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WIRTSCHAFT/2806: Bestellerprinzip bei Immobilienverkäufen bringt keinen Vorteil für Käufer


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 25. Februar 2019

Bestellerprinzip bei Immobilienverkäufen bringt keinen Vorteil für Käufer


Zu dem Vorschlag von Bundesjustizministerin Barley, das Bestellerprinzip bei Immobilienverkäufen einzuführen, können Sie den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange, wie folgt zitieren:

"Das Bestellerprinzip bei Immobilienverkäufen, das faktisch dem Verkäufer die Maklerkosten auferlegt, entspricht nicht dem Koalitionsvertrag. Wir sehen die Gefahr, dass die Verkäufer diese Kosten einfach auf den Kaufpreis drauf setzen. Damit ist den Käufern von Immobilien nicht geholfen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Februar 2019

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