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RECHT/848: Musterfeststellungsklage soll Verbrauchern dienen, nicht eine Klageindustrie befördern


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 9. Mai 2018

Musterfeststellungsklage soll Verbrauchern dienen, nicht eine Klageindustrie befördern


Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Einführung einer Musterfeststellungsklage beschlossen. Hierzu stellen wir Ihnen folgendes Statement der rechts- und verbraucherschutzpolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, zur Verfügung:

"Ich begrüße es, dass der Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage nun doch noch deutliche Nachbesserungen im Hinblick auf die klagebefugten Verbände enthält. Die zusätzlichen Voraussetzungen für die klagebefugten Verbände gehen jetzt in die richtige Richtung, da sie nun nicht mehr jeder Abmahnverein erfüllen kann. Wir werden diese neuen Voraussetzungen in der parlamentarischen Beratung genau daraufhin überprüfen, ob sie ausreichen, um unseriöse Verbände auch aus dem EU-Ausland von der Klagebefugnis auszuschließen oder ob sie gegebenenfalls deutlicher formuliert werden müssen. Das ist für Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen wichtig.

So wird zum Beispiel zu klären sein, ab wann tatsächlich von gewerbsmäßiger Tätigkeit sowie der Gewinnerzielungsabsicht eines Verbandes auszugehen ist. Auch was die Voraussetzung, dass die Verbände nicht mehr als fünf Prozent ihrer Einnahmen durch Zuwendungen von Unternehmen beziehen dürfen, alles umfassen soll, bedarf der Konkretisierung. Klären müssen werden wir ebenfalls, ob Verbände aus dem EU-Ausland diese neuen Voraussetzungen etwa unter Berufung auf die EU-Dienstleistungsfreiheit unterlaufen können."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2018

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