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SOZIALES/1949: Gegen sexuellen Kindesmissbrauch mit umfassendem Konzept vorgehen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 31. Januar 2019

Gegen sexuellen Kindesmissbrauch mit umfassendem Konzept vorgehen

Wir brauchen Hilfen für Betroffene genauso wie eine Schärfung der Ermittlungsinstrumente


Zum 1000-fachen Kindesmissbrauch auf einem Campingplatz in Nordrhein-Westfalen erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Nadine Schön:

"Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gehört der Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zu den wichtigsten kinderpolitischen Aufgaben. Es ist eine unhaltbare Situation, dass der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs feststellen muss, dass sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zum Grundrisiko einer Kindheit in Deutschland gehört.

Unsere Fraktion arbeitet gerade an einem umfassenden Konzept gegen den sexuellen Kindesmissbrauch. Dies enthält drei Elemente: Bessere Hilfe, bessere Prävention, bessere Strafverfolgung. So brauchen wir eine bessere Unterstützung der Betroffenen, zum Beispiel durch den Ausbau von Trauma- und Gewaltschutzambulanzen sowie spezialisierter Fachberatung. Wir brauchen aber auch konsequente und harte Strafverfolgung bei der Bekämpfung von Missbrauch - auch gegen Missbrauch im Netz. Wir müssen endlich durchsetzen, dass der Schutz von Daten nicht über dem Kinderschutz stehen darf. Wir unterstützen die Forderung des Unabhängigen Beauftragten, eine Meldepflicht für Internet Provider bei Verdacht auf Kinderpornographie einzuführen. Und wir wollen Ermittlungsbehörden alle Instrumente an die Hand geben, Kindesmissbrauch und Kinderpornographie zu verhindern. Sie müssen überall gegen Kinderpornographie ermitteln können, auch im sogenannten Darknet.

Das Bundesfamilienministerium und das Bundesjustizministerium sind aufgefordert, gute Konzepte, die auf dem Tisch liegen, endlich umzusetzen."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Februar 2019

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