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RECHT/731: Speicherung von Verkehrsdaten erleichtert Verbrechensbekämpfung



Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 16. Oktober 2015

Speicherung von Verkehrsdaten erleichtert Verbrechensbekämpfung

Bundestag beschließt Gesetzentwurf zur Einführung einer Speicherpflicht für Verkehrsdaten

Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter/dritter Lesung den Gesetzentwurf zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten verabschiedet. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Elisabeth Winkelmeier-Becker sowie der zuständige Berichterstatter Volker Ullrich:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Mit dem Gesetzentwurf zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten wird nun endlich die langjährige Forderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgegriffen. Die Speicherung der Verbindungsdaten ist für die Strafermittler unverzichtbar zur Aufklärung und Verhinderung schwerer Straftaten. Dies betrifft nicht nur Straftaten, die von Terroristen oder ähnlichen Tätern ausgehen, sondern auch Taten, die sich gegen unsere Kinder richten - wie beispielsweise bei Bildern, die den sexuellen Missbrauch von Kindern darstellen. So können beispielsweise die Ermittlungen von etwaigen Hintermännern, Gehilfen, Lieferanten von Schusswaffen oder sonstiger Tatmittel erheblich erleichtert und wahrscheinlich zeitlich verkürzt werden. In einem Rechtsstaat darf es nicht dazu kommen, dass Schwerstkriminelle gegenüber den Strafverfolgungsbehörden im Vorteil sind. Vor diesem Hintergrund ist es völlig unangemessen und unsachlich, wenn die frühere Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger behauptet, die Vorratsdatenspeicherung sei eine Schande für den Rechtsstaat.

Bei der Verkehrsdatenspeicherung werden keine Inhalte von Gesprächen oder Emails gespeichert. Es geht lediglich um die Verkehrsdaten, die bei dem Zustandekommen von Telefonverbindungen oder beim Einloggen von Computern in das Internet entstehen. Der Abruf der Verkehrsdaten ist eine offene Maßnahme. Jeder, der betroffen ist, wird darüber informiert. Wer keine Information erhält, kann deshalb sicher sein, dass seine Daten auch nicht erhoben wurden.

Bei der Erhebung und Auswertung von Telekommunikationsverbindungsdaten ist aus der mehrjährig andauernden Auswertungspraxis bisher kein einziger Missbrauchsfall bekannt geworden.

Die Union hätte sich gewünscht, den Anwendungsbereich noch auf mehr Straftaten auszudehnen - beispielsweise für die Terrorismusfinanzierung oder auch für Straftaten des gewerbsmäßigen Betruges (z.B. für den sogenannten Enkeltrick). Dies war aber leider mit der SPD nicht zu machen."


Volker Ullrich: "Es ist ein großes Missverständnis, dass der Staat Daten speichert. Der Staat legt keine massenhafte Datensammlung an. Telekommunikationsunternehmen speichern bereits die Daten von Bürgern, zum Beispiel für das Erstellen von Rechnungen. Auch ist bereits heute nach richterlichem Beschluss ein Zugriff auf die Daten erlaubt. Allerdings hängt es im Augenblick vom Zufall ab, ob die Daten noch verfügbar sind. Zufälligkeit ist kein gültiges Rechtsprinzip. Wir stellen den Täter- nicht über den Opferschutz. Wir lassen nicht zu, dass Täter unbehelligt schwerste Verbrechen mit ihrem Smartphone planen können, Strafverfolgungsbehörden aber Verbrechen auf der Schreibmaschine und mit Kohlepapier aufklären sollen. In der digitalen Sphäre braucht unser Rechtsstaat dieses Instrument zur Aufklärung von Verbrechen. Wir müssen alles tun, damit Kindesmissbrauch, Mord und Totschlag oder das Schleusen von Menschen entdeckt und bestraft werden können. Sicher greift der Gesetzgeber damit in die Grundrechte ein. Doch wir gehen verantwortungsvoll damit um. Wir bleiben mit dem Gesetz weit hinter dem zulässigen Rahmen zurück, der sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergibt. Es gibt keinen Gegensatz von Freiheit und Sicherheit. Ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit. Unsere Aufgabe ist es, das Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit zu lösen. Mit dem Gesetz ist uns das gelungen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Oktober 2015

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