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WIRTSCHAFT/2580: Mehr Klarheit durch "Einweg" - Kennzeichnung auf Getränkeverpackungen



Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 29. Juni 2016

Mehr Klarheit durch "Einweg" - Kennzeichnung auf Getränkeverpackungen

Selbstverpflichtung der Hersteller ist unbürokratisch und kundenfreundlich

Am heutigen Mittwoch haben sich Hersteller von bepfandeten Einweg-Getränkeverpackungen und deren Verbände mit einer Selbstverpflichtung darauf geeinigt, künftig entsprechende Verpackungen eindeutig als "Einweg" zu kennzeichnen. Dazu erklären die Verbraucherschutzbeauftragte, Mechthild Heil, sowie der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz, Thomas Gebhart:

"Die Neuregelung schafft für den Verbraucher beim Getränkekauf endlich mehr Transparenz. Bislang war es beim Einkauf oft verwirrend, ob es sich bei der Flasche, Dose oder dem Karton um eine Einweg- oder Mehrwegverpackung handelte. Durch die eindeutige Kennzeichnung "Einweg" sowie dem jeweiligen Pfandbetrag hat der Kunde Klarheit und kann sich künftig bewusster für den Kauf von Ein- oder Mehrwegverpackungen entscheiden. Die Einweg-Kennzeichnung von Getränkeverpackungen kann damit dazu beitragen, die seit Jahren sinkende Quote von Mehrwegverpackungen wieder zu heben.

Im Jahr 2004 hatten Mehrweg- und ökologisch vorteilhafte Einweg-Getränkeverpackungen noch einen Marktanteil von über 70 Prozent, 2013 waren es nur noch rund 46 Prozent.

Zusammen vertreten die Unterzeichner der Selbstverpflichtung einen Marktanteil von 84 Prozent. Das ist ein guter Erfolg. Wir rufen weitere Partner auf, sich der Selbstverpflichtung anzuschließen.

Die direkte Einweg-Kennzeichnung auf der Getränkeverpackung selbst, wie jetzt im Zuge der Selbstverpflichtung vorgesehen, ist wesentlich unbürokratischer und kundenfreundlicher als die bislang diskutierten Hinweispflichten am Verkaufsregal."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juni 2016

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