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SICHERHEIT/1998: Zehn Jahre Kundus - Bundesregierung rechtfertigt Bombardierung von Zivilisten mit alten Lügen


Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag vom 3. September 2019

Zehn Jahre Kundus - Bundesregierung rechtfertigt Bombardierung von Zivilisten mit alten Lügen


"Die Bundesregierung rechtfertigt die Bombardierung von Kundus auch zehn Jahre danach immer noch mit den alten Lügen", erklärt Christine Buchholz, Verteidigungspolitikerin der Fraktion DIE LINKE und von 2009 bis 2011 Mitglied im Kundus-Untersuchungsausschuss, zu den Antworten der Bundesregierung auf sechs Einzelfragen zur Aufarbeitung und den Konsequenzen aus der folgenschweren Bombardierung. Buchholz weiter:

"Die Bundesregierung hat den Einsatz in Afghanistan stets mit der Sorge um die Zivilbevölkerung begründet. Die Antworten auf die Fragen nach dem Umgang mit den Kundus-Opfern verdeutlichen, dass ihr die afghanische Zivilbevölkerung in Wirklichkeit reichlich egal ist.

Sie behauptet, der vom deutschen Oberst Klein befohlene Angriff habe sich gegen 'legitime Ziele im Sinne des humanitären Völkerrechts' gerichtet. Das ist eine Verhöhnung der Opfer und ihrer Angehörigen. Zivilisten sind nie 'legitime Ziele'.

Die Bundesregierung behauptet zudem wider besseres Wissen, die Tankfahrzeuge seien angegriffen worden, um zu verhindern, dass sie 'für einen späteren Angriff missbraucht werden'. Tatsächlich hatten sich die angegriffenen Tankfahrzeuge vom Lager der Bundeswehr entfernt, bevor sie im Fluss steckengeblieben waren. Die örtliche Bevölkerung sammelte sich an ihnen, um das enthaltene Kerosin für den individuellen Verbrauch abzuzapfen. Anders als die Bundesregierung heute behauptet, stellten die Tankfahrzeuge keine unmittelbare militärische Gefahr dar.

Die Antworten der Bundesregierung bringen ansonsten ein erschreckendes Ausmaß an Gleichgültigkeit gegenüber den Opfern und ihren Angehörigen zum Ausdruck. Sie musste zugeben, dass sie sich nicht darum gekümmert hat, die Zahl der Opfer im Nachhinein zu überprüfen. Über den Zustand der Gräber der Opfer kann sie keine Auskunft geben, obgleich Informationen darüber zugänglich sind. Auf die Frage, ob sie Kontakt zu den Opferfamilien gehalten habe, antwortet die Bundesregierung gar nicht. Sie kann auch keine Aussage darüber treffen, ob Hinterbliebene oder Verletzte des Luftangriffs in Deutschland Recht auf Asyl bekommen.

Die Bundesregierung muss endlich ihrer Verantwortung gerecht werden. Der Angriff von Kundus muss als Kriegsverbrechen behandelt und die Angehörigen der Opfer müssen offiziell entschädigt werden."

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Quelle:
Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag
vom 3. September 2019
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. September 2019

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