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BUNDESTAG/3404: Heute im Bundestag Nr. 409 - 24.09.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 409
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 24. September 2012 Redaktionsschluss: 17:15 Uhr

1. Schweizer Regierung und Banken werben für das Steuerabkommen
2. Sachverständigenanhörung "Tourismus in Nationalparks und Naturparks"
3. Bundesregierung soll Umsetzung des Plans für Stopp des Artensterbens vorantreiben
4. Bundesregierung: Umsatz der Apotheken gestiegen
5. Linke erkundigen sich nach Schutz des Wolfes in Deutschland
6. Grüne fragen nach Rücknahmesystem für Energiesparlampen
7. Maßnahmen zum Übergang von Schule zu Beruf auf dem Prüfstand
8. Anzahl der Fahrradfahrer steigt



1. Schweizer Regierung und Banken werben für das Steuerabkommen

Finanzausschuss (Anhörung)

Berlin: (hib/HLE) Das von der deutschen Bundesregierung mit der Schweiz geschlossene Steuerabkommen ist von der Wirtschaft und von Vertretern des Nachbarlandes begrüßt, von anderen Sachverständigen jedoch scharf kritisiert worden. So würdigte Die Deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der deutschen Bankenverbände, am Montag in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses die geplante Vereinbarung als pragmatische Lösung, "die die Chance bietet, die damit beabsichtigten Ziele zu erreichen". Dies gelte umso mehr, als für den deutschen Fiskus kaum Möglichkeiten bestehen würden, durch einseitige Maßnahmen eine nachhaltige Lösung der Sicherstellung des deutschen Steueraufkommens herbeizuführen.

Das von der Bundesregierung als Gesetzentwurf vorgelegte Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5. April 2012 (17/10059) sieht vor, Kapitalerträge deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz in Zukunft wie in Deutschland zu besteuern. Dafür sollen die Schweizer Zahlstellen eine der deutschen Abgeltungsteuer (derzeit 25 Prozent) und dem deutschen Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent der Abgeltungsteuer) entsprechende Quellensteuer erheben. Es werde darüber hinaus sichergestellt, dass unversteuerte Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz in Zukunft "einem nicht kalkulierbaren Entdeckungsrisiko" unterliegen.

Erbschaften werden von dem Abkommen ebenfalls erfasst. Auf nach dem Inkrafttreten des Gesetzes anfallende Erbschaften soll eine Steuer von 50 Prozent erhoben werden. Auch sei für die Vergangenheit ein Verfahren zur Nachversteuerung bisher unentdeckter unversteuerter Vermögenswerte in der Schweiz vereinbart worden. Die Nachversteuerung erfolgt pauschal und anonym durch eine Einmalzahlung. Die Bundesregierung erwartet für 2013 Mehreinahmen in Höhe von 1,62 Milliarden Euro.

Die Bundessteuerberaterkammer erklärte in ihrer Stellungnahme: "Im Verhältnis zu anderen souveränen Staaten hatte Deutschland nie die Möglichkeit, so weitgehend sich der Hilfe eines anderen Staates bei der Durchsetzung seiner Steueransprüche zu versichern." Professor Jochen Lüdicke (Freshfields Bruckhaus Deringer) begrüßte den Ansatz der Bundesregierung, "mittels eines rechtsstaatlich unbedenklichen Vorgehens dauerhaft und vollständig Steuererträge im gesetzlich bestimmten Umfang aus schweizerischen Quellen zu erzielen".

Michael Ambühl, Schweizer Staatssekretär für internationale Finanzfragen, wies die Kritik, das Abkommen enthalte zahlreiche Schlupflöcher, zurück: "Das Abkommen ist mit einem breiten Anwendungsbereich darauf ausgelegt, Schlupflöcher so weit wie möglich zu vermeiden." Es werde schwer gemacht, das Abkommen dauerhaft zu umgehen. Das Abkommen könne auch durch das Zwischenschalten von Trusts und Stiftungen nicht umgangen werden. Die Schweizer Bankenvereinigung Swissbanking wies darauf hin, dass die Schweiz mit dem Abkommen über den OECD-Standarad hinausgehe.

Dagegen erklärte Professor Lorenz Jarass (Hochschule RheinMain Wiesbaden), durch das Abkommen würde die Steuerhinterziehung erleichtert. Steuerhinterzieher dürften nicht anonym amnestiert werden, da dies die Hinterziehung erleichtere. Das Abkommen verschaffe Schwarzgeldbesitzern einen "Persilschein", ohne dass Namen und Adressen der einzelnen Steuerhinterzieher den deutschen Behörden bekanntgegeben würden. Für Marcus Meinzer (Tax Justice Network) stand fest, dass das Abkommen in Wirklichkeit nur dazu diene, "den automatischen Informationsaustausch in Form der überarbeiteten EU-Zinsrichtlinie von der Schweiz fernzuhalten". Wie Jarass erklärte auch Meinzer, das Abkommen könne durch bestimmte Trusts und Stiftungen umgangen werden. Auch Itai Grinberg (Georgetown University) sagte, ein automatischer Informationsaustausch sei der anonymen Abgeltungssteuer bei der Bekämpfung der Steuerflucht überlegen.

Karsten Randt (Kanzlei Flick Focke Schaumburg) verwies auf einen anderen Aspekt. Danach ist das Abkommen für einen Großteil der Fälle nicht vorteilhaft, "weil die darauf fußende steuerliche Belastung höher ist als die geschuldete Steuer". Daher bleibe ungewiss, welchen Beitrag das Abkommen zur Vergangenheitsbewältigung leisten könne.

Von der Deutschen Steuergewerkschaft wurde kritisiert, dass das Abkommen den Kauf von Steuerdaten erschwere. Der deutsche Fiskus habe einen Anspruch auf diese Daten, so die Gewerkschaft, nach deren Schätzungen das im Ausland angelegte Schwarzgeld der Deutschen auf rund 300 Milliarden Euro geschätzt wird. Davon dürften sich zwischen 130 und 150 Milliarden Euro in der Schweiz befinden.

Professor Lüdicke verwies in seiner Stellungnahme auf das "Erpressungspotenzial" bei diesen Datenträgern. Es lohne sich für Datendiebe, Steuerpflichtige aufzusuchen und anzubieten, den CD-Inhalt vor Übergabe an die Finanzverwaltung abzuändern. Die Daten dieser sich freikaufenden Personen würden dann von der CD gelöscht. Der Datenankauf fördere damit "die Erpressung von Steuersündern".

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2. Sachverständigenanhörung "Tourismus in Nationalparks und Naturparks"

Ausschuss für Tourismus

Berlin: (hib/JBB) Der Tourismus in Nationalparks und Naturparks ist das Thema einer öffentlichen Anhörung des Tourismusausschusses am Mittwoch, 26. September. In der von 15 bis 17 Uhr im Saal 4.600 im Paul-Löbe-Haus stattfindenden Anhörung werden insgesamt sieben Sachverständige gehört. Eingeladen worden sind Dr. Kathrin Bürglen, Projektleiterin "Fahrtziel Natur" der Deutschen Bahn, Constanze Höfinghoff, Geschäftsführerin der Nordsee-Tourismus-Service GmbH, Klaus Jarmatz, Amtsleiter des Biosphärenreservat Schaalsee, Ulrich Köster, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Naturparke, Dr. Franz Leibl, Leiter des Nationalparks Bayrischer Wald, Prof. Dr. Hartmut Rein von der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde und Dirk Treichel, Parkleiter des Nationalparks unteres Odertal.

Die deutschen Naturparke, Biosphärenreservate und Nationalparke stellen nach Angaben der Sachverständigen das Rückgrat für naturtouristische Angebote in Deutschland dar und erfreuen sich einer wachsenden touristischen Nachfrage. Sie werden seit Herbst 2005 bundesweit unter der Dachmarke, "Nationale Naturlandschaften" zusammen gebunden. Weit über 100 "Nationale Naturlandschaften" gibt es in Deutschland. Alle haben das gemeinsames Ziel, diese Natur zu schützen und zu bewahren und dadurch ökologisch verträgliches Reisen mit aktivem Naturerlebnis zu verbinden.

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3. Bundesregierung soll Umsetzung des Plans für Stopp des Artensterbens vorantreiben

Umwelt/Antrag

Berlin: (hib/TVW) Im Vorfeld der Biodiversitätskonferenz im indischen Hyderabad fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine effektivere Umsetzung des strategischen Plans für einen Stopp des Artensterbens. In einem Antrag (17/10639) fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf. sich im Rahmen der Konferenz dafür einzusetzen, dass der dafür 2010 beschlossene strategische Plan regelmäßig vor jeder Vertragsstaatenkonferenz überprüft werde, um Defizite besser beseitigen zu können. Die 11. Vertragsstaatenkonferenz (COP 11) der Konvention über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) findet im Oktober 2012 zusammen mit der 6. Konferenz der Unterzeichnerstaaten des Cartagena-Protokolls über biologische Sicherheit (COP-MOP 6) in Hyderabad statt. Nach dem Scheitern des Ziels, den Verlust der biologischen Vielfalt bis 2010 zu stoppen oder zumindest zu verlangsamen, war auf der COP 10 im Jahr 2010 im japanischen Nagoya ein strategischer Plan für die Jahre 2011 bis 2020 beschlossen worden.

Im Mittelpunkt der COP 11 wird dem Antrag zufolge neben der Umsetzung des strategischen Plans auch die Bereitstellung finanzieller Ressourcen stehen. Deutschland stehe in der Pflicht, ab 2013 jährlich 500 Mio. Euro für den internationalen Biodiversitätsschutz bereitzustellen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich im Rahmen der CBD-Verhandlungen in Hyderabad dafür einzusetzen, dass die Umsetzung des strategischen Plans regelmäßig vor jeder COP überprüft und die Lücke bei der Finanzierung der Umsetzung des Strategischen Plans durch die EU und die Industrieländer geschlossen werde. Zudem gehe es darum, Mechanismen zu finden, die verhinderten, dass das Cartagena-Protokoll und das ABS-Protokoll durch internationale Handelsabkommen konterkariert würden.

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4. Bundesregierung: Umsatz der Apotheken gestiegen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/TVW) Der Umsatz der Apotheken ist nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes im Zeitraum von 2004 bis 2011 um rund 19 Prozent gestiegen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/10628) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/10531) ausführt, sind im gleichen Zeitraum die Gesamtkosten ohne Wareneinsatz im Durchschnitt um rund 15 Prozent angestiegen.

Nach Auskunft der Bundesregierung ist das System der Zuschläge für Apotheken bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland mehrfach geändert worden. Mit der Änderung der Arzneimittelpreisverordnung im November 2003 sei der prozentuale Zuschlag für Fertigarzneimittel zum 1. Januar 2004 auf einen Festzuschlag in Höhe von 3 Prozent zuzüglich 8,10 Euro pro Packung umgestellt worden. "Die Zuschläge nach der Arzneimittelpreisverordnung gelten seitdem nur noch für verschreibungspflichtige Arzneimittel", schreibt die Bundesregierung.

Der Grundsatz, dass die Apotheken den gesetzlichen Krankenkassen einen prozentualen Abschlag von den Preisen der Deutschen Arzneitaxe zu gewähren haben, ist nach Angaben der Bundesregierung bereits in der Reichsversicherungsordnung (RVO) von 1911 niedergelegt worden. Seit der 14. Änderung des Arzneimittelgesetzes im August 2005 erhielten die gesetzlichen Krankenkassen von den Apotheken für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel einen Abschlag von 2 Euro je Arzneimittel und für sonstige Arzneimittel einen Abschlag in Höhe von 5 Prozent auf den Arzneimittelabgabepreis. Die Höhe des Abschlags für 2009 und 2010 sei zwischen den Vertragspartnern streitig und werde derzeit vor den Sozialgerichten verhandelt.

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5. Linke erkundigen sich nach Schutz des Wolfes in Deutschland

Umwelt/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AS) Die Fraktion Die Linke möchte wissen, wie viele Wolfsrudel momentan in Deutschland leben und wie viele Jungtiere in den vergangenen Jahren in diesen Rudeln geboren wurden. In einer Kleinen Anfrage (17/10651) erkundigen sich die Abgeordneten der Linksfraktion außerdem danach, wie viele dieser Tiere in den vergangenen fünf Jahr nicht eines natürlichen Todes gestorben sind. Gleichzeitig fragt die Fraktion, wie die Regierung das Gefahrenpotential für in Deutschland lebende Wölfe einschätzt und welche Prioritäten sie für den Wolfsschutz setzt.

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6. Grüne fragen nach Rücknahmesystem für Energiesparlampen

Umwelt/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AS) Das Rücknahmesystem für Energiesparlampen ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage (17/10691) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin fragen die Abgeordneten, ob die Regierung das bestehende Prüfsystem noch in dieser Legislaturperiode auf den Prüfstand stellen möchte. Hintergrund ist ein Pressebericht in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vom 1. September, in dem gemeldet wird, dass die Regierung dies plane. Wissen möchten die Grünen außerdem, auf welchen Wegen Energiesparlampen nach den Erkenntnissen der Regierung derzeit am häufigsten entsorgt werden und ob es Schätzungen gibt, wie hoch der Anteil unsachgemäß über den Haushalt entsorgter Energiesparlampen ist.

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7. Maßnahmen zum Übergang von Schule zu Beruf auf dem Prüfstand

Bildung und Forschung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP hat sich in ihrem Koalitionsvertrag "Wachstum. Bildung. Zusammenhalt" für die 17. Legislaturperiode unter anderem die Aufgabe gestellt, das Übergangssystem in der beruflichen Bildung neu zu strukturieren und effizienter zu gestalten. Unterstützt wird die Politik dabei von der Kultusministerkonferenz und den Gewerkschaften mit dem "Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland 2010-2014". Die Grünen möchten in ihrer Kleinen Anfrage "Übergangssystem von der Schule in den Beruf neu strukturieren und effizienter gestalten" (17/10729) wissen, ob nach Auffassung der Bundesregierung das System seit Beginn dieser Wahlperiode tatsächlich neu organisiert worden ist und wer dabei mitgearbeitet hat. Zudem will die Fraktion darüber informiert werden, ob sich für Jugendliche der erfolgreiche Übergang von der Schule in den Beruf erhöht hat.

In einem 13-Punkte-Katalog fragen die Grünen neben dem Stand zum "Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs" auch, ob die Paktpartner seit 2010 die Datenlage verbessert haben, so "dass eine systematische, vollständige und aktuelle Beschreibung der (Aus-)Bildungswege jugendlicher Schulabgängerinnen und Schulabgänger vorliegt, auf deren Basis eine gezielte Ausbildungsplatzförderung erfolgen kann".

Ferner wollen die Grünen wissen, ob Bund und Ländern bis zum Ende der Pakt-Laufzeit die beabsichtigte "bildungsbereichsübergreifende integrierte Ausbildungsberichterstattung für Deutschland" vorlegen wird. Es interessiert die Grünen auch, ob das Merkmal "Migrationshintergrund" in der Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitsmarktstatistik erfasst wird.

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8. Anzahl der Fahrradfahrer steigt

Verkehr und Bau/Unterrichtung

Berlin: (hib/JTK) Die Zahl der Radfahrer nimmt vor allem in den städtischen Räumen zu. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung (17/10681) vorgelegten Bericht über den Nationalen Radverkehrsplan 2020 (NRVP) unter dem Titel "Den Radverkehr gemeinsam weiterentwickeln". Für die Fahrradnutzung im Jahr 2020 prognostiziert sie im ländlichen Raum eine Steigerung von derzeit acht Prozent auf 13 Prozent, in städtischen Kommunen von elf Prozent auf 16 Prozent.

Die steigende Zahl der Fahrradnutzung in Deutschland zeige sich zum einen in der Freizeit am Wochenende, zum anderen aber auch im Alltag, in dem die Länge der mit dem Rad zurückgelegten Wege insgesamt wachse. 90 Prozent aller Fahrradfahrten würden in einem Streckenbereich von bis zu fünf Kilometern stattfinden. "Zugleich werden auf diesen Strecken aber auch etwa 40 Prozent aller Fahrten im motorisierten Individualverkehr zurückgelegt", schreibt die Bundesregierung und sieht deshalb weiteres Potenzial zur Förderung der Fahrradnutzung.

Eine "gestiegene gesellschaftliche Wertschätzung des Fahrrades" ließe sich auch in der höheren Bereitschaft der Menschen erkennen, mehr Geld für ein Fahrrad und Zubehör auszugeben. So liegt laut Bundesregierung der durchschnittliche Verkaufspreis für ein Rad im Jahr 2011 bei 495 Euro, eine Steigerung von 30 Prozent gegenüber 2008.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 409 - 24. September 2012 - 17:15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. September 2012