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WIRTSCHAFT/2300: Illegalen Holzeinschlag unbedingt verhindern


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 22. Februar 2013

Illegalen Holzeinschlag unbedingt verhindern

Schutz unserer Natur, der Regenwälder und der Waldbesitzer



Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend eine Änderung des Holzhandels-Sicherungsgesetzes beschlossen. Dazu erklären der Vorsitzende der AG Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, sowie der zuständige Berichterstatter Cajus Caesar:

"Mit der Änderung des Holzhandels-Sicherungsgesetzes setzen wir die EU-Holzverordnung eins zu eins um. Wir haben hier ein gutes Gesetz geschaffen, um illegalen Holzeinschlag zu verhindern. Die Koalition schafft aber auch erhebliche bürokratische Erleichterungen für die deutsche Waldwirtschaft.

Unser Ziel ist klar: Kein Holz und auch kein einziges Holzprodukt darf aus illegalem Einschlag auf den deutschen Markt kommen. Dies ist wichtig für den Schutz unserer Natur, den Schutz der Regenwälder und den Schutz unserer deutschen Waldbesitzer, die vorbildliche Arbeit leisten.

Nach der EU-Holzhandelsverordnung ist das Inverkehrbringen von illegal eingeschlagenem Holz im EU-Binnenmarkt verboten. Zudem sind alle Marktteilnehmer, die innerhalb der EU Holz oder Holzprodukte erstmalig in Verkehr bringen, verpflichtet, bestimmte Sorgfaltspflichten einzuhalten. Dazu gehören unter anderem Informationspflichten zur Art und Herkunft des Holzes sowie Verfahren zur Einschätzung und Reduzierung des Risikos, dass das Holz aus illegalem Einschlag stammen könnte.

Für die Unionsfraktion war es wichtig, mit dem Holzhandels-Sicherungsgesetz die Verordnung der EU umzusetzen, um den illegalen Einschlag von Holz zu verhindern. Gleichzeitig war es für uns ein zentrales Anliegen, die bürokratischen Hürden und organisatorischen Belastungen für unsere heimischen Waldbesitzer überschaubar zu halten. So wurde zum Beispiel noch einmal klar gestellt, dass die Dokumentationspflicht über Holzeinschlag und Handel in vielen Fällen elektronisch erfolgen kann."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Februar 2013