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SOZIALES/1717: Betreuungsgeld steht im Einklang mit unserer Verfassung


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 14. April 2015

Betreuungsgeld steht im Einklang mit unserer Verfassung

Immer mehr Eltern nehmen Familienleistung in Anspruch


Am heutigen Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht über den Normenkontrollantrag des Senates der Freien und Hansestadt Hamburg zum Betreuungsgeldgesetz verhandelt. Dazu erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:

"Wir haben als Parlament das Betreuungsgeldgesetz verabschiedet und sind überzeugt, dass es in seiner Ausgestaltung den Anforderungen an unsere Verfassung entspricht.

Das Betreuungsgeld war bereits Bestandteil des mit dem Kinderförderungsgesetz im Jahr 2008 erfassten Gesamtkonzepts zur Hilfe und Unterstützung von Familien mit kleinen Kindern. Das Betreuungsgeldgesetz hat somit eine Regelungslücke geschlossen und das Gesamtkonzept komplettiert.

Für Familien mit kleinen Kindern schafft das Betreuungsgeld zusätzlichen finanziellen Spielraum, damit Eltern die Kinderbetreuung nach ihren Vorstellungen gestalten können. Insoweit ist das Betreuungsgeld auch als Teil des Familienlastenausgleichs zu sehen, den das Bundesverfassungsgericht der öffentlichen Fürsorge zuordnet. Prinzipiell ist bei allen Familien mit kleinen Kindern von einer Fürsorgesituation auszugehen. Daher muss der Gesetzgeber einen weiten Spielraum im Rahmen der Familienförderung haben. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht wiederholt anerkannt.

Mit dem Betreuungsgeld erkennen wir zudem die Betreuungsleistung im privaten Umfeld an. Auch dieser Aspekt ist der Unionsfraktion wichtig, denn wir wollen uns an den elementaren Werten des Grundgesetzes orientieren und positive Lebensbedingungen für Familien mit Kindern schaffen.

Für die Union ist das Betreuungsgeld keine Ausgleichs- oder Ersatzleistung, es ist eine eigenständige komplementierende Leistung für die Familien, die sich entschieden haben, ihr Kleinkind ab dem 15. Lebensmonat zu Hause zu betreuen. Wir erweitern den Gestaltungsspielraum dieser Familien im Sinne der Wahlfreiheit und stärken diese. Insoweit ist das Betreuungsgeld gerade nach seiner Konzeption auf die Wahrung der Grundrechte des Art. 6, Abs. 1 und 2 Grundgesetz ausgerichtet.

Weiterhin gehen wir fest davon aus, dass das Betreuungsgeld mit der Verfassung konform geht. Wir werden uns in der Debatte nicht leiten lassen von ideologisch aufgeheizten politischen Verunglimpfungen. Wir machen Familien viele gute Angebote, die sie bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützen. Das Betreuungsgeld ist eins davon. Denn wir wollen, dass die die Familien entscheiden, was das Beste für ihr Kind ist."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. April 2015

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