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BILDUNG/914: Mindestausbildungsvergütung, die sich lohnt


Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag vom 15. Mai 2019

Mindestausbildungsvergütung, die sich lohnt


"Azubis sind keine Billigarbeitskräfte. Umso erfreulicher ist es, dass nun nach der Einführung des Mindestlohns auch eine Mindestausbildungsvergütung für Azubis eingeführt wird. Das ist ein wichtiger und richtiger Schritt Richtung mehr soziale Gerechtigkeit. Allerdings profitieren nach dem Modell von Frau Karliczek viel zu wenige Azubis davon", erklärt Birke Bull-Bischoff zum heute im Kabinett vorgelegten Gesetzentwurf zur Novellierung des Berufsbildungsgesetzes. Die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

"Wir fordern eine gesetzlich festgelegte Mindestausbildungsvergütung, die einheitlich bei 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen aller Branchen des jeweiligen Ausbildungsjahres liegt. Nach dieser Rechnung und dem zugrundgelegten Gewerkschaftsmodell würden von diesen 660 Euro brutto pro Monat im ersten Ausbildungsjahr über 120.000 Jugendliche profitieren. Nach Karliczeks jetziger Vorlage wären es im Jahr 2020 etwa 26.190 junge Menschen. Das sind zu wenige, zumal die vollzeitschulischen Ausbildungen außen vor sind, da sie außerhalb des Geltungsbereichs des Berufsbildungsgesetzes liegen.

Die Bundesregierung versäumt es überdies, weitere Meilensteine in puncto Rechtssicherheit zu setzen und soziale Absicherung und Ausbildungsqualität in der beruflichen Bildung einzuführen: z.B. die Verankerung des Rechtsanspruchs auf eine vollqualifizierende Ausbildung, das Recht auf Teilzeitausbildung, mehr Schutz- und Mitbestimmung für Azubis und die Übernahme von Lernmittelkosten sowie Fahrt- und Unterbringungskosten seitens der Betriebe. Die gleiche Leier wie damals beim Mindestlohn, das sei der Untergang für viele Betriebe und Ausbildungsplätze würden wegfallen, ist ermüdend. Die Wirtschaft braucht Fachkräfte und hat eine Verantwortung."

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Quelle:
Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag
vom 15. Mai 2019
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Mai 2019

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