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SOZIALES/1742: Allen Kindern in Deutschland gerecht werden


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 15. Oktober 2015

Allen Kindern in Deutschland gerecht werden

Bundestag beschließt Gesetz zur bundesweiten Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen


Am heutigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher beschlossen. Dazu erklären der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, und der zuständige Berichterstatter Martin Patzelt:

Marcus Weinberg: "Das heute vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher sorgt für die dringend benötigte Entlastung der besonders geforderten Jugendämter und sichert gleichzeitig das Kindeswohl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge.

Der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war es dabei besonders wichtig, die bundesweite Verteilung der Flüchtlingskinder auch zum Wohle aller Kinder, die in Deutschland leben, sicherzustellen. Keinem Flüchtlingskind ist gedient, wenn seine Unterstützung zu Lasten anderer Kinder geht. Mit den Neuregelungen geben wir nun den Flüchtlingskindern die Möglichkeit, in Deutschland anzukommen und sich früh zu integrieren. Integration braucht die Bereitstellung von Ressourcen und Kapazitäten. Deshalb lassen wir die Kommunen nicht allein. Durch eine gerechte Verteilung der Kinder und Jugendlichen, die ohne ihre Eltern in Deutschland Zuflucht suchen, bekommen die besonders geforderten Kommunen wieder Luft zum Atmen. Das kommt allen Kindern in Deutschland zugute, denn so haben die Jugendämter wieder mehr Kapazitäten für ihre originären Aufgaben.

Das Kindeswohl steht für CDU/CSU hierbei immer an erster Stelle. Deshalb werden die Kinder und Jugendlichen mit Inkrafttreten des Gesetzes ab dem 1. November 2015 dort untergebracht, wo es Kapazitäten gibt. So ist gesichert, dass sie eine angemessene Unterkunft, Betreuung und Versorgung erhalten. Der Bund wird den Ländern und Kommunen dafür zusätzlich 350 Millionen Euro im Jahr zur Verfügung stellen."


Martin Patzelt: "Vermutlich 30.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) werden in diesem Jahr in Deutschland um Aufnahme bitten. Um diese Kinder müssen wir uns verstärkt kümmern und dürfen sie nicht in überfüllten Warteräumen des Lebens sitzen lassen. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz leisten wir einen substantiellen Beitrag zu einer angemessenen und förderlichen Betreuung der immer größer werden Zahl unbegleiteter Minderjähriger. Die gesetzliche Neuregelung, die in enger Abstimmung mit den jetzt für die Zuweisung zuständigen Bundesländern erfolgt ist, betont nochmals den Vorrang des Kindswohls und der unabweislichen Geltung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.

Große Bedeutung und Verantwortung kommt nun den rund 600 Jugendämtern in Deutschland zu, die in Zukunft die Betreuung bewältigen müssen. Deren grundsätzliche Eignung hierfür sollte nicht in Frage gestellt werden. Ein großes Problem bei der Betreuung stellt häufig die Bestellung eines Vormundes dar. Hier kann eine stärkere Berücksichtigung von Vereinsvormundschaften beziehungsweise Einzelvormündern der Persönlichkeit des einzelnen gerechter werden und gleichzeitig die Jugendämter entlasten. Auch eine verstärkte Unterbringung der UMF in Pflegefamilien statt Heimen wäre fachlich sowie finanziell die bessere Lösung. Denn dort sind aufgrund der Lebensnähe und familiären Bezüge die Voraussetzungen für eine Integration weitaus günstiger. Dies gilt insbesondere für traumatisierte Kinder und Jugendliche, die darüber hinaus auch einer therapeutischen Hilfe bedürfen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Oktober 2015

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