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RECHT/648: BGH-Urteil zu persönlichkeitsrechtsverletzenden Suchvorschlägen wegweisend


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 16. Mai 2013

BGH-Urteil zu persönlichkeitsrechtsverletzenden Suchvorschlägen wegweisend

Unsere Rechtsordnung hat auch im Internet Gültigkeit



Am 14. Mai hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Google Suchvorschläge löschen muss, wenn diese Persönlichkeitsrechte verletzen. Im konkreten Fall stellte das Gericht die Persönlichkeitsrechtsverletzung eines Mannes fest, dessen Name in der Google-Suchmaske mit den Begriffen "Betrug" und "Scientology" in Verbindung gebracht wurde. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings:

"Der BGH hat in diesem wegweisenden Urteil klar gemacht, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und dort begangene Persönlichkeitsrechtsverletzungen ebenso wenig hingenommen werden müssen wie in der analogen Welt. Der öffentlich viel beachtete Fall Bettina Wulffs hat gezeigt, in welchem Ausmaß die von Google vorgeschlagenen Suchergänzungen - insbesondere auf Grund ihres unüberschaubaren Adressatenkreises - gravierende Auswirkungen auf das Leben des Betroffenen haben können. Mit diesem Urteil wird Google zu Recht dazu verpflichtet, persönlichkeitsrechtsverletzende Suchvorschläge zu entfernen, wenn es Kenntnis von ihnen erlangt hat. Das Gericht hat hierbei aber auch betont, dass Google keinerlei präventive Prüfung durchführen muss.

Dies ist ein erfreuliches Urteil, das sowohl die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen stärkt als auch verdeutlicht, dass unsere Rechtordnung auch im Internet Gültigkeit hat."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Mai 2013