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BILDUNG/662: Zusammenarbeit in der Bildung muss endlich ins Grundgesetz


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 19. März 2012

Zusammenarbeit in der Bildung muss endlich ins Grundgesetz


"Das Kooperationsverbot in der Bildung ist absoluter Murks. Ohne eine intensivere Zusammenarbeit von Bund und Ländern wird sich nichts verbessern", erklärt Rosemarie Hein zur heutigen Anhörung im Bildungsausschuss des Bundestags zu einer möglichen Grundgesetzänderung zur Lockerung des Bund-Länder-Kooperationsverbots in der Bildung. Die Sprecherin für allgemeine Bildung der Fraktion DIE LINKE weiter:

"Seit der Föderalismusreform 2006 kann der Bund nur noch über komplizierte Umwege Finanzmittel beispielsweise für Schulen zur Verfügung stellen. Was sich SPD und Union damals gedacht haben, ist heute nicht mehr nachvollziehbar, und wir müssen nun die Folgen tragen. Das scheint inzwischen zumindest teilweise auch bei der Bundesregierung angekommen zu sein, die nun auf eine Lockerung des Verbots im Forschungs- und im wissenschaftlichen Bereich setzt. Das Kooperationsverbot muss jedoch für die gesamte Bildung abgeschafft werden. Beim gegenwärtigen Bildungschaos kommen wir mit diesen Tip-Top-Schritten nicht weiter.

Die Vorschläge liegen schon lange auf dem Tisch. Auch DIE LINKE hat mit ihren Anträgen Vorschläge gemacht, die sowohl auf eine angemessene Ausstattung der Bildungsfinanzierung als auch auf eine Passfähigkeit und Gleichwertigkeit der Bildungsangebote in den Ländern zielen."


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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 19. März 2012
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. März 2012