Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

BUNDESTAG/3129: Heute im Bundestag Nr. 134 - 15.03.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 134
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 15. März 2012 Redaktionsschluss: 14:00 Uhr


1. TAB-Bericht spricht sich für mehr öffentliche Petitionen aus
2. Linke: Pläne für die Feste Fehmarnbeltquerung überprüfen
3. Öffentlichen Personennahverkehr verlässlich finanzieren
4. 1,73 Milliarden Euro in Schienenprojekte investiert


*


1. TAB-Bericht spricht sich für mehr öffentliche Petitionen aus

Bildung und Forschung/Bericht

Berlin: (hib/HAU) Die öffentliche Petition sollte von der Ausnahme zur Regel erklärt werden. So lautet eine der Anregungen aus dem Endbericht des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) zum Thema "Elektronische Petitionen und die Modernisierung des Petitionswesens in Europa" (17/8319), den der Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung in Auftrag gegeben hat. Laut TAB-Bericht hätten sich 81 Prozent der befragten Petenten für eine solche grundsätzlich öffentliche Behandlung der Petitionen ausgesprochen. Außerdem würde man damit dem Modell anderer Parlamente folgen, in denen alle Petitionen grundsätzlich veröffentlicht und in öffentlichen Ausschusssitzungen behandelt werden, schreiben die Experten.

In ihrem Bericht schätzen die Wissenschaftler ein, dass der Petitionsausschuss für die Bürger "relativ einfach erreichbar, gleichzeitig aber schwach in der Durchsetzung von Bürgerinteressen ist". Neben der Kraft der Argumente in direkter Auseinandersetzung mit der Exekutive sei es vermutlich sein größtes Kapital, wenn der Ausschuss die Öffentlichkeit und die Medien - und damit auch die Bürger und Wähler - auf seine Seite ziehen könne, heißt es weiter. Eine grundlegende Bedingung dafür sei die Öffentlichkeit aller Petitionen und eine weitgehende Transparenz des Petitionsverfahrens. Derzeit werde von den eingereichten öffentlichen Petitionen nur jede siebte als eine solche anerkannt, was "kritisch diskutiert wird und bei den Unterstützern auf Unmut stößt". Die Experten räumen andererseits auch ein, dass eine Hinwendung zur grundsätzlichen Öffentlichkeit von Petitionen einen zusätzlichen Personalaufwand zur Folge haben könne.

In dem TAB-Bericht finden sich auch Überlegungen zu Einführung eines parlamentarischen Ombudsmannes. Immerhin 17 der 27 EU-Länder hätten sowohl eine Petitionsstelle des Parlamentes als auch einen Ombudsmann, schreiben die Wissenschaftler. Dadurch könnte der Petitionsausschuss seine Tätigkeit auf politische Initiativen beschränken, während der parlamentarische Ombudsmann sich um Petitionen, die kein "Anliegen von allgemeinem Interesse" seien, kümmere. Auf der anderen Seite könne eine derartige Änderung "eine Abwertung des politischen Gewichts des Petitionsausschusses" mit sich bringen, geben die Experten zu Bedenken.

Die Fortentwicklung des Petitionsrechts zu einem Instrument direkter Demokratie sei ein weiterer Pfad, der möglicherweise in der Zukunft zu gehen sei, heißt es im TAB-Bericht weiter. Die 2005 erfolgte Einführung eines Quorums von 50.000 Mitzeichnungen für die Behandlung einer Petition in einer öffentlichen Ausschusssitzung könne durchaus als erster Schritt interpretiert werden. Die vielfach diskutierte Variante, wonach bei einer Unterstützerzahl von 100.000 die Petition im Plenum des Bundestages diskutiert werden muss, sei ein weiterer Schritt, der das Petitionsrecht aufwerten würde, urteilen die Experten. Gleichzeitig stellen sie jedoch fest, dass die Bindung von Verfahrensschritten an Quoren das Petitionsrecht als ein ausgesprochenes Individualrecht in den Hintergrund drängen könnte. Schließlich solle es gerade auch Minderheiten einen Zugang zum Staat und zur Volksvertretung gewähren.

Der im TAB-Bericht enthaltenen Anregung, die Mitzeichnungsfristen anzugleichen, hat der Petitionsausschuss bereits entsprochen. Seit dem 1. Januar 2012 gilt bei öffentlichen Petitionen eine neue Mitzeichnungsfrist von vier statt wie zuvor drei Wochen, um das Quorum von 50.000 Mitzeichnungen zu erfüllen. Gleichzeitig wurde die Frist für das Schreiben von Diskussionsbeiträgen zu einzelnen öffentlichen Petitionen im Internetforum des Ausschusses angepasst. Damit können alle im Internet veröffentlichten Petitionen ebenfalls vier Wochen lang mitgezeichnet und diskutiert werden. Bislang war dies sechs Wochen lang möglich, ohne dass aber die Mitzeichnungen der letzten drei Wochen für die Erreichung des Quorums relevant gewesen wären, was die TAB-Experten kritisiert hatten.


*


2. Linke: Pläne für die Feste Fehmarnbeltquerung überprüfen

Verkehr und Bau/Antrag

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung soll die Pläne für die Feste Fehmarnbeltquerung überprüfen und einen Ausstieg aus dem Staatsvertrag mit dem Königreich Dänemark verhandeln. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (17/8912).

Deshalb soll die Regierung das "Dialogforum Feste Fehmarnbeltquerung" mit allen notwendigen Planungsmitteln ausstatten, um das Raumordnungs- und Planungsfeststellungsverfahren zu dem geplanten Bau einer festen Querung für den Fehmarnbelt unter demokratischer Beteiligung kritisch begleiten zu können. Außerdem soll eine ergebnisoffene Neubewertung des Projekts und seiner Hinterlandanbindung einschließlich der Prüfung der Umweltverträglichkeit und der Sozialverträglichkeit vorgenommen werden.

Sollte sich dabei eine signifikant veränderte Bewertung der ursprünglichen Annahmen ergeben, soll die Bundesregierung mit der dänischen Regierung über ein Ausstieg aus dem Projekt verhandeln, fordert die Fraktion. Falls diese Vertragsverhandlungen nicht erfolgreich seien, soll die Regierung laut Antrag dafür sorgen, dass der Güterverkehr weiterhin auf der Jütlandroute bleibt und nicht durch die touristischen Orte der Bädertrasse in Ostholstein geführt wird. Falls trotzdem gebaut werden sollte, soll die Regierung dafür sorgen, dass die Bauarbeiten nur außerhalb der Tourismussaison stattfinden, heißt es in dem Antrag.


*


3. Öffentlichen Personennahverkehr verlässlich finanzieren

Verkehr und Bau/Antrag

Berlin: (hib/MIK) Für eine verlässliche Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) setzt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein. In einem Antrag (17/8918) fordern die Abgeordneten deshalb die Bundesregierung auf, den Ländern unverzüglich ein Angebot zu unterbreiten, das eine Verstetigung der Finanzhilfen nach Artikel 143 c des Grundgesetzes für Verkehrsinvestitionen in Höhe von jährlich 1,33 Milliarden Euro bis zum 31. Dezember 2019 vorsieht. Darüber hinaus soll die Regierung sicherstellen, dass die Länder die Mittel für Infrastrukturinvestitionen in die Verkehrsmittel des Umweltverbundes verwenden und dafür sorgen, dass eine Bund-Länder-Kommission zur Zukunft der ÖPNV-Finanzierung eingerichtet wird.

Mit der Föderalismusreform I wurden die bisherigen Finanzhilfen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes bis 2019 zum Auslaufmodell erklärt, heißt es im Antrag. Dies sei damit begründet worden, dass die Infrastruktur für den öffentlichen Verkehr bis dahin weitgehend fertiggestellt sei. Dabei sei der "erhebliche Bedarf" für Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen völlig ausgeblendet worden, schreiben die Abgeordneten. Eine vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen und den Ländern beauftragte Studie zum Finanzierungsbedarf bis 2025 sei 2009 zu dem Ergebnis gekommen, dass allein für turnusmäßige Reinvestitionen in die Infrastruktur von U-Bahnen, Stadt- und Straßenbahnen bundesweit jährlich 550 Millionen Euro notwendig seien. Davon könnten lediglich 220 Millionen Euro von den Betreibern aufgebracht werden. Die bestehende Finanzierungslücke führe zu einem anwachsenden Erhaltungsrückstand.


*


4. 1,73 Milliarden Euro in Schienenprojekte investiert

Verkehr und Bau/Unterrichtung

Berlin: (hib/MIK) Im Jahr 2010 sind in Schienenprojekte nach dem geltenden Bedarfsplan 1,73 Milliarden Euro investiert worden; davon wurden 1,1 Milliarden Euro aus Bundesmitteln inklusive der Einnahmen aus der Lkw-Maut finanziert. Das geht aus dem Verkehrsinvestitionsbericht 2011 hervor, den die Bundesregierung als Unterrichtung (17/8700) vorgelegt hat. Darüber hinaus seien Bundesmittel in Höhe von rund 537 Millionen Euro für die Konjunkturpakete I (370 Millionen Euro) und II (167 Millionen Euro) zur Verfügung gestellt worden.

Ein Schwerpunkt der Investitionstätigkeit für Bundesfernstraßen lag in den vergangenen Jahren beim Neubau und der Erweiterung von Bundesautobahnen, heißt es in dem Bericht weiter. Im Zeitraum 2001 bis 2010 seien rund 1.100 Kilometer Autobahnen für mehr als 11,7 Milliarden Euro neugebaut und rund 750 Kilometer für mehr als 6,6 Milliarden Euro auf sechs oder mehr Fahrstreifen erweitert worden. Darüber hinaus seien mit einem Bauvolumen von rund 9,2 Milliarden Euro weitere rund 1.880 Kilometer Bundesstraßen aus- und neugebaut worden - davon allein rund 260 Ortumgehungen.

Bei den Bundeswasserstraßen wurden 2010 insgesamt 1,04 Milliarden Euro investiert. Davon seien in Um-, Aus- und Neubaumaßnahmen 737,8 Millionen Euro geflossen.


*


Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 134 - 15. März 2012 - 14:00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. März 2012