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RECHT/846: Musterfeststellungsklage muss zügig verabschiedet werden


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 8. Mai 2018

Musterfeststellungsklage muss zügig verabschiedet werden

Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor


Das Bundeskabinett will am morgigen Mittwoch den Gesetzentwurf zur Einführung einer Musterfeststellungsklage für Verbraucher beschließen. Dazu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Die Große Koalition bringt mit dem erwarteten Kabinettsbeschluss die Musterfeststellungsklage für Verbraucher auf den Weg. Der Gesetzentwurf soll nun zügig beraten werden, damit er - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - zum 1. November in Kraft treten kann. Damit wird zum Beispiel den durch VW geschädigten Diesel-Fahrern ein weiteres Prozess-Instrument zur Durchsetzung ihrer Rechte an die Hand gegeben. Die zum Jahresende 2018 drohende Verjährung kann so bis zur Klärung der Anspruchsgrundlagen auf unkomplizierte und kostengünstige Weise verhindert werden.

Mit der Musterfeststellungsklage schaffen wir ein Instrument, mit dem bei Schadensfällen, die eine Vielzahl von Verbrauchern betreffen, ein Verbraucherschutzverband die entscheidenden Rechts- und Beweisfragen in einem einzigen Gerichtsverfahren verbindlich ausfechten kann. Das erspart Verbrauchern, aber auch den Unternehmen und nicht zuletzt den Gerichten viele teure Prozesse. In der parlamentarischen Beratung werden wir besonders die Qualifikation der Verbände in den Blick nehmen, die klagebefugt sein sollen. Deren Seriosität und Sachkunde ist erforderlich, damit die Verbraucher zu ihrem Recht kommen, aber auch damit Unternehmen vor Klagen geschützt werden, an denen von vornherein nichts dran ist. Abmahnvereine sollen kein neues Geschäftsmodell bekommen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Mai 2018

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