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RECHT/747: Verbrechen darf sich nicht lohnen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 1. März 2016

Verbrechen darf sich nicht lohnen

Referentenentwurf zur erleichterten Abschöpfung von Vermögen aus Straftaten ist richtiger Schritt


Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat den Referentenentwurf zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in die Ressortabstimmung gegeben. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Es wurde Zeit, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nun endlich - auch auf Drängen der Union - einen Entwurf zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung erarbeitet hat. Die Vermögensabschöpfung ist eine bedeutende Maßnahme im Rahmen einer effektiven Strafverfolgung. Bisher wird jedoch nur ein geringer Prozentteil der Erlöse aus Straftaten beschlagnahmt. Dies zeigt, dass die Vorschriften nicht praxistauglich sind und daher dringend überarbeitet werden müssen. Der Referentenentwurf des BMJV war daher überfällig.

Es ist richtig, wenn in Zukunft die Gewinne aus schweren Straftaten und organisierter Kriminalität unter leichteren Voraussetzungen eingezogen werden können. Es fehlt aber die Anwendung bei Zuhälterei und Ausbeutung von Prostituierten. In diesem 'Geschäft' werden hohe Gewinne auf Kosten der Opfer gemacht; diese Einnahmen sind das Motiv dafür, dass immer wieder neue Opfer durch Täuschung oder Gewalt ausgebeutet werden.

Im Zusammenhang mit der von uns dringend geforderten Reformierung zum Thema Menschenhandel und Prostitution ist dies aber ein dringendes Anliegen.

Deutschland darf in den Augen der Mafia nicht mehr als Paradies gelten, in dem sie vorzugsweise ihre Gelder anlegt. Die Botschaft muss lauten: 'Verbrechen darf sich nicht lohnen.'"

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. März 2016

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