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RECHT/815: Angehörige erhalten künftig ein Hinterbliebenengeld


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 18. Mai 2017

Angehörige erhalten künftig ein Hinterbliebenengeld

Bundestag berät Gesetzentwurf in 2. und 3. Lesung


Der Bundestag berät am heutigen Donnerstagabend in 2. und 3. Lesung den Gesetzentwurf zur Einführung eines Hinterbliebenengeldes. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Hendrik Hoppenstedt:

"Wird ein besonders nahestehender Mensch durch Fremdverursachung getötet, bekommen Hinterbliebene künftig einen Entschädigungsanspruch für ihr schweres seelisches Leid. Mit dieser Änderung des deutschen Schadensersatzrechts wird ein weiteres Anliegen umgesetzt, das auf Initiative der Union in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden ist.

Anspruchsberechtigt sind vor allem enge Verwandte wie Ehegatten, Lebenspartner, Eltern und Kinder. Darüber hinaus sind solche Hinterbliebene anspruchsberechtigt, die zum Getöteten in einem "besonderen persönlichen Näheverhältnis" standen, das einem solchen entspricht wie es zwischen engen Verwandten typischerweise besteht.

Selbstverständlich kann kein Geld der Welt den Verlust eines geliebten Menschen ausgleichen. Das will und kann das Gesetz auch nicht. Der Anspruch ist daher auf einen symbolischen Ausgleich des Trauerschmerzes gerichtet. Damit setzt die Rechtsgemeinschaft aber zugleich ein Zeichen der Solidarität mit den Hinterbliebenen.

Über die konkrete Anspruchshöhe werden die Gerichte entscheiden. Diese können passgenau im Einzelfall über die Höhe des Anspruchs entscheiden. Dabei ist klar, dass sich die Summen in das deutsche Schadensersatzrecht einfügen müssen, um Wertungswidersprüche zu vermeiden.

Die Union wollte im Gesetzgebungsverfahren zudem regeln, dass Schmerzens- und Hinterbliebenengelder, die einem Ehegatten oder Lebenspartner zustehen, im Falle einer Scheidung nicht im Rahmen des Zugewinnausgleichs zwischen den Partnern zu teilen sind. Das wäre konsequent, denn diese Ansprüche haben einen höchstpersönlichen Charakter und stehen grundsätzlich in keinem Zusammenhang mit der gemeinschaftlichen Lebensführung. Nachdem die SPD diese sinnvolle Verbesserung zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt hat, werden wir sie auf unsere Agenda für die kommende Wahlperiode setzen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Mai 2017

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