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SOZIALES/1972: Familienstärkungsgesetz auf den Weg bringen


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 21. März 2019

Familienstärkungsgesetz auf den Weg bringen - bessere Unterstützung für diejenigen, die arbeiten, wenig verdienen und Kinder aufziehen


Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Donnerstag aller Voraussicht nach das "Starke-Familien-Gesetz" in 2./3. Lesung verabschieden. Dazu können Sie die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, wie folgt zitieren:

"Bessere finanzielle Unterstützung vor allem für die Menschen, die jeden Tag arbeiten gehen, wenig verdienen und Kinder aufziehen. Das ist das Ziel des Familienstärkungsgesetzes, das der Deutsche Bundestag heute voraussichtlich mit breiter Mehrheit verabschieden wird und für das sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion stark gemacht hat. Dafür werden wir bis 2021 mehr als eine Milliarde Euro zusätzlich in die Hand nehmen.

Wir werden den Kinderzuschlag erhöhen und so verändern, dass sich Leistung wieder lohnt: Wer sich anstrengt und mehr verdient, darf künftig eine größere Summe für sich behalten. Für Kinder von Alleinerziehenden werden Unterhaltszahlungen und Unterhaltsvorschuss nicht mehr komplett auf den Kinderzuschlag angerechnet. Auch die gesellschaftliche Teilhabe für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen oder im Leistungsbezug verbessern wir. Es gibt mehr Geld für das Schulstarterpaket und der finanzielle Eigenanteil für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule entfällt. Da Teilhabe besonders gut in Vereinen und Verbänden gelingt, haben wir uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion im parlamentarischen Verfahren dafür eingesetzt, den Zuschuss für Vereinsbeiträge oder den Musikunterricht von 10 auf 15 Euro monatlich zu erhöhen und die Summe künftig pauschal auszuzahlen. Ein Bündel von Maßnahmen, das die Lebenssituation der Familien spürbar verbessern wird, bei denen es finanziell knapp ist."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. März 2019

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