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SOZIALES/1447: Betreuungsgeld erweitert Gestaltungsmöglichkeiten der Eltern


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 15. Juni 2012

Betreuungsgeld erweitert Gestaltungsmöglichkeiten der Eltern

Unterschiedlichste Wertvorstellungen für Kinderbetreuung



Der Deutschen Bundestag berät am heutigen Freitag in erster Lesung über den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Einführung eines Betreuungsgeldes. Dazu erklären die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und ihr Stellvertreter Markus Grübel:

"Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz und das Betreuungsgeld gehören untrennbar zusammen. Sie sind zwei Seiten einer Medaille und stehen für eine zeitgemäße Familienpolitik.

Jedes Kind ist anders, und Familien organisieren sich heute so vielfältig, dass allein mit dem Ausbau der Krippenplätze nicht allen Wünschen und Wertvorstellungen von Eltern für die Betreuung ihrer ein- und zweijährigen Kinder Sorge getragen werden kann. Das Betreuungsgeld erweitert die Gestaltungsmöglichkeiten der Eltern, die die Betreuung selber leisten oder privat organisieren. Es zeigt ihnen, dass sie sich nicht einem staatlich vorgegebenen Leitbild anpassen müssen - nämlich dem, das Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in die Krippenbetreuung zu geben -, um finanzielle Unterstützung zu bekommen.

Die CDU/CSU-geführte Bundesregierung hat schon im Jahr 2007 den Familien versprochen, dass sie zu Beginn des Kindergartenjahres 2013 für ihr einjähriges Kind einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben werden. Dieses Versprechen wurde verknüpft mit der Zusage, dass die Eltern, die diesen Betreuungsplatz nicht in Anspruch nehmen wollen, ein Betreuungsgeld erhalten. Dieses Versprechen von 2007 lösen wir jetzt ein.

Bei jungen Menschen, die vielleicht eine Familie gründen wollen, kommt die neue Leistung gut an: In der Gruppe der 18- bis 25-Jährigen wird das Betreuungsgeld mehrheitlich begrüßt."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juni 2012