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SOZIALES/1733: Höchstmöglicher Vertrauensschutz beim Betreuungsgeld für Familien


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 7. August 2015

Höchstmöglicher Vertrauensschutz beim Betreuungsgeld gewährleistet Planungssicherheit für Familien

Union lässt Familien auch nach dem Karlsruher Urteil nicht im Stich


Die Bundesregierung hat mit einem Schreiben vom gestrigen Donnerstag die zuständigen obersten Landesbehörden über die weitere Verfahrensweise zu den Betreuungsgeldzahlungen informiert. Dazu erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:

"Die bestehenden Unsicherheiten für Familien nach dem Karlsruher Urteil vom 21. Juli 2015 zum Betreuungsgeldgesetz haben mit dem gestrigen Schreiben der Bundesregierung nunmehr ein Ende. Es ist gut, dass die Union einen höchstmöglichen Vertrauensschutz für Familien durchsetzen konnte: Alle Familien, die bereits einen positiven Betreuungsgeldbescheid in den Händen halten, bekommen auch Betreuungsgeld ausgezahlt - bzw. weitergezahlt. Diese Familien hatten sich für ein bestimmtes Betreuungsmodell ihrer Kleinkinder entschieden und können nun - im rechtlichen Rahmen des Urteils - darauf vertrauen, dass sie ihre Pläne umsetzen dürfen. Jenseits aller politischen Bewertung des Betreuungsgeldes war der CDU/CSU-Fraktion diese Sicherheit für die Familien immer wichtig.

Nur die Mütter und Väter, die einen Betreuungsgeldantrag vor dem Karlsruher Urteil vom 21. Juli 2015 zwar gestellt, aber noch keinen bewilligenden Bescheid von der Behörde erhalten haben, müssen damit rechnen, dass sie kein Betreuungsgeld bekommen. Etwas anderes kann allerdings dann gelten, wenn die Behörde die Bearbeitung des Antrages verschleppt hat und somit von einer 'schuldhaften Verzögerung' auszugehen ist, oder die Betroffenen von der Behörde falsch beraten wurden. Daher ist es gut für die betroffenen Familien, dass im Einzelfall noch eine Überprüfung stattfinden kann. Damit ist der rechtliche Rahmen des Vertrauensschutzes ausgeschöpft und politisch alles Erdenkliche getan.

Wie eine bestmögliche Unterstützung von Familien mit Kleinkindern in Zukunft erfolgen kann, werden wir in Ruhe und mit angemessener Sorgfalt überlegen. Klar ist jedenfalls, dass alle Vorschläge, die derzeit diskutiert werden, mit Blick auf das Karlsruher Urteil verfassungsrechtlich zu überprüfen sind. Im Herbst stehen dann die Entscheidungen an. Sorgsamkeit und politischer Weitblick gehen für die Unionsfraktion dabei im Sinne der Familien vor unbedachten Schnellschüssen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. August 2015

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