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RECHT/644: Strafprozess-Praxis muss nach Karlsruher Urteil genau beobachtet werden


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 19. März 2013

Strafprozess-Praxis muss nach Karlsruher Urteil genau beobachtet werden

Warnungen des Bundesverfassungsgerichts sehr ernst nehmen



Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag zwei Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, soweit sie gegen die gesetzlichen Regelungen zur Verständigung im Strafverfahren (umgangssprachlich auch als "Deal" bezeichnet) gerichtet waren. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Günter Krings und die rechtspolitische Sprecherin Andrea Voßhoff:

"Durch das Bundesverfassungsgericht ist jetzt definitiv geklärt, dass die große Koalition im Jahr 2009 die schon seit langem üblichen Verständigungen im Strafverfahren verfassungskonform geregelt hat. Wir werden in Zukunft aber genau beobachten, ob die Gerichte diese Regelungen auch einhalten. Die Warnungen des Bundesverfassungsgerichts müssen sehr ernst genommen werden. Wenn nötig muss der Gesetzgeber gegensteuern.

Absprachen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft, Angeklagtem und Verteidigung über das Strafmaß bei einem Geständnis können einen Strafprozess ganz erheblich abkürzen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun bestätigt, dass daran nichts auszusetzen ist, wenn diese Absprachen den klaren gesetzlichen Vorgaben folgen. In der gerichtlichen Praxis werden diese Vorgaben aber offensichtlich häufig ignoriert. Ab sofort müssen sich die sogenannten "informellen Absprachen" für die Gerichte von selbst verbieten, wenn Verständigungen künftig überhaupt möglich bleiben sollen. Das Bundesverfassungsgericht hat hier deutliche Hinweise gegeben.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Ursachen für Fehlentwicklungen klar benannt: Immer komplexere Fälle, immer mehr und detailliertere Gesetze, immer höhere Anforderungen der Obergerichte an die Instanzgerichte, der stetig steigende Druck durch das Beschleunigungsgebot in Haftsachen, immer weniger Personal und nicht zuletzt auch extensiv einsetzbare Verfahrensrechte der Verteidigung. In dieser Situation dürfen wir die Gerichte nicht allein lassen. Es spricht viel dafür, dass wir das Urteil als Aufforderung verstehen müssen, Gesetze zu vereinfachen. Das Strafprozessrecht muss wieder so praxistauglich ausgestaltet werden, dass es im Regelfall auch angewandt werden kann und die Gerichte nur im Ausnahmefall auf das Mittel eines Deals ausweichen müssen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. März 2013