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ARBEIT/1349: Missbrauch durch Leiharbeit bleibt vorerst legal


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 10. Dezember 2013

Klaus Ernst: Missbrauch durch Leiharbeit bleibt vorerst legal



"Das Urteil des BAG wird den Missbrauch durch Leiharbeit nicht beenden. Wer als Leiharbeitsbeschäftigter die Erwartung hatte, das Bundesarbeitsgericht würde endlich für Schutz vor dem missbräuchlichen Einsatz der Leiharbeit sorgen, wird weiterhin im Regen stehen gelassen. Jetzt ist der Gesetzgeber am Zug", so Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, zur heutigen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Es hatte darüber zu urteilen, ob ein dauerhaftes Leiharbeitsverhältnis zu einem Arbeitsverhältnis beim Entleiher führt. Ernst weiter:

"Mit seiner Entscheidung macht das Bundesarbeitsgerichts deutlich: Die Bundesregierung hat bei der Reform der Leiharbeit bewusst auf die Sanktionierung bei einem nicht vorübergehenden Leiharbeitsverhältnis verzichtet. Zwar hat das BAG den Gesetzgeber aufgefordert für Klarheit zu sorgen, doch zwischenzeitlich machen sich viele Unternehmen die derzeitige Regelungslücke zunutze: Sie gliedern Arbeitsplätze in eigene Leiharbeitsgesellschaften, um so Tarifverträgen für die Stammbelegschaft zu umgehen.

Auch die jetzt im Koalitionsvertrag vereinbarte Begrenzung der Überlassungsdauer auf 18 Monate ist völlig ungenügend. Rund die Hälfte der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter ist lediglich für drei Monate beschäftigt und hätte gar nichts von dieser Regelung. Soll Leiharbeit ernsthaft wieder auf die ursprüngliche Funktion zurückgeführt werden, Personalengpässe und Auftragsspitzen abzufangen, reichen drei Monate völlig aus. Die Spaltung ganzer Belegschaften in ein Zwei-Klassen-System wird so bestehen bleiben."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 10. Dezember 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Dezember 2013