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RECHT/725: Anreize für Betriebsrenten müssen verbessert werden


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 17. Juni 2015

Anreize für Betriebsrenten müssen verbessert werden

Lange Niedrigzinsphase erfordert Änderungen der Zinsberechnung im Bilanzrecht


Der Rechtsausschuss des Bundestages hat am heutigen Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen eine Entschließung gefasst, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, eine Änderung der Bilanzierungsvorschriften für Pensionsrückstellungen im Handelsgesetzbuch zu prüfen und dem Bundestag gegebenenfalls eine Neuregelung vorzuschlagen. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatte Heribert Hirte:

"Die betriebliche Altersversorgung muss als wichtige Säule der Alterssicherung erhalten und gestärkt werden. Wir wollen die Anreize für die Unternehmen, ihren Mitarbeitern eine Betriebsrente anzubieten, verbessern.

Aufgrund der lange anhaltenden Niedrigzinsphase können Betriebsrenten zunehmend zu einer bilanziellen Belastung für die Unternehmen werden. Die Union hat sich daher dafür eingesetzt, dass die bisherigen Vorgaben für die Zinsberechnung im Handelsgesetzbuch für Altersvorsorgerückstellungen auf den Prüfstand gestellt werden.

Bisher wird der Abzinsungszinssatz als Durchschnitt der Marktzinsen der vergangenen sieben Geschäftsjahre berechnet. Es zeigt sich, dass dieser Zeitraum zu kurz ist, um in der aktuellen Marktsituation einen angemessenen Glättungseffekt zu erzeugen. Es liegt daher nahe, den Berechnungszeitraum deutlich zu verlängern. Im Gespräch ist eine Verlängerung auf zwölf Jahre.

Die Bundesregierung wird eine entsprechende Anpassung des Handelsgesetzbuchs nun zügig prüfen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juni 2015

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