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RECHT/801: Mehr Schutz von Arbeitnehmereinkommen im Insolvenzfall


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 17. Februar 2017

Mehr Schutz von Arbeitnehmereinkommen im Insolvenzfall

Bundestag beschließt Reform der Insolvenzanfechtung


Der Deutsche Bundestag hat nach langen Verhandlungen eine Reform des Insolvenzanfechtungsrechts beschlossen. Mit dem Gesetz werden unter anderem Arbeitseinkommen künftig vor Rückforderungen im Insolvenzfall geschützt. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß, und die Stellvertretende Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe und rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

Peter Weiß: "Das Gesetz ist ein großer Wurf für Arbeitnehmer, deren Betriebe in ein Insolvenzverfahren geraten.

Die Gesetzesänderung beendet einen geradezu widersinnigen rechtlichen Zustand, für den es in der Gesellschaft keinerlei Verständnis oder Akzeptanz gibt. Ausgerechnet die Bereitschaft von Arbeitnehmern, sich mit ihrer Arbeitsleistung für den Fortbestand des möglicherweise kriselnden Betriebes einzusetzen, konnte sich für diese bislang negativ auswirken. War der Lohn verspätet ausgezahlt worden, so konnte dieser nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Insolvenzverfahren nachträglich zurückgefordert werden. Der Arbeitnehmer hätte aufgrund der verspäteten Lohnzahlung doch davon ausgehen können, dass der Betrieb in Schwierigkeiten ist, so die Argumentation. Es hätte ihm also freigestanden, seine Arbeitsleitung in Konsequenz dessen nicht mehr zu erbringen. Wir sorgen nun dafür, dass solche Rückforderungen in Zukunft nicht mehr erfolgreich sein werden."

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Zugunsten der Arbeitnehmer verändern wir verschiedene Stellschrauben im Insolvenzrecht. Zum einen ist künftig praktisch ausgeschlossen, dass ein Insolvenzverwalter Rückforderungen von Löhnen auf eine sogenannte Vorsatzanfechtung stützt, die bisher im Extremfall bis zu zehn Jahre zurückreichen kann. Zum anderen stellen wir klar, dass Arbeitseinkommen auch bei verspäteter Zahlung in der Regel als Bargeschäft eingeordnet wird und damit dem Zugriff im Insolvenzverfahren entzogen ist.

Bei der gesamten Reform war uns als Union wichtig, dass das Insolvenzrecht als wirksames Instrument zur Sanierung von Unternehmen und zur Sicherung von Arbeitsplätzen erhalten bleibt. Wir haben uns vehement dafür eingesetzt, dass es nicht zu Privilegien für den Fiskus und andere öffentlich-rechtliche Gläubiger kommt. Wenn man solchen Forderungen nachkäme, würde es häufig keine reelle Chance für eine Sanierung geben und es bliebe nur die Zerschlagung des Unternehmens. Ein solches Szenario konnten wir glücklicherweise verhindern."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Februar 2017

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