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SOZIALES/1784: Anmeldung, Beratung und Kontrolle der Arbeitsbedingungen schützen Prostituierte


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 7. Juni 2016

Anmeldung, Beratung und Kontrolle der Arbeitsbedingungen schützen Prostituierte

Öffentliche Anhörung zum Prostituiertenschutzgesetz im Deutschen Bundestag


Am heutigen Montag fand im Deutschen Bundestag die öffentliche Anhörung zum Prostituiertenschutzgesetz statt. Dazu erklärt der frauenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:

"Die heutige öffentliche Anhörung zum Prostituiertenschutzgesetz bestätigt die Linie der Unionsfraktion. Die Zustände in der Prostitution werden nach Aussagen der Sachverständigen immer unerträglicher und für die Betroffenen immer unwürdiger. Wer das ignoriert, wird seiner politischen Verantwortung für die Sicherheit der Prostituierten nicht gerecht.

Ein besonderer Schutz gebührt aus Sicht der Union vor allem schwangeren Prostituierten. Wir brauchen ein Berufsverbot für schwangere Prostituierte. Die Gefährdung des ungeborenen Lebens kann nicht zur Disposition der Prostituierten stehen. Es muss außerdem sichergestellt werden, dass alle in der Prostitution Tätigen krankenversichert sind. Ein besonderes Augenmerk gilt zudem behinderten Prostituierten, deren Einsichtsfähigkeit stark und offenkundig eingeschränkt ist. Diesen darf keine Anmeldebescheinigung ausgestellt werden.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sind wir im Hinblick auf eine seit dem rot-grünen Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 2002 erstmalige Regulierung des Prostitutionsgewerbes, einen besseren Schutz sowie eine Stärkung der Selbstbestimmung der in der Prostitution tätigen Personen weit gekommen. Die CDU/CSU-Fraktion wird sich weiterhin dafür einsetzen, im parlamentarischen Verfahren für die Betroffenen eine gemeinsame Lösung für die noch offenen Fragen zu finden. Auf den letzten Metern müssen wir jetzt konsequent letzte Lücken schließen."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juni 2016

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