Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

BUNDESTAG/3286: Heute im Bundestag Nr. 291 - 13.06.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 291
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 13. Juni 2012 Redaktionsschluss: 11:15 Uhr

1. Rechtsausschuss beschließt Expertenanhörung zur Sicherungsverwahrung
2. Agrarausschuss stimmt Beitritt zum Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt zu



1. Rechtsausschuss beschließt Expertenanhörung zur Sicherungsverwahrung

Rechtsausschuss

Berlin: (hib/VER) Der Rechtsausschuss wird am Mittwoch, 27. Juni 2012, um 14 Uhr eine öffentliche Expertenanhörung zur Sicherungsverwahrung durchführen. Das hat der Ausschuss in seiner Sitzung am Mittwochvormittag einstimmig beschlossen. Im Mittelpunkt der Anhörung werden ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/9874) sowie ein Antrag der SPD-Fraktion (17/8760) stehen.

Das "Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung" der Bundesregierung soll einer verfassungskonformen Neuregelung dienen. Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwochvormittag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion für den Gesetzentwurf gestimmt. Am morgigen Donnerstag ist er Thema einer einstündigen Debatte im Bundestagsplenum.

Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung, wie vom Verfassungsgericht gefordert, dem verfassungsrechtlichen Abstandsgebot gerecht werden, "wonach sich der Vollzug der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vom Vollzug der Straftat deutlich zu unterscheiden hat", heißt es in dem Entwurf. Zwar würden auf die Länder weitere Kosten zukommen, doch diesem erhöhten Aufwand "werden in einigen Fällen mittel- bis langfristig Einsparungen gegenüberstehen, die darauf beruhen, dass die Ausrichtung des Vollzugs von Sicherungsverwahrung und vorangehender Strafhaft an den Vorgaben dieses Gesetzes dazu führen kann, dass die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vermieden wird", schreibt die Regierung weiter.

Im Mai vergangenen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht einer Beschwerde von vier ehemals Sicherungsverwahrten stattgegeben und die damaligen Vorschriften für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht sah in dem Gesetz unter anderem eine Verletzung des Freiheitsgrundrechts und des Vertrauensschutzgebots. Bis Juni 2013 muss der Gesetzgeber eine neue Regelung suchen, hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden. Für sogenannte Altfälle gelten derzeit Übergangsregelungen.

Nach Ansicht der SPD soll der Entwurf der Bundesregierung zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes zwischen Strafvollzug und Sicherungsverwahrung auf schwerste Gewalt- und Sexualtaten beschränkt werden. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass die Neuregelung vom Bundesverfassungsgericht erneut für verfassungswidrig erklärt wird, betonten die Sozialdemokraten in ihrem Antrag. Nach ihrer Ansicht sollten deshalb die Taten für die Sicherungsverwahrung auch aus verfassungsrechtlichen Gründen auf Straftaten beschränkt werden, die gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung richten. Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung noch einmal den besonderen Charakter der Sicherungsverwahrung deutlich gemacht, betont die SPD.

Bei Personen, die eine Straftat begangen hätten, die die Anordnung der Sicherungsverwahrung rechtfertigen würde, sollte das Gericht die nachträgliche Therapieunterbringung anordnen, erklären die Sozialdemokraten. Dies sei immer dann der Fall, wenn nach der Verurteilung Tatsachen erkennbar würden, wonach bei dem Betreffenden eine psychische Störung vorliege und aus konkreten Umständen in seiner Personen oder seinem Verhalten eine hochgradige Gefahr abzuleiten sei, dass infolge dieser Störung schwerste Gewalt- oder Sexualstraftaten begangen werden, erklärt die SPD. Bis Mai 2013 hat die Bundesregierung Zeit für die Neuregelung.

*

2. Agrarausschuss stimmt Beitritt zum Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt zu

Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Berlin: (hib/EIS) Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs zu dem Übereinkommen vom 4. Oktober 2003 zur Gründung eines globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt (17/9696). Unter Zustimmung aller Fraktion wurde der Entwurf am Mittwochmorgen angenommen. Der Fonds soll dem Erhalt genetischer Ressourcen von Nutzpflanzen dienen und schafft die Grundlage zur Erfüllung des "Internationalen Vertrags über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft". Ein Vertreter der Bundesregierung erläuterte, dass der Fonds unter anderem eine Saatgutbank auf Spitzbergen betreibe. Als Erfolg wird gewertet, dass der Exekutivrat des Globalen Treuhandfonds das deutsche Angebot angenommen hat, den Sitz des Treuhandfonds von Rom nach Bonn zu verlegen. Die Ansiedlung in Deutschland setzt vor dem Abschluss eines Sitzabkommens zunächst den Beitritt der Bundesrepublik zu dem Übereinkommen zur Gründung des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt voraus. Durch den Gesetzentwurf werden die Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Gründungsübereinkommens für die Bundesrepublik geschaffen. Der Umzug würde dann bereits im Januar 2013 stattfinden.

Die SPD-Fraktion begrüßte den vorgelegten Entwurf und erklärte ihre Unterstützung. Seitens der CDU/CSU-Fraktion hieß es, dass der Fonds für den Erhalt von genetischen Ressourcen für die Nachwelt von Bedeutung sei. Ebenfalls wurde von der Fraktion die Entscheidung goutiert, den Sitz nach Bonn zu verlegen. Die Fraktion Die Linke erklärte, dass sie den Entwurf unterstützt, erinnerte aber daran, dass die Vorlage auf die rot-grüne Regierungszeit zurückgehe. Außerdem warnte die Linksfraktion, dass die Politik den Treuhandfonds nicht als "Notnagel" verstehen dürfe. "Wir bekommen ein Problem, wenn wir die Proben nur auf Spitzbergen wegschließen", hieß es. Man müsse die Frage stellen, wie die genetische Pflanzenvielfalt in der "aktiven" Landwirtschaft auch in Zukunft gesichert werde. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßte, dass der Fonds "endlich in die Tat umgesetzt wird" und hob hervor, dass die öffentlichen Genbanken für die Bewahrung der Nutzpflanzenvielfalt notwendig sind. Nun müsse sichergestellt werden, dass die Pflanzen in Zukunft weiterhin angebaut werden. Eine Forderung, die von der FDP nicht ganz geteilt wurde, denn niemand dürfe einem Landwirt vorschreiben, Sorten anzubauen, "die nicht auf der Höhe der Zeit sind". Das ist nach Ansicht der Liberalen keine sinnvolle Forderung gegenüber der aktiven Landwirtschaft. Der Gesetzentwurf wurde von der FDP begrüßt und unterstützt.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 291 - 13. Juni 2012 - 11:15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juni 2012