Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 27. Januar 2016
Anlegerschutz bei Investmentfonds verbessert
Fondsstandort Deutschland bleibt auch für Wagniskapital attraktiv
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch das sog. OGAW-V-Umsetzungsgesetz beschlossen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter Fritz Güntzler:
"Wir verbessern damit den Schutz der privaten Anleger von Investmentfonds. Die Vergütungssysteme der Fondsgesellschaften werden künftig keine Anreize für das Eingehen übermäßiger Risiken mehr enthalten und werden besser auf die langfristigen Interessen der Anleger und das Erreichen der Anlageziele des Fonds abgestimmt. Auch die Sanktionen bei Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften werden verschärft.
Auch die Möglichkeiten für Wagniskapital verbessern wir: Im Bereich der Vergabe von Gesellschafterdarlehen, wo überwiegend institutionelle Anleger investieren, haben wir die Anlagegrenzen erhöht. Dies wird auch den Startup-Unternehmen und den Infrastrukturinvestitionen zugutekommen. Der deutsche Fondsstandort bleibt attraktiv und wird auch weiterhin Kapital für die Unternehmensfinanzierung zur Verfügung stellen können."
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf setzt die Änderungen der sogenannten
OGAW-Richtlinie um. Unter OGAW sind Organismen für gemeinsame Anlagen
in Wertpapieren zu verstehen. Hierbei handelt es sich um detailliert
regulierte Investmentfonds, die nur in bestimmte Arten von
Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten investieren dürfen und
sich insbesondere an Privatanleger richten.
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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Januar 2016
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