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WIRTSCHAFT/2504: Keine Besteuerung von Veräußerungsgewinnen auf Streubesitz


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 28. Juli 2015

Keine Besteuerung von Veräußerungsgewinnen auf Streubesitz

Pläne der Finanzverwaltung tragen nicht zur Steigerung der Investitionsfreude in Deutschland bei


Das Bundesministerium der Finanzen hat in der vergangenen Woche einen Diskussionsentwurf zur Reform der Investmentbesteuerung verschickt. Darin ist auch eine Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne aus Streubesitzbeteiligungen an Kapitalgesellschaften vorgesehen. Hierzu erklären die beiden Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ralph Brinkhaus und Michael Fuchs:

"Eine Steuerpflicht von Veräußerungsgewinnen auf Streubesitz einzuführen, wäre kein gutes Signal an die Wagniskapitalbranche und den Investitionsstandort Deutschland. Die Bemühungen der Koalition, Wagniskapital zu stärken, würden damit erschwert. Der Vorschlag, eine Steuermäßigung für Wagniskapital vorzusehen, führt nur zu einer teilweisen Kompensation und verursacht zusätzliche Bürokratie.

Die Union hat in den Koalitionsverhandlungen Steuererhöhungen klar ausgeschlossen. Der Koalitionsvertrag sieht auch keine vor. Vor diesem Hintergrund ist die rein fiskalgetriebene Steuerpolitik des Bundesrates, der sich von der Einführung der Steuerpflicht jährliche Mehreinnahmen von mehreren hundert Millionen Euro verspricht, für uns nicht akzeptabel.

Wir brauchen erfolgreiche Neugründer in Deutschland und die durch sie geschaffenen zukunftsfähigen Arbeitsplätze und innovativen Marktchancen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juli 2015

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