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ARBEIT/1908: Mindestlohn gilt auch für Erntehelferinnen und Erntehelfer


DIE LINKE - Pressemitteilung vom 26. März 2020

Mindestlohn gilt auch für Erntehelferinnen und Erntehelfer


Um die drohenden Ernteausfälle durch fehlende Saisonarbeitskräfte kompensieren zu können, unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein Stellenportal zur Vermittlung von Arbeitskräften. Brisant hierbei ist, dass das Portal beim Stundenlohn auf individuelle Absprachen setzt. Der Wortlaut: Es gibt keinen pauschalen Stundenlohn. Der Verdienst richtet sich je nach Angebot und ist mit demjenigen, der die Anfrage einstellt, individuell zu vereinbaren. Der DGB warnt in diesem Zusammenhang die Bundeslandwirtschaftsministerin, Julia Klöckner, vor Rechtsbruch, da der gesetzliche Mindestlohn ausgehebelt werden könne. Hierzu erklärt Bernd Riexinger, Vorsitzender der Partei DIE LINKE:

Ich finde es grob fahrlässig, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium eine Vermittlungsplattform unterstützt, die davon spricht, dass es keinen pauschalen Stundenlohn gibt. Diesen gibt es, er heißt Mindestlohn. Diesen gilt es zu zahlen, unabhängig von individuellen Absprachen oder Angebot und Nachfrage. Individuelle Absprachen des Stundenlohnes können gern nach oben variieren, aber als Untergrenze gilt der Mindestlohn. Diesen zu unterlaufen, ist ein klarer Gesetzesverstoß.

Diese unklare Formulierung öffnet Raum für Missbrauch. Das Bundeslandwirtschaftsministerium und die Bundeslandwirtschaftsministerin, Julia Klöckner, müssen Klarheit schaffen, ob sie mit der Unterstützung dieser Vermittlungsplattform einen Beitrag zum potenziellen Missbrauch leisten möchten oder nicht.

Auch wenn der derzeitige Mindestlohn zu niedrig angesetzt ist, darf er nicht mit Ansage unterlaufen werden. Es braucht eine sofortige Erhöhung auf 12 Euro und perspektivisch auf 13 Euro. Die derzeitige Notsituation in der Landwirtschaft darf nicht zulasten der Arbeitskräfte ausgenutzt werden.

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 26. März 2020
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2020

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