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ARBEIT/1423: Bundesregierung hintertreibt Mindestlohn in Staatsbetrieb


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 29. August 2014

Alexander Ulrich: Bundesregierung hintertreibt Mindestlohn in Staatsbetrieb



"Die Bundesregierung hintertreibt den Mindestlohn bereits bevor er in Kraft ist", kommentiert Alexander Ulrich, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Europaausschuss, die Antwort der Bundesregierung, nach der diese beabsichtigt, im Streitfall zwischen der Stadt Dortmund und der staatseigenen Bundesdruckerei, auf eine Stellungnahme gegenüber dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verzichten. Hintergrund ist ein Auftrag, der entsprechend dem nordrhein-westfälischen Tariftreue- und Vergabegesetz vom Auftragnehmer die Zahlung eines Mindestlohns verlangt. Der Auftragnehmer ist hier die staatseigene Bundesdruckerei. Diese bevorzugt es allerdings, den Auftrag an eine Tochtergesellschaft in Polen weiterzugeben und vor dem EuGH gegen den Mindestlohn zu klagen. Ulrich weiter:

"Es ist gängige Praxis, dass die Bundesregierung die Länder bei solchen Prozessen durch eine Stellungnahme unterstützt. Offenbar kommt ihr die juristische Attacke gegen den Mindestlohn jedoch sehr gelegen. Lohndumping in einem staatseigenen Betrieb scheint gewollt zu sein."

Fabio De Masi, Europaabgeordneter der Fraktion DIE LINKE aus NRW, ergänzt: " Das ist ein starkes Stück. Der SPD-Vorsitzende und Wirtschaftsminister Gabriel arbeitet gegen Mindestlöhne beziehungsweise das rot-grüne Vergabegesetz in NRW. Wer Löhne in der eigenen Hütte drückt, sollte nicht in Sonntagsreden den Anwalt der kleinen Leute spielen. Dieser Vorgang bestätigt DIE LINKE in ihrer Auffassung, dass nicht der SPD-Vorsitzende, sondern nur die Verankerung einer sozialen Fortschrittsklausel in den EU-Verträgen vor Lohndumping schützt."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 29. August 2014
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. September 2014