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BUNDESTAG/3042: Heute im Bundestag Nr. 047 - 25.01.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 047
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 26. Januar 2012 Redaktionsschluss: 09:30 Uhr


1. Haushaltsausschuss stimmt Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes zu
2. Lage der Menschenrechte in Israel und den palästinensischen Gebieten
3. Bündnis 90/Die Grünen wollen Dienstwagenbesteuerung umbauen
4. SPD-Fraktion will Tarifvertragssystem stärken


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1. Haushaltsausschuss stimmt Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes zu

Haushaltsausschuss

Berlin: (hib/MIK) Die geplanten Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes können umgesetzt werden. Der Haushaltsausschuss stimmte am Mittwochabend dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eines Zweiten Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (17/8343) in geänderter Fassung gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zu.

Um das Vertrauen der Marktteilnehmer und Bürger in die Stabilität des Bank- und Finanzsystems zu bewahren und die Finanzmarktstabilität zu sichern, ist darin für die Gewährung von Maßnahmen für die Banken ein Garantierahmen von 400 Millionen Euro vorgesehen. Außerdem soll es eine Kreditermächtigung von 80 Milliarden Euro geben. Davon bedürfen zehn Milliarden Euro der Zustimmung des Haushaltsausschusses. Mit dem Gesetzentwurf sollen alle 2010 ausgelaufenen Instrumente der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) erneut vollständig genutzt werden, heißt es in dem Entwurf. Dazu gehören Garantien, Eigenkapitalhilfen, Risikoübernahmen und die Auslagerung von Wertpapieren in so genannte "Bad Banks".

Mit einem umfangreichen angenommenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen stärkten die Abgeordneten unter anderem die Beteiligungsrechte des Parlaments, indem sie von der Gesamtsumme 30 Milliarden Euro sperrten. Diese Mittel können nur nach Zustimmung des Haushaltsausschusses abgerufen werden. Außerdem stellte die Koalition mit ihrem Antrag sicher, dass die Kriterien der Schuldenbremse in allen Fällen eingehalten werden und dass jeweils geprüft werden muss, ob es bei einer Stabilisierungsmaßnahme bei einer Bank anschließend zu Wettbewerbsverzerrungen kommen könne. Begrenzt wurde das Gesetz bis zum 31. Dezember 2012. Eine Verlängerung ist möglich.

Die Sprecher der Koalition wiesen daraufhin, dass es sich um präventive Maßnahmen handele. Es ginge darum, Hilfsmittel vorbeugend bereitzustellen. Die Inanspruchnahme müsse die absolute Ausnahme seien. "Wir hoffen, dass das Gesetz nicht angewendet werden muss", sagte der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion. Die FDP wies darauf hin, dass es sich bei diesem Gesetz nicht um eine Wiederholung des ersten Finanzmarktstabilisierungsgesetzes von 2008 handle. Diesmal gehe es nicht darum, insolvente Banken zu retten, sondern es müsse während einer Staatsschuldenkrise das Vertrauen in den Bankensektor erhalten bleiben.

Die Oppositionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen legten gemeinsam mehrere Änderungsanträge vor, die allerdings keine Mehrheit fanden. Dabei versuchten die Fraktionen sicherzustellen, dass der Bankensektor selbst für die Kosten aufkommen müsse - und nicht der Steuerzahler. Außerdem wollten sie unter anderem größere Durchgriffsmöglichkeiten für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festlegen. "Grundsätzlich sind wir aber der Auffassung, dass ein solcher Instrumentenkasten gebraucht wird", sagte der SPD-Sprecher.

Auch für die Linksfraktion blieben "viele Fragen offen", sodass sie dem Entwurf nicht zustimmen konnte. Bündnis 90/Die Grünen kritisierten, dass dieses Gesetz nicht schon längst vorgelegt worden sei. "Es gibt ein schlechtes Krisenmanagement in Europa, das vor allem in Berlin gemacht wird", erklärte die Sprecherin.

Der Gesetzentwurf wird am heutigen Donnerstag abschließend im Plenum beraten.


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2. Lage der Menschenrechte in Israel und den palästinensischen Gebieten

Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Berlin: (hib/TYH) Verschiedene Entwicklungen in Israel geben Anlass zur Sorge um den Stand der Menschenrechte. Das war eines der Ergebnisse der Sitzung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe am Mittwochnachmittag. Die Abgeordneten hatten sich von der Bundesregierung von der aktuellen menschenrechtlichen und humanitären Lage in Israel und den palästinensischen Gebieten unterrichten lassen.

Ein Vertreter des Auswärtigen Amtes betonte eingangs, Israel sei eine Demokratie mit einer lebhaften Zivilgesellschaft, unabhängigen Medien, formalen Rechten und Rechtsstaatlichkeit. Dennoch gebe es Anlass zur Besorgnis: Als Beispiel nannte er die Klagen der arabischen Minderheit über Diskriminierung und einige Gesetze und Gesetzesvorhaben. So sei das Anti-Boykott-Gesetz in Kraft getreten, das den öffentlichen Aufruf zum Boykott israelischer Waren und Betriebe unter Strafe stellt. In den palästinensischen Gebiete seien die Menschenrechte unter anderem durch die Spaltung zwischen Gaza und der Westbank sowie politisch zwischen Hamas und PLO (Palästinensische Befreiungsorganisation) und die fehlende Staatlichkeit beeinflusst. In jüngster Zeit sei ein Anstieg der Siedlergewalt zu verzeichnen, zudem gebe es auch auf palästinensischer Seite Angriffe auf die Menschenrechte.

Die CDU/CSU-Fraktion erkundigte sich anschließend nach der Arbeit von Nichtregierungsorganisationen und Stiftungen in Israel. Zudem wollte sie wissen, welchen Einfluss Israel in Ägypten und Syrien hat. Die FDP-Fraktion fragte, wie Menschenrechtsverletzungen in der israelischen Öffentlichkeit diskutiert werden. Gleichzeitig erkundigte sie sich nach Menschenrechtsverletzungen durch die Hamas.

Die Situation in Israel verschlechtere sich "drastisch", betonte die Fraktion Die Linke. Die SPD-Fraktion erkundigte sich nach der Situation von Flüchtlingen aus anderen Ländern und die Einreisebedingungen palästinensischer Eheleute. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies auf die verhärteten Fronten im Friedensprozess hin und sprach von einer "hoffnungslosen Situation". Zudem gebe es eine "schleichende Veränderung" in der israelischen Gesellschaft, der Einfluss ultraorthodoxer Gruppierungen wachse.


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3. Bündnis 90/Die Grünen wollen Dienstwagenbesteuerung umbauen

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Bei der steuerlichen Behandlung von Dienstwagen in Unternehmen und bei privater Nutzung soll in Zukunft die Klimabilanz des Fahrzeugs eine Rolle spielen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (17/8462), der Anteil der steuerlichen geltend zu machenden Abschreibungen solle mit steigendem Ausstoß von Kohlendioxid verringert werden. Beim Überschreiten des Doppelten des Zielwertes sollen die Abschreibungsmöglichkeiten sogar ganz entfallen. Auch die steuerliche Behandlung bei privater Nutzung von Dienstwagen soll so geändert werden, dass sich die Besteuerung mit steigendem Kohlendioxid-Ausstoß erhöht. Der Antrag steht am Freitag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

Kosten für Fahrzeuge und ihre private Nutzung bis zu einem Zielwert für den Kohlendioxid-Ausstoß (anfangs 120 g/km) sollen nach den Vorstellungen der Fraktion steuerlich so behandelt werden wie heute. Je höher der Kohlendioxid-Ausstoß ist, desto geringer soll die steuerliche Abschreibung für Unternehmen ausfallen und entsprechend höher der geldwerte Vorteil bei privater Nutzung. Wird der Zielwert um das Doppelte überschritten, sollen die Fahrzeuge von den Unternehmen steuerlich nicht mehr abgesetzt werden können. Andererseits sollen Nutzer von Fahrzeugen mit einem Ausstoß unter 60 g/km bis Ende 2015 keinen geldwerten Vorteil mehr versteuern müssen. Die Umstellung der Besteuerung werde zu Steuermehreinnahmen von 3,5 Milliarden Euro führen.

Nach Angaben der Fraktion haben Dienstwagen einen großen Anteil an den Neuzulassungen von Kraftfahrzeugen in Deutschland. So habe der Anteil von Geschäftswagen an den Neuzulassungen selbst in dem von Wirtschaftskrise und Abwrackprämie geprägten Jahr 2009 bei 50 Prozent gelegen. Dienstwagen würden oft nach kurzer Zeit weiterverkauft und hätten damit entscheidenden Einfluss auf den Gebrauchtwagenmarkt. "Sie können daher Vorreiter sein bei der Verbreitung verbrauchsärmerer Fahrzeuge in Deutschland", schreibt die Fraktion. Dies gelte besonders für den Bereich der gehobenen Mittel- und der Oberklasse, in dem der Anteil der Geschäftswagen 85 Prozent erreiche. Mit der Steueränderung würden Anreize für mehr Nachfrage nach spritsparenden Autos gesetzt. Mit der Orientierung an der Energieeffizienz werde auch das "Dienstwagenprivileg" abgebaut, und die Allgemeinheit müsse weniger für teure und spritschluckende Autos, die überdies oft Statussymbole seien, aufkommen.


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4. SPD-Fraktion will Tarifvertragssystem stärken

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/MPI) Die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, das Tarifvertragssystem zu reformieren und eine neue Rechtsgrundlage für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) zu schaffen. In einem Antrag (17/8459), der am Donnerstag in erster Lesung beraten werden soll, verlangen die Abgeordneten, das 50-Prozent-Quorum im Tarifvertragsgesetz zu streichen und in Anlehnung an das Arbeitnehmer-Entsendegesetz durch das Kriterium der Repräsentativität zu ersetzen. Hierdurch erhalte der Gesetzgeber einen ausreichenden Handlungsspielraum bei einer gegebenenfalls rückläufigen Tarifbindung, heißt es in dem Antrag.

Die Abgeordneten erläutern, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Tarifverträge auf Antrag der Tarifparteien für allgemeinverbindlich erklären könne, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt seien: "Erstens stellt das Ministerium ein öffentliches Interesse an dem Tarifvertrag fest. Zweitens beschäftigen die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens die Hälfte aller unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Personen (50-Prozent-Quorum)."

Mit dem Quorum sehe das deutsche Recht eine Voraussetzung vor, "die immer schwer zu erfüllen ist und in Zukunft kaum noch zu erfüllen sein wird", betont die SPD-Fraktion. Die Tarifbindung in Deutschland sinke seit den 1990er Jahren beständig und im Vergleich zu anderen europäischen Staaten dramatisch. Das 50-Prozent-Quorum sei ein Indikator, "der zum einen unverhältnismäßig hohe Hürden für die AVE schafft und zum anderen das Kräfteverhältnis zugunsten des Arbeitgeberlagers in ungerechtfertigter Weise verschiebt", heißt es im Antrag weiter.


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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 047 - 26. Januar 2012 - 09:30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Januar 2012