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SOZIALES/1608: Wir lassen Heimkinder der ehemaligen DDR nicht im Stich


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 26. Februar 2014

Wir lassen Heimkinder der ehemaligen DDR nicht im Stich

Finanzielle Mittel für die Anerkennung erlittenen Unrechts zur Verfügung stellen



Bund und ostdeutsche Länder haben sich darauf verständigt, den Fonds für die Heimkinder der ehemaligen DDR aufzustocken. Dazu erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:

"Seitdem bekannt ist, dass die ursprüngliche Ausstattung des Fonds für die Heimkinder der ehemaligen DDR in Höhe von 40 Millionen Euro nahezu aufgebraucht ist, hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür eingesetzt, die Mittel aufzustocken. Wir waren und sind es den Opfern der Heimunterbringung schuldig, uns um ihre Folgeschäden zu kümmern. Daher begrüßen wir die Vereinbarung. Sie dokumentiert, dass wir die ehemaligen Heimkinder mit ihrem Schicksal nicht alleine lassen und dass das Thema für uns von großer Bedeutung ist.

Für uns war und bleibt völlig klar, dass nicht nur diejenigen materielle Leistungen für Folgeschäden durch das erlittene Leid und Unrecht in Heimen der DDR erhalten können, die am schnellsten einen Antrag gestellt haben. Auch für diejenigen, die jetzt noch auf der Warteliste für einen Beratungstermin stehen - und das sind mehr als 10.000 Betroffene -, müssen finanzielle Mittel für die Anerkennung ihres erlittenen Unrechts zur Verfügung stehen.

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion war es wichtig, dass sich Bund und ostdeutsche Länder die Kosten für die zusätzlichen 200 Millionen Euro wieder hälftig teilen und dass die Zusatzausgaben des Bundes als gesamtgesellschaftliche Aufgabe ressortübergreifend finanziert werden.

Jetzt müssen alle Betroffenen darüber informiert werden, dass sie bis Ende September 2014 ihren Anspruch auf Anerkennungsleistungen anmelden können; zum Beispiel auf finanzielle Hilfen zur Überwindung von Folgeschäden (u.a. Traumatherapien, die nicht von den Krankenkassen finanziert werden) oder auch auf Einmalzahlungen für nicht geleistete Sozialversicherungsbeiträge. Dabei reicht es zunächst sich zu melden. Der eigentliche Antrag kann auch später gestellt werden.

Anspruch auf Leistungen haben alle, die in der DDR in einem Heim untergebracht und Folgeschäden davongetragen haben. Besonders gelitten haben Kinder und Jugendliche in sogenannten Spezialkinderheimen und Jugendwerkhöfen. Hier wurden sie oft missbraucht, misshandelt und als Arbeitskraft ausgebeutet."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Februar 2014