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RECHT/703: Kriminelle Gewinne müssen leichter weggenommen werden können


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 7. Januar 2015

Kriminelle Gewinne müssen leichter weggenommen werden können

Die Vereinfachung der Vermögensabschöpfung ist dringendes Anliegen



Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, hat Bundesminister Maas Untätigkeit bei der Verschärfung der Vorschriften zur Abschöpfung krimineller Gewinne vorgeworfen. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Die Abschöpfung von Vermögen aus Straftaten ist ein wichtiges Instrument für die effektive Strafverfolgung. Bisher wird nur ein geringer Prozentteil der Erlöse aus Straftaten beschlagnahmt. Die geltenden Vorschriften sind nicht praxistauglich und müssen daher dringend überarbeitet werden.

Die Zeit drängt. Leider hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Handlungsauftrag aus dem Koalitionsvertrag bisher nicht umgesetzt. Im Zusammenhang mit der von uns dringend geforderten Reformierung der Strafbarkeit von Menschenhandel und Prostitution haben wir den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz u.a. aufgefordert, auch die vereinfachte Anwendung der Einziehungsvorschriften von illegal erworbenem Vermögen zu prüfen. Ein Beispiel ist die erleichterte Umkehr der Beweislast wie sie bereits in Italien oder in den USA praktiziert wird. Dort muss der Tatverdächtige die legale Herkunft seines Eigentums belegen. In Deutschland ist es umgekehrt, die Staatsanwaltschaft muss beweisen, dass die Werte auf kriminelle Weise erworben wurden. Nicht zuletzt deshalb gilt Deutschland in den Augen der Mafia als Paradies, in dem sie vorzugsweise ihre Gelder anlegt.

Komplizierte Vorschriften dürfen Polizei und Staatsanwälte nicht abschrecken, die Einziehung und den Verfall krimineller Erlöse zu betreiben. Der staatliche Zugriff auf Gewinne aus Straftaten wirkt sich nicht nur auf Straftäter oder deren Organisationsstrukturen aus, sondern er dient auch dem Opferschutz. Das Strafrecht kann den Tatanreiz für die Begehung von Straftaten erheblich mindern, wenn unrechtmäßig erworbene Vermögensvorteile konsequent wieder entzogen und Vermögensnachteile dem Geschädigten zügig zurückerstattet werden. Der Verlust des "Betriebskapitals" bedroht die Existenz der gewinnorientierten Kriminalität und kann auch weitere Straftaten - wie beispielsweise Menschenhandel verhindern."

Hintergrund:
Nach dem Bundeslagebild "Organisierte Kriminalität" des Bundeskriminalamts für das Jahr 2012 betrug die für den Berichtszeitraum 2012 gemeldete Schadenssumme rund 1,1 Milliarden Euro. Der Anteil der Verfahren, in denen im Berichtsjahr Maßnahmen zur vorläufigen Sicherung von Vermögenswerten getroffen wurden, lag bei nur ca. 25 %. Dabei wurden 2012 Vermögenswerte im Gesamtwert von rund 52 Millionen Euro vorläufig gesichert. Insgesamt 47 Millionen Euro, d. h. ca. 90 %, wurden hiervon in Deutschland gesichert.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Januar 2015


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