Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → CDU/CSU


WIRTSCHAFT/2665: Faire Lösung für Stromnetzkosten


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 27. Juni 2017

Faire Lösung für Stromnetzkosten

Einigung beim Netzentgeltmodernisierungsgesetz erzielt


Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich am heutigen Dienstag darauf verständigt, die Stromnetzentgelte der vier Übertragungsnetze in Deutschland schrittweise zu vereinheitlichen. Damit werden hohe Mehrkosten, gerade in den neuen Bundesländern, verringert. Gleichzeitig sollen Zuschüsse aus Netzentgelten an Wind- und Solaranlagen - sogenannte vermiedene Netzentgelte - reduziert werden. Hierzu erklären die stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Fuchs und Georg Nüßlein:

Fuchs: "Energiewende und Netzausbau sind gesamtdeutsche Aufgaben. Es ist ein Gebot der Fairness, dass die Verbraucher in den verschiedenen Teilen unseres Landes auch die gleichen Übertragungsnetzentgelte zahlen. Heute haben wir einen guten Weg für eine bundesweite Angleichung gefunden. Ein schrittweises Vorgehen bietet Planungssicherheit für alle Beteiligten. Und die stromkostenintensive Industrie ist durch Regelungen zur Kostenbegrenzung vor Überlastungen geschützt. Das sichert Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit."

Nüßlein: "Auch bei den vermiedenen Netzentgelten haben wir einen vernünftigen Interessenausgleich gefunden. Für bestehende steuerbare Stromerzeugungsanlagen, zum Beispiel im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung und der Wasserkraft, bleibt die geltende Regelung im Wesentlichen erhalten. Damit würdigen wir auch weiterhin den netzentlastenden Beitrag dieser Anlagen. Für neue und bestehende Wind- und Solaranlagen werden die Zahlungen hingegen eingestellt. Jedoch erfolgt hier ein vollständiger Kostenausgleich über das EEG."


Das Netzentgeltmodernisierungsgesetz soll 2018 in Kraft treten. Die Angleichung der Übertragungsnetzentgelte soll in mehreren Schritten ab 2019 erfolgen, so dass ab Anfang 2023 ein einheitliches Niveau in ganz Deutschland besteht.

Das heutige Regelungspaket sieht zudem vor, dass die Kosten für die Netzanbindung von Windparks auf See aus den Netzentgelten in eine gesonderte Umlage, die sog. Offshore-Haftungsumlage, zu überführen. Die Umlage sieht Entlastungsregelungen für die energieintensive Industrie vor. Im Bereich der vermiedenen Netzentgelte setzt der Entwurf auf eine differenzierte Regelung. Steuerbare dezentrale Erzeugungsanlagen sollen grundsätzlich weiter Zahlungen für vermiedene Netzentgelte erhalten. Bei Neuanlagen läuft die Regelung allerdings 2022 aus. Die Höhe der Zahlungen wird auf dem Niveau von 2016 eingefroren; Offshore-Anbindungskosten werden bei der Berechnung zukünftig nicht berücksichtigt. Dies führt insbesondere in Regionen mit hohen Anteilen von Wind- und Solarstrom zur Stabilisierung oder sogar Senkung der Netzentgelte.

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang