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RECHT/734: Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken bleibt auf hohem Niveau erhalten


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 6. November 2015

Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken bleibt auf hohem Niveau erhalten

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb wird sinnvoll weiterentwickelt


Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend in 2. und 3. Lesung den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (2. UWGÄndG) verabschiedet. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Jan-Marco Luczak:

"Mit der beschlossenen UWG-Novelle erleichtert der Gesetzgeber die Anwendung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, das sowohl durch komplizierte europäische Richtlinienvorgaben als auch durch eine ausdifferenzierte Rechtsprechung geprägt ist. Künftig können die Rechtsanwender die maßgeblichen Regeln, die aus der einschlägigen EU-Richtlinie stammen, unmittelbar dem deutschen UWG entnehmen. Verbraucher, Mitbewerber und sonstige Marktteilnehmer können sich damit auf eine einheitliche Rechtsquelle stützen, um gegen unseriöse Geschäftspraktiken vorzugehen. Wir entsprechen mit dieser Novellierung auch Forderungen der Europäischen Kommission.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich in intensiven und konstruktiven parlamentarischen Beratungen erfolgreich dafür eingesetzt, dass die etablierte Systematik des deutschen Lauterkeitsrechts soweit wie möglich bewahrt wird, um Lücken insbesondere im Bereich des Schutzes von Mitbewerbern vor unlauteren geschäftlichen Handlungen zu verhindern. So wird vor allem die bisherige Generalklausel als Auffangtatbestand für die unterschiedlichsten Fallgruppen von unlauteren Handlungen erhalten."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. November 2015

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