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RECHT/688: Mietpreisbremse dämpft Anstieg der Mieten


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 23. September 2014

Mietpreisbremse dämpft Anstieg der Mieten

Grundsatzeinigung trägt die Handschrift der Union



Die Spitzen der Koalitionsfraktionen haben am heutigen Dienstag eine Einigung zum Mietrechtsnovellierungsgesetz ("Mietpreisbremse") erzielt. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Jan-Marco Luczak:

"Das Ergebnis der Verhandlungen ist ein Erfolg für die Union. Die erzielte Grundsatzeinigung trägt die Handschrift der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Das Gesetzgebungsverfahren kann nun beginnen.

Mit der Mietpreisbremse wird der Anstieg der Mieten in angespannten Wohnungsmärkten gedämpft. Es darf nicht sein, dass Menschen aus ihren angestammten Wohnvierteln verdrängt werden, weil sie bei einem Umzug die neue Miete nicht zahlen können oder ihnen zahlungskräftigere Mieter vorgezogen werden.

Zugleich haben Investitionen in den Neubau von Wohnungen Vorfahrt. Damit die Mietpreisbremse nicht zur Investitionsbremse wird, bleiben alle neu errichteten Wohnungen auf Dauer von dem Gesetz ausgenommen - nicht nur bei der ersten Vermietung, wie ursprünglich von Minister Maas geplant. Damit wird für Bauherren klar und rechtssicher geregelt, dass sich ihre Investitionen in den Neubau von Wohnungen lohnen können.

Wir haben immer betont, dass die eigentlichen Ursachen von exorbitanten Mietsteigerungen bekämpft werden müssen. Wir nehmen dabei auch die Länder in die Pflicht. Sie müssen darlegen, welche Maßnahmen sie während der Geltungsdauer der Mietpreisbremse ergreifen werden, um der angespannten Wohnungssituation abzuhelfen. Damit wirksame Gegenmaßnahmen nicht auf die lange Bank geschoben werden, wird die Mietpreisbremse auf längstens fünf Jahre befristet.


Hintergrund:

Die Rechts- und Baupolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatten im März 2014 einen Forderungskatalog zur Umsetzung des Koalitionsvertrages im Hinblick auf die Mietpreisbremse erarbeitet. Bundesjustizminister Maas hatte parallel einen Referentenentwurf zur Mietpreisbremse vorgelegt.

Nach der heutigen Einigung wird der Gesetzentwurf in folgenden wesentlichen Punkten entsprechend den Forderungen der CDU/CSU-Fraktion geändert:

• Die Mietpreisbremse gilt für 5 Jahre.
• In den Gesetzentwurf werden Kriterien aufgenommen, die beschreiben, wann ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt (z.B. geringe Leerstandsquote, überdurchschnittlicher Mietenanstieg, überdurchschnittliche Mietenbelastung der Haushalte).
• Die Länder müssen bei Erlass der Verordnung darlegen, aufgrund welcher Tatsachen ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt vorliegt und welche Maßnahmen sie während der Geltungsdauer der Rechtsverordnung ergreifen werden, um Abhilfe zu schaffen.
• Als Maßstab für die Mietpreisbremse soll die ortsübliche Vergleichsmiete gelten. Diese kann sich aus einem qualifizierten oder einem einfachen Mietspiegel ergeben. Daneben kann die ortsübliche Vergleichsmiete auch durch andere Ermittlungen festgestellt werden.
• Das allgemeine Verbot der Mietpreisüberhöhung gemäß § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes, das nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums ersatzlos gestrichen werden sollte, bleibt erhalten.
• Im Wohnungsvermittlungsgesetz wird ein Textformerfordernis auch für Suchaufträge des Vermieters - neben der entsprechenden Formvorschrift für Suchaufträge des Wohnungssuchenden - aufgenommen.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. September 2014