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SOZIALES/1459: Warnschussarrest auch von Bundesrat gebilligt


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 6. Juli 2012

Warnschussarrest auch von Bundesrat gebilligt

Junge Straftäter sind so eher bereit, die Bewährungsstrafe ernst zu nehmen



Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am heutigen Freitag das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten passieren lassen. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff:

"Wir begrüßen es ausdrücklich, dass auch die Länderkammer die von uns vorgenommene Erweiterung der jugendgerichtlichen Sanktionsmöglichkeiten abschließend gebilligt hat und das Gesetz nun in Kraft treten kann. Damit steht der Warnschussarrest den Jugendrichtern endlich als sinnvolles neues Instrument im Kampf gegen die Jugendkriminalität zur Verfügung.

Die Einführung des Warnschussarrestes ist eine langjährige Forderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Ein solcher Arrest von bis zu vier Wochen Dauer kann neben einer Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird, angeordnet werden. Der Arrest muss zu Beginn der Bewährungszeit verbüßt werden. Junge Straftäter erfahren auf diese Weise ganz unmittelbar, was Freiheitsentziehung bedeutet. Wer diese Erfahrung einmal gemacht hat, wird eher bereit sein, die Bewährungschance ernst zu nehmen und für eine Rückkehr auf den richtigen Weg zu nutzen.

Das Gesetz ermöglicht den Jugendrichtern darüber hinaus, gegen Heranwachsende in besonders schweren Mordfällen eine Jugendstrafe von bis zu 15 Jahren zu verhängen. Die bisherige Begrenzung auf höchstens zehn Jahre hat sich als unzureichend erwiesen. Wenn 18- bis 20-Jährige schwerste Kapitalverbrechen begehen, aber in den Genuss des milden Jugendstrafrechts kommen, wird künftig eine gerechtere Bestrafung der volljährigen Täter möglich sein."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juli 2012