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ARBEIT/1463: Grundgesetzwidrige Einschränkung des Streikrechts geplant


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 11. Dezember 2014

Klaus Ernst: Grundgesetzwidrige Einschränkung des Streikrechts geplant



"Der Gesetzentwurf zur Tarifeinheit ist ein massiver Eingriff in die Tarifautonomie. Wenn in einem Betrieb nur noch der Tarifvertrag der größeren Gewerkschaft gilt, ist jeder Streik einer kleineren Gewerkschaft sinnlos. Darüber hinaus sind nach gegenwärtiger Rechtslage Streiks nur dann zulässig, wenn sie dem Abschluss eines Tarifvertrags dienen. Kleinere Gewerkschaften laufen damit Gefahr, dass ihre Streiks vor dem Arbeitsgericht für rechtswidrig erklärt werden. Schadenersatzklagen der Arbeitgeber wären die Folge. Eine kleinere Gewerkschaft könnte es nicht mehr wagen zu streiken, wenn es im Betrieb eine größere Gewerkschaft gibt. Arbeitsministerin Nahles täuscht die Öffentlichkeit, wenn sie behauptet, das Streikrecht werde nicht beeinträchtigt. Das ist die Unwahrheit", erklärt Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Ernst weiter:

"Dass sich Teile der DGB-Gewerkschaften vor den Karren der Bundesregierung spannen lassen, statt im Interesse aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Streikrecht zu verteidigen, ist mehr als irritierend. Offensichtlich gibt es intensivere Bindungen von Teilen der Gewerkschaftsführung zur SPD, als es das Prinzip der Einheitsgewerkschaft vermuten lässt. Ich hoffe, dass über diesen Vorgang intensive Debatten in den Gewerkschaften stattfinden. Falls das Gesetz in Kraft tritt, wird das Bundesverfassungsgericht das Grundrecht auf Streik in der Bundesrepublik Deutschland gegen die SPD und sogar gegen Teile der Gewerkschaften verteidigen müssen. Die Einschränkung des Streikrechts war in der Koalition von CDU und FDP auf Grund der Haltung der Liberalen nicht möglich. Da wünscht man sich fast die FDP zurück!"

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 11. Dezember 2014
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Dezember 2014