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BUNDESTAG/3603: Heute im Bundestag Nr. 603 - 07.01.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 603
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 7. Januar 2013 Redaktionsschluss: 14:15 Uhr

1. Einfache Sprache soll Analphabeten helfen
2. Im Bundestag notiert: Reform der Justizstrukturen
3. Im Bundestag notiert: Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
4. Im Bundestag notiert: Armuts- und Reichtumsbericht
5. Im Bundestag notiert: Anrufung des Vermittlungsausschusses



1. Einfache Sprache soll Analphabeten helfen

Bildung und Forschung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung unterstützt nach eigener Auskunft das Konzept der Einfachen Sprache beziehungsweise Leichten Sprache. "Leicht-Lese-Texte" würden Erwachsenen mit Lese- und Schreibproblemen einen eigenständigen Zugang zu schriftlichen Informationen ermöglichen, "was sich positiv auf die Integrationsfähigkeit für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft auswirkt", heißt es in einer Antwort (17/11644) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/11171).

Die Bundesregierung engagiere sich in diesem Themenfeld seit 2006 mit mehr als 70 Millionen Euro zum Beispiel durch Förderung von Vorhaben im Förderschwerpunkt "Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener", im Förderschwerpunkt "Arbeitsplatzorientierte Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener" sowie bei der Förderung von "www.ich-will-lernen.de". Wesentliches Anliegen sei es, den Zugang zum Arbeitsmarkt und die Verbleibchancen im Arbeitsmarkt für Geringqualifizierte zu erhöhen, heißt es in der Antwort weiter. Zudem sei in die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) eine entsprechende Regelung zur Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache neu eingefügt worden. Künftig müssten die Webauftritte der Bundesbehörden Informationen über den Inhalt des Auftritts, die Navigation sowie - falls vorhanden - über weitere Informationen in Leichter Sprache enthalten.

Eine eindeutige Unterscheidung zwischen Einfacher Sprache und Leichter Sprache ist nicht möglich", schreibt die Bundesregierung. Oftmals würden beide Begriffe synonym verwendet. Mit dem Begriff Leichte Sprache werde in der Regel das Ziel der Barrierefreiheit betont: Mit niedrigschwelligen Leseangeboten soll Analphabeten das Lesen und Verstehen von Texten ermöglicht werden. Leichte Sprache bestehe grundsätzlich aus kurzen Sätzen mit einfachen, anschaulichen Wörtern, unterstützt durch Bildelemente. Der Gebrauch von Passiv, Genitiv, Konjunktiv und Fremd- oder Fachwörtern sollte vermieden werden. Leichte Sprache werde beispielsweise in Broschüren, Flyern, Informationsschreiben oder auf Internetseiten zusätzlich zu dem eigentlichen Standardtext angeboten, schreibt die Bundesregierung. Diese Textversion sollte von speziell in Leichter Sprache qualifizierten Personen gefertigt werden.

Mit 56 Prozent weisen mehr Männer als Frauen eine Lese- und Schreibschwäche auf, schreibt die Bundesregierung mit Bezug zur Studie "leo. - Level-One", die das Bundesministerium für Bildung und Forschung in Auftrag gegeben hatte. Der weitaus größte Teil der Erwachsenen mit Lese- und Schreibschwäche (64,5 Prozent) sei erwerbstätig. Die SPD-Fraktion hatte unter Berufung auf die Studie die Zahl funktionaler Analphabeten in Deutschland mit 7,5 Millionen Menschen zwischen 18 und 64 Jahren beziffert. Das entspreche 14,5 Prozent der Bevölkerung in diesem Alter.

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2. Im Bundestag notiert: Reform der Justizstrukturen

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VER) Nach Ansicht der Fraktion Die Linke "ist eine umfassende Reform der Justizstrukturen vorzunehmen". Sie hat dazu einen Gesetzentwurf zur "Herstellung der institutionellen Unabhängigkeit der Justiz" (17/11701) in den Bundestag eingebracht. Als einzige der drei Staatsgewalten, argumentiert die Fraktion, "ist die Justiz nicht organisatorisch unabhängig". Sie werde von der Exekutive verwaltet, deren Einflussnahmemöglichkeiten erhebliche Bedeutung für die Justiz hätten.

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3. Im Bundestag notiert: Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VER) Die freiwilligen Angebote der Länder zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten werden nach Ansicht des Bundesrates bislang nur im geringen Umfang genutzt. Deshalb hat die Länderkammer einen Gesetzentwurf "zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz" (17/11691) vorgelegt. Im Zentrum der Initiative steht der Vorschlag, stufenweise flächendeckend den elektronischen Rechtsverkehr für alle Gerichtsbarkeiten einzuführen. Ziel sei es unter anderem, "einen zeitgemäßen weiteren Schritt hin zu mehr Bürgernähe zu vollziehen", heißt es in der Vorlage.

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4. Im Bundestag notiert: Armuts- und Reichtumsbericht

Arbeit und Soziales/Große Anfrage

Berlin: (hib/VER) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will sich über Details zum "4. Armuts- und Reichtumsbericht"

der Bundesregierung informieren. In einer Großen Anfrage (17/11900) erkundigt sich die Fraktion unter anderem danach, wie sich Einkommen, Armutsrisikoquote und Nettovermögen seit dem Jahr 2000 in Deutschland entwickelt haben.

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5. Im Bundestag notiert: Anrufung des Vermittlungsausschusses

Recht/Unterrichtung

Berlin: (hib/VER) In einer Unterrichtung (17/11950) informiert die Bundesregierung den Bundestag über ihren Beschluss einer Anrufung des Vermittlungsausschusses. Anlass ist das vom Bundestag im November 2012 verabschiedete Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache C-284/09 (17/11314, 17/11717, 17/11718, 17/11940).

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 603 - 7. Januar 2013 - 00:00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Januar 2013