Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

BUNDESTAG/3583: Heute im Bundestag Nr. 588 - 12.12.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 588
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 12. Dezember 2012 Redaktionsschluss: 17:25 Uhr

1. Kriterien für Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Schiffen verschärft
2. Linke fordert Abschaffung der Studiengebühren



1. Kriterien für Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Schiffen verschärft

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Berlin: (hib/HLE) Auf deutschen Handelsschiffen sollen in Zukunft bewaffnete Sicherheitskräfte eingesetzt werden dürfen, wenn die Sicherheitsunternehmen eine Zulassung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle haben. Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie stimmte am Mittwoch dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsfirmen auf Seeschiffen (17/10960) zu. Damit will die Bundesregierung einen Beitrag zur Bekämpfung der Piraterie leisten. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP. Die Linksfraktion stimmte dagegen, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

Die in den vergangenen Jahren weltweit stark gestiegene Piraterie stelle eine massive Bedrohung für Leib und Leben der Seeleute dar und verursache erhebliche wirtschaftliche Schäden, heißt es in dem Entwurf. Zu den Maßnahmen gegen Piraterie gehöre auch die Beauftragung von Sicherheitsunternehmen. "Bislang wurde noch kein Schiff, das bewaffnete Sicherheitskräfte an Bord hatte, entführt", schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf. Daher würden immer mehr Reeder in Hochrisikogebieten Schutzteams von Bewachungsunternehmen einsetzen, die ihren Sitz meist im Ausland hätten. Nach Angaben der Bundesregierung ist Deutschland weltweit die zweitgrößte Handelsnation und besitzt die drittgrößte Handelsflotte.

Für die Zulassung müssen Bewachungsunternehmen einige Voraussetzungen erfüllen. So müssen sie sicherstellen, "dass im Rahmen der Bewachungsaufgaben auf Seeschiffen nur Personen eingesetzt werden, die über die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, die persönlich geeignet und zuverlässig sind". Außerdem müssen sie über maritime und technische Kenntnisse verfügen, Gefahrensituationen erkennen und einschätzen können, Deeskalationstechniken beherrschen sowie Kenntnisse im Bereich Brandbekämpfung haben. Es werden allerdings keine Unterrichts- und Sachkundenachweise des eingesetzten Personals verlangt. "Vielmehr muss der Antragsteller darlegen, dass das von ihm eingesetzte Bewachungspersonal über die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt und persönlich geeignet und zuverlässig ist", schreibt die Regierung.

Mit einem Änderungsantrag setzten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP strengere Anforderungen an die Zuverlässigkeit der Betreiber von Bewachungsfirmen durch. So liegt die erforderliche Zuverlässigkeit nicht vor, wenn der Betreiber Mitglied in einem verbotenen Verein oder einer verbotenen Partei war. "Gerade in dieser Position muss die Zuverlässigkeit gewährleistet sein, was insbesondere auch Rechtstreue und das Fehlen extremistischer Aktivitäten voraussetzt", heißt es in der Begründung des Änderungsantrages. Ziel sei es, Gefahren durch Gewerbetreibende abzuwehren, "die Zugang zu sabotageempfindlichen Bereichen haben oder haben könnten".

Ein Antrag der SPD-Fraktion (17/9403) zum Einsatz privater Sicherheitsdienste im Kampf gegen die Piraterie verlangt hatte, wurde von der Koalitionsmehrheit abgelehnt. Die Fraktion hatte unter anderem verlangt, die Zertifizierung privater Sicherheitsdienste auf Basis der von der Internationalen See-Organisation IMO (International Maritime Organization) vorgegebenen Leitlinien vorzunehmen. Die Unternehmen müssten auch für einen Sachkundenachweis sorgen und sicherstellen, dass die eingesetzten Sicherheitskräfte bei Anti-Piraterie-Einsätzen die menschenrechtlichen Standards und das humanitäre Völkerrecht beachten würden. Der Erwerb und Einsatz von Kriegswaffen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz sollte für private Sicherheitskräfte auch künftig verboten bleiben.

*

2. Linke fordert Abschaffung der Studiengebühren

Bildung und Forschung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Der Zugang zur Hochschule darf nicht vom Geldbeutel junger Menschen oder den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern abhängen. Universitäten müssen für alle Menschen offen stehen. Jede Form von Studiengebühren sei mit diesem Anspruch unvereinbar, schreibt die Linke in ihrem Antrag "Studiengebühren jetzt bundesweit abschaffen" (17/11824). Studiengebühren führen nach Auffassung der Linken zu sozialer Ausgrenzung. Sie schlössen diejenigen vom Studium aus, die die Gebühren nicht bezahlen können.

Die Fraktion erwartet, dass die Bundesregierung auf die Bundesländer einwirkt, die nach wie vor Studiengebühren erheben. Es soll zudem von der Bundesregierung ein Gesetz über die Hochschulzulassung vorgelegt werden, der das Recht auf einen Zugang zu Bachelor- sowie zu Masterstudiengängen für jene sichert, die eine entsprechende Zugangsberechtigung erreicht haben. Dabei dürfte die Hochschulzulassung nicht daran gekoppelt sein, ob ein Student in der Lage sei, die Studiengebühren zu bezahlen.

Die Linke will der sozialen Ausgrenzung beim Zugang zur Hochschule durch eine Reform der Bundesausbildungsförderung entgegentreten. Als ersten Schritt tritt die Linke für die sofortige Erhöhung der Bedarfsätze und Freibeträge des BAföG um mindestens zehn Prozent ein. Die Höchstaltersgrenze von 30 beziehungsweise 35 Jahren soll gestrichen werden, die Darlehensanteile abgeschafft werden. Stattdessen soll BAföG wieder zu einem Vollzuschuss werden, damit junge Menschen aus finanzschwachen Elternhäusern nicht länger mit erheblichen Schulden ins Berufsleben starten müssen.

Zum Hintergrund beim Thema Studiengebühren resümiert die Linke, dass bereits in den Jahren 2001 und 2002 in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sogenannte Langzeitstudiengebühren beziehungsweise Studienkonten beschlossen worden waren. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Januar 2005 das im Hochschulrahmengesetz verankerte Verbot allgemeiner Studiengebühren für nichtig erklärt hatte, folgte die Einführung von Gebühren ab dem ersten Hochschulsemester in sieben Bundesländern. Die Einführung von Studiengebühren löste heftige Proteste aus, die im "Summer of Resistance" im Jahr 2005 einen ersten Höhepunkt fanden und in die aktuelle Bildungsstreikbewegung mündeten. Studentische Interessenvertretungen, Initiativen, Verbände und Gewerkschaften schlossen sich im "Aktionsbündnis gegen Studiengebühren" zusammen, um gemeinsam für ein gebührenfreies Studium zu streiten. Mit Erfolg, wie die Linke meint: Allgemeine Studiengebühren gibt es heute nur noch in Niedersachsen und Bayern. In Bayern würden voraussichtlich in Kürze die Bürger in einer Volksabstimmung über die Abschaffung der Gebühren entscheiden.

Nachdem die Verwirklichung des UN-Sozialpaktes durch die Bundesländer nach Auffassung der Linken bislang nicht gewährleistet worden sein, stehe der Bund in der Pflicht, seine Möglichkeiten zu nutzen, um bundesweit ein gebührenfreies Studium zu garantieren.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 588 - 12. Dezember 2012 - 17:25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Dezember 2012