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SOZIALES/1706: Frauenquote mit Augenmaß


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 3. März 2015

Frauenquote mit Augenmaß

Echte Gleichstellungspolitik lebt vom Respekt vor der Freiheit


Am gestrigen Montag hat der Vorstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Änderungen am Gesetzentwurf zur Einführung der Frauenquote gebilligt. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der frauenpolitische Sprecher Marcus Weinberg:

Nadine Schön: "Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat die Kritik, die die Sachverständigen in der Bundestags-Anhörung zur Verfassungsmäßigkeit und den bürokratischen Belastungen des Gesetzentwurfs zur Einführung einer Frauenquote geäußert haben, ernst genommen. Daher hat sie in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner noch deutliche Verbesserungen am Gesetzentwurf vorgenommen. So haben mitbestimmungspflichtige oder börsennotierte Unternehmen jetzt bis zum 30.9.2015 Zeit für die Festsetzung ihrer ersten Zielquote und müssen nicht jährlich, sondern erst nach Ablauf der selbst fest gesetzten Frist über die Einhaltung der Zielgrößen berichten. Diese Klarstellung reduziert den Bürokratieaufwand für Unternehmen erheblich.

Für die Frauen- und Familienpolitiker der Unionsfraktion ist es besonders wichtig, dass Familienfreundlichkeit jetzt als Gesetzesziel im Bundesgleichstellungsgesetz verankert wird. In der Bestandsaufnahme zum Bundesgleichstellungsplan muss künftig dargestellt werden, wie sich der berufliche Aufstieg von Frauen und Männern mit Familien- oder Pflegeaufgaben im Vergleich zu dem Aufstieg der Beschäftigten ohne diese Aufgaben verhält. Das wird ein Anstoß sein, künftig mehr Leitungspositionen an teilzeitarbeitende Mütter und Väter zu vergeben."


Marcus Weinberg: "Studien belegen, Frauen werden im Vergleich zu Männern insbesondere auf ihrem Weg zu Führungspositionen benachteiligt. Es ist der Auftrag unseres Grundgesetzes, Benachteiligung aufgrund des Geschlechts zu beseitigen. Beide Geschlechter sollen die gleichen Chancen haben. Die Durchsetzung von Chancengleichheit ist die Durchsetzung des gleichberechtigten Anspruchs auf Freiheit, sich selbst zu verwirklichen. Dies ist die Gleichstellungspolitik, für die CDU und CSU stehen.

Angesichts der bedauernswert geringen Anzahl von Frauen in Führungspostionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ist daher jetzt die Zeit für den Gesetzgeber gekommen, den Auftrag des Grundgesetzes zur Gleichstellung umzusetzen. Darauf haben sich CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag verständigt.

Der Gesetzentwurf des Bundesfrauenministeriums zur Bundesverwaltung schoss allerdings weit über das Ziel hinaus. Mehrere Sachverständige hielten den Gesetzentwurf für nicht verfassungskonform und für einen Rückschritt in der Gleichstellungspolitik. Statt Frauenförderung sah der Gesetzentwurf auf allen Ebenen der Bundesverwaltung Geschlechterparität vor.

Das freiheitliche Staatsverständnis der Unionsfraktion beruht darauf, dass der Staat nur dann gesetzlich eingreift, wenn bestehende Nachteile für ein Geschlecht beseitigt werden sollen. Das Ziel einer Geschlechterparität unabhängig von Benachteiligung, also nur um der Parität willen, ist daher mit dem Staatsverständnis von CDU/CSU nicht zu vereinbaren. In der Praxis hätte das bedeutet, dass die Verwaltungen ihre Ressourcen hätten dafür aufwenden müssen, mehr Frauen zur GSG 9 und mehr Männer auf Sekretariatsstellen zu bringen. Für echte Frauenförderung in Führungspositionen wäre keine Zeit mehr geblieben. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat darauf bestanden, dass in allen wesentlichen Paragrafen des Gesetzentwurfes zur Bundesverwaltung das Ziel der Parität entkräftet wurde. Damit kommt das zur Geltung, auf was es ankommt: Frauen zu fördern, wenn sie benachteiligt werden. Wir nehmen Freiheit von Bevormundung und Freiheit für Chancen ernst. Nicht mehr und nicht weniger."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. März 2015

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