Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

BUNDESTAG/3490: Heute im Bundestag Nr. 495 - 06.11.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 495
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 6. November 2012 Redaktionsschluss: 11:00 Uhr

1. Bundesregierung will Ausbau von Krebsfrüherkennung und klinischen Krebsregistern fördern
2. Bundesregierung setzt EU-Derivate-Regulierung um
3. Bündnis 90/Die Grünen verlangen Stopp des Frackings
4. Regierung: "Prozess des Zusammenwachsens" ist "weit vorangeschritten"
5. Im Bundestag notiert: Fusion von Rohstoffproduzenten



1. Bundesregierung will Ausbau von Krebsfrüherkennung und klinischen Krebsregistern fördern

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/TVW) Die Bundesregierung will die Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und den flächendeckenden Ausbau von klinischen Krebsregistern mit gesetzlichen Maßnahmen fördern. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf (17/11267) greift die Bundesregierung Empfehlungen aus dem Nationalen Krebsplan zur Verbesserung der onkologischen Versorgung auf. Der Plan sei initiiert worden, um die Krebsfrüherkennung, die onkologischen Versorgungsstrukturen, die Qualitätssicherung sowie die Patientenorientierung weiter voranzubringen. Denn "trotz erheblicher Fortschritte in der Krebsbehandlung steht Deutschland bei der Krebsbekämpfung, wie andere vergleichbare Industrienationen, vor wachsenden Herausforderungen", führt die Bundesregierung aus.

Nach Angaben der Bundesregierung ist die Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung ein zentrales Anliegen des Nationalen Krebsplans. Durch neue gesetzliche Regelungen würden nun die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die bestehenden Krebsfrüherkennungsangebote mit einer höheren Wirksamkeit, Qualität und Sicherheit durchgeführt und von mehr Menschen in Anspruch genommen werden könnten. Ferner schaffe das Gesetz den notwendigen rechtlichen Rahmen, damit die Empfehlungen des Nationalen Krebsplans zur Optimierung der Krebsfrüherkennung vom dafür zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss in entsprechende Richtlinien umgesetzt werden könnten, legt die Bundesregierung dar. Im Einzelnen seien unter anderem folgende Maßnahmen vorgesehen: "Die maximale Häufigkeit der Inanspruchnahme und die Altersgrenzen der Krebsfrüherkennungsuntersuchungen werden nicht länger gesetzlich vorgegeben, sondern künftig durch den Gemeinsamen Bundesausschuss nach dem jeweils gültigen Stand des medizinischen Wissens festgelegt", schreibt die Bundesregierung. Früherkennungsuntersuchungen, insbesondere für Gebärmutterhalskrebs und Darmkrebs, für die Europäische Leitlinien zur Qualitätssicherung existierten, seien künftig als organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme durchzuführen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Empfehlungen des Nationalen Krebsplans betrifft nach Angaben der Bundesregierung die Weiterentwicklung der onkologischen Versorgungsstrukturen und deren Qualität. Priorität werde dabei dem flächendeckenden Ausbau von klinischen Krebsregistern unter einheitlichen Rahmenbedingungen beigemessen. "Damit die klinischen Krebsregister die für die Qualitätssicherung der onkologischen Versorgung erforderlichen Funktionen erfüllen, legt das Gesetz ein Aufgabenprofil fest", erklärt die Bundesregierung. Dazu gehörten insbesondere die vollständige Erfassung der einbezogenen Krebserkrankungen, die Durchführung notwendiger Maßnahmen der Qualitätssicherung, die Zusammenarbeit der einzelnen klinischen Krebsregister untereinander sowie mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss und den epidemiologischen Krebsregistern. Das Gesetz schafft nach Meinung der Bundesregierung die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen, die auf Bundesebene für den flächendeckenden Ausbau und Betrieb klinischer Krebsregister notwendig sind. So werde künftig der Betrieb der klinischen Krebsregister für alle versorgungsbezogenen Aufgaben durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finanziell gefördert. Ferner lege der Spitzenverband Bund der Krankenkassen die Fördervoraussetzungen fest, damit die klinischen Krebsregister bundesweit ihre qualitätssichernden Aufgaben angemessen erfüllten, schreibt die Bundesregierung.

*

2. Bundesregierung setzt EU-Derivate-Regulierung um

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Der Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte wird weiter verfestigt. Zur Einhaltung der Vorgaben einer in Deutschland unmittelbar geltenden EU-Verordnung zur Finanzmarktregulierung hat die Bundesregierung den Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (17/11289) eingebracht. Mit diesem nach dem englischen Begriff "European Market Infrastructure Regulation" auch als EMIR-Ausführungsgesetz bezeichneten Vorhaben werden die für die Umsetzung der EU-Vorgaben zuständigen Behörden, darunter die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) benannt. Außerdem werden Bußgeldtatbestände im Kreditwesengesetz erweitert.

Nach Angaben der Bundesregierung sieht die EU-Verordnung vor, dass bestimmte Derivategeschäfte außerhalb von Börsen künftig nicht mehr direkt zwischen den Geschäftspartnern abgewickelt werden dürfen, sondern sie müssen über zentrale Clearing-Stellen geleitet und in Transaktionsregistern dokumentiert werden. Damit werde es der Finanzaufsicht erleichtert, einen besseren Überblick über die Marktaktivitäten und Risikopositionen zu erlangen und in diesen bisher weitgehend unregulierten Bereich einzugreifen. Die Finanzkrise habe gezeigt, dass intransparente, frei abgeschlossene Derivategeschäfte zu großem Misstrauen zwischen den Banken geführt und die Funktionsfähigkeit der Märkte beeinträchtigt hätten.

*

3. Bündnis 90/Die Grünen verlangen Stopp des Frackings

Wirtschaft und Technologie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Der Einsatz der sogenannten Fracking-Technologie mit wassergefährdenden und gesundheitsschädlichen Stoffen soll in Deutschland grundsätzlich ausgeschlossen werden. Dies verlangt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/11213), der an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Weiter fordert die Fraktion, dass die unterirdische Verpressung des Flowbacks (Abwassers) im Bundesberggesetz untersagt werden soll. Die Industrie müsse nachweisen, dass sie den Flowback auf eine umweltverträgliche Weise entsorgen beziehungsweise aufbereiten könne. Für Tiefbohrungen unter Einsatz der Fracking-Technologie, die ohne den Einsatz wassergefährdender und gesundheitsschädlicher Stoffe auskommen, soll ein Moratorium bis zum 31. Dezember 2014 erlassen werden, fordert die Fraktion. Bis dahin solle die Bundesregierung dem Bundestag einen umfassenden Bericht zu den Potenzialen und Risiken der Förderung der Fracking-Technologie vorlegen. Auf dieser Grundlage solle der Bundestag über die Verlängerung des Moratoriums entscheiden.

In einer Vorbemerkung zu ihrem Antrag erläutert die Fraktion, dass das Fracking-Verfahren in Niedersachsen bereits häufig angewendet worden sei. Auch bei der Tiefengeothermie komme es zur Anwendung. Erdgaskonzerne hätten inzwischen zahlreiche Lizenzen zur Erschließung von Vorkommen mit dem Fracking-Verfahren beantragt. In den USA werde Fracking viel häufiger angewendet als in Deutschland. Dagegen würden viele gesellschaftliche Gruppen protestieren, nachdem es Berichte über negative Umweltauswirkungen gegeben habe. Genannt worden seien Verunreinigungen des Trinkwassers, ein hoher Flächenverbrauch, Belastung der Anwohner durch Lärm und Schadstoffemissionen, seismische Erschütterungen, hohe Wasserentnahme aus Flüssen und Seen sowie eine unsachgemäße Entsorgung von giftigen Abwässern.

*

4. Regierung: "Prozess des Zusammenwachsens" ist "weit vorangeschritten"

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Seit der Wiedervereinigung Deutschlands ist der "Prozess des Zusammenwachsens zwischen Ost und West" nach Einschätzung der Bundesregierung "weit vorangeschritten". Zugleich bleibe noch "ein Stück Weg zu gehen, um die wirtschaftlichen Unterschiede in Deutschland entlang der ehemaligen Trennungslinie zu überbrücken", schreibt die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung (17/10803) vorgelegten Jahresbericht "zum Stand der Deutschen Einheit 2012". Neben den "Herausforderungen der wirtschaftlichen Angleichung und des Arbeitsmarktes vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung" sei die "Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und die Aufarbeitung des SED-Unrechts weiterhin eine wichtige Aufgabe".

In dem Bericht, über den am Freitag erstmals im Bundestag debattiert wird, .verweist die Regierung darauf, dass sich die Wirtschaftsstruktur Ostdeutschlands in den vergangenen zwei Dekaden grundlegend verändert habe. Es sei eine " eine international wettbewerbsfähige, mittelständisch strukturierte Wirtschaft entstanden". Die neuen Länder seien allerdings auch heute noch durch viele gemeinsame strukturelle Merkmale und Herausforderungen gekennzeichnet, die ein "noch fortbestehendes Defizit im Hinblick auf die Angleichung an die westdeutschen Bundesländer dokumentieren". Zugleich würden sich unterschiedliche räumliche Wirtschafts- und Branchenschwerpunkte sowie demografisch bedingte Differenzierungen herauszubilden beginnen. "Das Bild eines einheitlichen Raumes zwischen Ostsee und Erzgebirge ist daher immer weniger zielführend; auch die alten Bundesländer bilden keinen homogenen Raum", heißt es in der Vorlage.

Das ostdeutsche Bruttoinlandsprodukt je Einwohner liegt dem Bericht zufolge inzwischen bei 71 Prozent des westdeutschen Niveaus. Beim Vergleich der ostdeutschen Länder einschließlich des Stadtstaats Berlin mit den strukturschwachen westdeutschen Flächenländern Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Saarland sowie dem Stadtstaat Bremen ergebe sich ein Niveau von knapp 80 Prozent.

"Erfreulich entwickelt" hat sich nach Angaben der Bundesregierung in den letzten Jahren der Arbeitsmarkt. Im Jahresdurchschnitt 2011 sei die Arbeitslosigkeit mit 11,3 Prozent auf den bislang niedrigsten Wert seit der Wiedervereinigung gesunken. Zugleich nähmen Erwerbstätigkeit und insbesondere die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weiter zu. Insgesamt liege die Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland im Durchschnitt höher als in den westlichen Bundesländern. Dabei bestünden aber deutliche regionale Unterschiede. "Einige ostdeutsche Regionen weisen durchaus auch geringere Arbeitslosenquoten auf als einzelne Regionen Westdeutschlands", bilanziert die Regierung.

Nach ihren Angaben werden die in den Bereichen Wirtschaft und Arbeitsmarkt und darüber hinaus bestehenden Herausforderungen in den ostdeutschen Bundesländern bereits jetzt durch die demografische Entwicklung geprägt. Der Rückgang der Bevölkerungszahl bei einer gleichzeitigen Alterung der Gesellschaft habe in Ostdeutschland "besonders früh und tiefgreifend" eingesetzt. Besonders spürbar sei bereits heute der Nachwuchskräfterückgang auf dem ostdeutschen Ausbildungsmarkt. Diese Entwicklungen verschärften auch den Wettbewerb um Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt. "Da ein Mangel an qualifizierten Fachkräften zu einem Hemmnis für die weitere wirtschaftliche Entwicklung in den Unternehmen werden könnte, bleibt die Sicherung des Arbeitskräfteangebots eine der zentralen Herausforderungen aller politischen Ebenen, die es in den kommenden Jahrzehnten zu bewältigen gilt", betont die Regierung.

*

5. Im Bundestag notiert: Fusion von Rohstoffproduzenten

Wirtschaft und Technologie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die geplante Fusion von Rohstoffproduzenten ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/11120). Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, welchen Anteil die Unternehmen Glencore und Xstrata an der europäischen Bergbau- und Raffinadeproduktion haben und ob die Mitteilung der Deutschen Rohstoffagentur (DERA) zutrifft, nach der der Zusammenschluss den Konzentrationsgrad nur unwesentlich verändern werde.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 495 - 6. November 2012 - 11:00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. November 2012