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BUNDESTAG/3247: Heute im Bundestag Nr. 252 - 21.05.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 252
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 21. Mai 2012 Redaktionsschluss: 16:10 Uhr

1. Mehrzahl der Sozialverbände hält Pflegereform für nicht ausreichend
2. Diskussion über Sanktionen gegen jugendliche Hartz-IV-Bezieher
3. EU-Leerverkaufsverbot soll nationale Regelung ablösen
4. Im Bundestag notiert: Abbau der kalten Progression



1. Mehrzahl der Sozialverbände hält Pflegereform für nicht ausreichend

Ausschuss für Gesundheit (Anhörung)

Berlin: (hib/MPI) Die von der Bundesregierung geplante Pflegereform steht in der Kritik von Sozialverbänden, Gewerkschaften und Betroffenen. In einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Gesetzentwurf der Regierung (17/9369) "zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung" (PNG) äußerten am Montag die meisten befragten Sachverständigen ihr Bedauern, dass der Pflegebedürftigkeitsbegriff nicht neu definiert werde. Zugleich wurden die vorgesehenen Leistungsverbesserungen für Demenzkranke, die die Regierung als Vorgriff auf eine solche Neudefinition sieht, mehrheitlich begrüßt.

"Wir vermissen eine wirkliche Neuausrichtung", bemängelte der Vertreter der Arbeiterwohlfahrt, Claus Bölicke. Fabian Müller-Zetzsche vom Sozialverband Deutschland fügte hinzu, die Regierung mache mit den Leistungsverbesserungen den zweiten Schritt vor dem ersten. Es werde nicht festgelegt, wer welche Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung haben solle. Das Vorstandsmitglied der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, Heidemarie Hawel, fügte hinzu, der geltende Pflegebedürftigkeitsbegriff ziele lediglich auf körperliche Defizite ab. Geistige Beeinträchtigungen würden mit dem Gesetzentwurf der Regierung weiter nicht gleichberechtigt behandelt. Caritas-Referentin Elisabeth Fix sagte, ihr Verband bedauere "außerordentlich", dass in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebegriff bislang nicht eingeführt worden sei. Immerhin gebe es einige Leistungsverbesserungen für demenziell Erkrankte. Der Einzelsachverständige Professor Stefan Görres von der Universität Bremen unterstrich, dass der Gesetzentwurf "eindeutig" zu Verbesserungen für Altersverwirrte führen werde.

Nach dem Gesetzentwurf sollen Versicherte ohne Pflegestufe mit "erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz" (sogenannte Pflegestufe 0) erstmals Anspruch auf ein Pflegegeld in Höhe von monatlich 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro erhalten. Auch Pflegebedürftige der Stufen Eins und Zwei, die zu Hause gepflegt werden, erhalten bei demenziellen Erkrankungen höhere Leistungen. Vorgesehen ist zudem eine Erhöhung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkte auf 2,05 Prozent - bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent. Das soll von 2013 bis 2015 Mehreinnahmen in Höhe von jährlich rund 1,1 Milliarden Euro Mehreinnahmen einbringen.

Der Bremer Professor für Sozialpolitik, Heinz Rothgang, sagte, er hege keinen Zweifel daran, dass mit der geplanten Beitragssatzerhöhung die vorgesehenen Leistungsverbesserungen finanziert werden könnten. Grundsätzlich sei auch davon auszugehen, dass die Pflegekasse bis zu den Jahren 2014/2015 mit den zur Verfügung stehenden Mitteln auskomme. Für die angestrebte grundlegende Reform reiche das Geld jedoch nicht aus. Rothgang veranschlagte hierfür einen Bedarf von drei bis vier Milliarden Euro. Diese seien mit den von den Oppositionsfraktionen und den Gewerkschaften präferierten Bürgerversicherung in der Pflege zu erreichen, sagte der Professor. Der Anhörung lagen auch die Anträge der Fraktion Die Linke (17/9393) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9566) zugrunde.

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2. Diskussion über Sanktionen gegen jugendliche Hartz-IV-Bezieher

Ausschuss für Arbeit und Soziales (Anhörung)

Berlin: (hib/TYH) Die verschärften Sanktionen für Jugendliche, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) empfangen, sind kritisch zu betrachten. Das war eine der Feststellungen der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag. Grundlage für die Anhörung waren je ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/9070) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/7032). Die Grünen fordern die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Verfahrens-, Leistungs- und Partizipationsrechte der Nutzer sozialer Leistungen stärkt und dadurch auch die Effizienz des sozialen Rechtsstaates steigert. Die Linksfraktion spricht sich in ihrem Antrag dafür aus, die Situation von Hartz-IV-Empfängern unter 25 Jahren zu verbessern. So fordert sie unter anderem, die Einbeziehung erwachsener junger Menschen in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern aufzuheben und "auf dem Weg zu einer komplett sanktionsfreien Mindestsicherung" kurzfristig das "Sanktionssondersystem für unter 25-Jährige erwerbsfähige Leistungsberechtigte" aufzuheben.

Johannes Jakob vom Deutschen Gewerkschaftsbund plädierte für eine Angleichung im Sanktionsrecht. Er zweifele an der Sinnhaftigkeit von schärferen Sanktionen für Jugendliche, meinte er und wies darauf hin, dass es im Strafrecht genau umgekehrt sei. In der Folge von Sanktionen komme es zu teils erheblichen Konflikten.

Das bestätigte auch Joß Steinke von der Arbeiterwohlfahrt. Die verschärften Sanktionen griffen zu kurz und führten zu Problemen. So werde etwa die betroffene Familie "mitsanktioniert". Er forderte, die verschärften Sanktionen im SGB II abzuschaffen, wies jedoch gleichzeitig darauf hin, dass "Sanktionen als Drohkulisse prinzipiell Wirkung zeigen".

Der Einzelsachverständige Michael Schweiger sprach sich gegen eine generelle Aussetzung von Sanktionen aus, da dies die Allgemeinheit "über das sozial gebotene Maß hinaus belasten" würde. Die Möglichkeit der Sanktionen sei verfassungskonform, betonte er. Auch Markus Keller vom Deutschen Landkreistag betonte, es sei wichtig, dass Sanktionen angedroht werden könnten. Dennoch wies er darauf hin, dass das Mittel Sanktionen nicht überschätzt werden dürfe. Auch Steffen Roller vom Bund Deutscher Sozialrichter sagte: "Wir brauchen die Möglichkeiten der Sanktionen."

Torsten Petrak von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände wies auf die Verantwortung der Betriebe hin. So trügen etwa auch innerbetriebliche Trainingsmaßnahmen dazu bei, dass die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland derzeit niedrig ist. Der Einzelsachverständige Gerald Weiß forderte eine "deutliche Wiederausweitung der Kompetenzen der Selbstverwaltung". Der "langjährige Trend" in die andere Richtung müsse umgekehrt werden.

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3. EU-Leerverkaufsverbot soll nationale Regelung ablösen

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Durch die neue EU-Leerverkaufsverordnung ist Anpassungsbedarf im Wertpapierhandelsgesetz und im Börsengesetz entstanden. Daher hat die Bundesregierung den "Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps (EU-Leerverkaufs-Ausführungsgesetz)" (17/9665) eingebracht. Mit dem Entwurf werden eine Reihe von Vorschriften im Wertpapierhandelsgesetz, wie beispielsweise das nationale Leerverkaufsverbot sowie das Verbot bestimmter Kreditderivate, aufgehoben, weil sie von der EU-Vorschrift "weitgehend verdrängt" werden, wie die Regierung schreibt.

Zum Inhalt der EU-Verordnung wird mitgeteilt, diese enthalte unmittelbar geltende Verbote ungedeckter Leerverkäufe von Aktien, die zum Handel an europäischen Handelsplätzen zugelassen seien. Außerdem gebe es Verbote ungedeckter Leerverkäufe von Staatsanleihen von EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Union. Zudem würden Kreditversicherungen (Credit Default Swaps) auf Staatsanleihen der EU-Mitgliedsländer sowie der Europäischen Union verboten, wenn sie keinen Absicherungszwecken dienen.

Der Bundesrat empfiehlt in seiner Stellungnahme, die Entscheidung über zeitlich befristete Leerverkaufsverbote an einem bestimmten Handelsplatz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) zu überlassen und nicht den Geschäftsführungen der Börsen. Die Bundesregierung hält mit dem Argument dagegen, dass die Börsengeschäftsführungen über die besten Informationen verfügen würden, "um eine angemessene Entscheidung für den konkreten Börsenplatz zu treffen".

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4. Im Bundestag notiert: Abbau der kalten Progression

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat zu dem vom Bundesrat abgelehnten Gesetz zum Abbau der kalten Progression (17/8683, 17/9201, 17/9202, 17/9644) den Vermittlungsausschuss angerufen. Dies teilte die Regierung als Unterrichtung (17/9672) mit.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 252 - 21. Mai 2012 - 16:10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Mai 2012