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SOZIALES/1704: Assistierte Ausbildung - Kein junger Mensch soll zurückbleiben


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 25. Februar 2015

Assistierte Ausbildung - Kein junger Mensch soll zurückbleiben


Koalition bringt Förderinstrument für Jugendliche mit hohem Unterstützungsbedarf auf den Weg

Im Ausschuss für Arbeit und Soziales haben heute die Koalitionsfraktionen den Weg frei gemacht für das neue Instrument der Assistierten Ausbildung. Dazu erklären der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Karl Schiewerling, und der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, Uwe Schummer:

"Bessere Chancen für die Ausbildung, bessere Chancen für ein eigenverantwortliches Leben, starke Chancen auch für junge Menschen mit Handicap! Mit dieser Zielsetzung schafft die Koalition unter Führung der Union jetzt für sozial benachteiligte oder lernbeeinträchtigte Jugendliche ein neues Förderinstrument: die Assistierte Ausbildung.

Viele dieser Jugendlichen erreichen oft keinen Schulabschluss oder brechen ihre Ausbildung ab. Mit dem Instrument der "Assistierten Ausbildung" will die Koalition jungen Menschen die Chance bieten, in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes in einen Beruf einzusteigen. Dabei werden sie von fachlich und sozialpädagogisch geschulten Assistenten unterstützt. Diese begleiten Jugendliche in die Betriebe und stehen auch Arbeitgebern als Ansprechpartner zur Seite.

Die Assistierte Ausbildung wird in einigen Bundesländern bereits erfolgreich in Modellversuchen erprobt. Die Union unterstützt diese Programme und hat mit dem jetzt erweiterten Instrument zudem erreicht, dass neben lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten jungen Menschen künftig bundesweit auch diejenigen gefördert werden können, die aufgrund besonderer Lebensumstände eine betriebliche Ausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder abschließen können. Bund und Länder werden in diesen Fällen das Instrument gemeinsam finanzieren und die Förderkonzepte passgenau aufeinander abstimmen.

Mit der Assistierten Ausbildung setzt die Koalition ein wichtiges Signal für die Ausbildungsgarantie und geht auch einen weiteren Schritt in Richtung Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie kann mit Ausbildungsbegleitenden Hilfen und den Berufseinstiegsbegleitern vernetzt werden. Damit setzt die Union ein wichtiges Vorhaben ihres Wahlprogramms um und unterstreicht auch in diesem Bereich ihre Verlässslichkeit und Verantwortung.

Darüber hinaus stärkt die Koalition das bewährte Instrument der ausbildungsbegleitenden Hilfen. Künftig erhalten alle jungen Menschen Unterstützung bei der Aufnahme einer Berufsausbildung bis hin zum erfolgreichen Abschluss."


Hintergrund:

Wie in der Allianz für Aus- und Weiterbildung vereinbart, soll die Assistierte Ausbildung bereits für das kommende Ausbildungsjahr 2015/16 zur Verfügung stehen. Maßnahmen können bis zum 30. September 2018 beginnen.

Mit Assistierter Ausbildung sollen auch betriebliche Berufsausbildungen von jungen Menschen mit Behinderung, die im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abweichend von den Ausbildungsordnungen für staatlich anerkannte Ausbildungsberufe durchgeführt werden, unterstützt werden (§ 116 Absatz 2). Die Leistungen setzen voraus, dass die Jugendlichen für eine betriebliche Berufsausbildung grundsätzlich geeignet sind, aber auch bei einer betrieblichen Ausbildung wegen ihrer Behinderung oder zur Sicherung des Eingliederungserfolges behindertenspezifischer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedürfen. In diesem Fall erhalten Teilnehmende bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen besondere Leistungen, wie zum Beispiel ein Ausbildungsgeld nach § 122.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Februar 2015

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