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BUNDESTAG/3729: Heute im Bundestag Nr. 129 - 11.03.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 129
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 11. März 2013 Redaktionsschluss: 15:45 Uhr

1. Neuregelung der Bestandsdatenauskunft bei Experten umstritten
2. Öffentliche Anhörung zu Oppositionsvorstößen für Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts
3. Impulse für ein nachhaltiges Wirtschaften
4. DDR-Finanzvermögen wird abschließend aufgeteilt
5. Im Bundestag notiert: Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes



1. Neuregelung der Bestandsdatenauskunft bei Experten umstritten

Innenausschuss (Anhörung)

Berlin: (hib/STO) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft (17/12034) trifft bei einer Reihe von Experten auf Bedenken. Dies wurde am Montag bei der Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses zu dem Gesetzesvorhaben deutlich, mit dem Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden sollen. Das Gericht hatte mit seinem Beschluss vom 24. Januar vergangenen Jahres laut Bundesinnenministerium die bisherigen Regelungen für die Bestandsdatenauskunft nur noch übergangsweise bis längstens zum 30. Juni 2013 für anwendbar erklärt. Die Bestandsdatenauskunft stelle jedoch ein unverzichtbares Ermittlungsinstrument für Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden dar, weshalb eine gesetzliche Neuregelung erforderlich sei.

Die Bestandsdatenauskunft ist den Angaben zufolge bislang in Paragraph 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geregelt. Diese Vorschrift verpflichtet Telekommunikationsanbieter, den jeweils zuständigen Stellen Auskunft zu den bei ihnen gespeicherten Kundendaten zu geben, wenn dies für die Verfolgung von Straftaten, die Gefahrenabwehr oder die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes oder der Länder erforderlich ist. Bestandsdaten sind dabei laut Ministerium in erster Linie Name und Anschrift sowie weitere Kontaktdaten des Inhabers eines Telekommunikationsanschlusses. Es fallen den Angaben zufolge aber auch die Zugangsdaten wie die Handy-PIN-Nummer darunter. Nicht zu den Bestandsdaten zählten die sogenannten Verkehrsdaten, also die erst bei der eigentlichen Telekommunikation anfallenden Verbindungsdaten.

Die jetzt vorgelegten Neuregelungen beschränken sich den Angaben zufolge "auf die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, ohne dabei neue Befugnisse für Strafverfolgungs- oder Sicherheitsbehörden zu schaffen". Hierzu sollen in Paragraf 113 TKG künftig nur noch die datenschutzrechtliche Übermittlungsbefugnis für die Telekommunikationsanbieter sowie Verfahrensfragen geregelt werden. Die eigentlichen Erhebungsbefugnisse seien nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts abhängig vom Anfragezweck jeweils spezifisch zu regeln. Daher sollen in die Strafprozessordnung sowie in die Fachgesetze für die Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden des Bundes jeweils eigenständige Befugnisse zur Erhebung der Bestandsdaten bei den Diensteanbietern eingefügt werden.

Professor Matthias Bäcker von der Universität Mannheim monierte, der Paragraf 113 TKG in der Entwurfsfassung benenne "lediglich die Behörden, an die übermittelt werden darf, aber nicht, unter welchen Voraussetzungen dies geschehen darf". Dies führe dazu, "dass diese Vorschrift die Regelungsverantwortung des Gesetzgebers verfehlt und darum Grundrechte verletzt". Auch würden die im Entwurf vorgesehenen Abrufermächtigungen "mitnichten den Abruf durchweg an eine konkrete Gefahr oder einen konkreten Tatverdacht" binden, wie das bisher der Fall gewesen sei; sondern erweiterten die Befugnisse der Sicherheitsbehörden im Vergleich zum bisherigen Rechtszustand "ganz massiv".

Der Berliner Beauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alexander Dix, sagte, das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Beschluss differenziert zwischen der Auskunft über Bestandsdaten und der "Identifizierung von dynamischen IP-Adressen". Bei deren Aufdeckung habe das Gericht von einer erheblich größeren Persönlichkeitsrelevanz gesprochen, weil man die IP-Adresse als "Generalschlüssel für das Surfverhalten von Internetnutzern" ansehen könne. Daher sei der Gesetzgeber daran gehindert, "die bloße Bestandsdatenauskunft und die Aufdeckung von IP-Adressen pauschal gleich zu behandeln". Dies geschehe aber in dem Entwurf, der in diesem Punkt "verfassungsrechtlich problematisch" sei. Dix verwies zugleich darauf, dass der Entwurf keinerlei Benachrichtigungspflichten vorsehe. Diese sollten jedoch eingeführt werden, um den Betroffenen zumindest nachträglich Rechtsschutzmöglichkeiten zu geben.

Professor Dieter Kugelmann von der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster argumentierte, die Zuordnung dynamischer IP-Adressen bedürfe eines Richtervorbehalts. Gleiches gelte für Zugangssicherungscodes wie die PIN- und PUK-Nummern. Auch sollten Mitteilungspflichten sowohl im Fall der dynamischen IP-Adressen als auch bei Zugangssicherungscodes in die Fachgesetze integriert werden.

Der Bundesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, machte ebenfalls deutlich, eine Benachrichtigungspflicht sowohl bei den IP-Adressen als auch bei PIN- und PUK-Nummern für geboten zu halten. Hinsichtlich der "einfachen Bestandsdatenauskunft" sehe er diese Notwendigkeit nicht. Auch einen Richtervorbehalt würde er bei der "IP-Beauskunftung" und die "PUK-Beauskunftung" vorschlagen.

Wilhelm Achelpöhler, Rechtsanwalt aus Münster, plädierte mit Blick auf eine Benachrichtigungspflicht dafür, Betroffene über bestimmte Maßnahmen zu informieren, damit sie sich dann Rechtsschutz suchen können. Achelpöhler fügte hinzu, wer "Erfahrungen mit polizeilichen Maßnahmen unter Richtervorbehalt gemacht" habe, werde "sich von diesem Instrument nicht allzu viel davon versprechen".

Professor Kyrill-Alexander Schwarz von der Julius-Maximilians-Universität Würzburg betonte, weder der Richtervorbehalt noch eine Benachrichtigungspflicht seien "verfassungsrechtlich zwingend". Wenn man sich die rechtswissenschaftliche Arbeiten zu Richtervorbehalten und Benachrichtigungspflichten ansehe, werde deutlich, dass "bei beiden Instrumenten erhebliche Bedenken hinsichtlich ihrer Tauglichkeit und ihrer Wirksamkeit" geltend gemacht würden. Schwarz betonte zugleich, ein "generelles Gefühl der Überwachung" sei bei Maßnahmen nach Paragraf 113 TKG und den entsprechenden fachspezifischen Ermächtigungen nicht zu befürchten.

Ernst Wirth vom bayerischen Landeskriminalamt bewertete das Gesetzgebungsvorhaben "als handhabbar, positiv und umsetzbar". Es beinhalte "klarstellende Regelungen und Befugnisse, ohne diese durch Formvorschriften zu überfrachten".

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2. Öffentliche Anhörung zu Oppositionsvorstößen für Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts

Innenausschuss

Berlin: (hib/STO) Vorstöße der drei Oppositionsfraktionen für Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts sind am Mittwoch, dem 13. März, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses. Zu der zweistündigen Veranstaltung, die um 13.30 Uhr im Jakob-Kaiser-Haus (Raum 1.302) beginnt, werden insgesamt sechs Experten erwartet.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt in einem Gesetzentwurf (17/542) auf die Streichung der so genannten Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht, nach der sich hierzulande geborene Kinder ausländischer Eltern nach Erreichen der Volljährigkeit und spätestens bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden müssen. Diese Regelung sei "integrationspolitisch kontraproduktiv und verfassungsrechtlich zumindest bedenklich", argumentiert die Fraktion in der Vorlage. Überdies belaste sie die Behörden mit der "Durchführung unsinniger und aufwändiger Verwaltungsverfahren".

Die SPD-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag (17/7654) auf, einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Optionsmodells vorzulegen. Danach soll ein Kind ausländischer Eltern neben deren Staatsbürgerschaft dauerhaft auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn es in der Bundesrepublik geboren wird und sich mindestens ein Elternteil mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel langjährig legal in Deutschland aufhält. Ferner soll dem Antrag zufolge bei einer Einbürgerung nicht mehr die alte Staatsbürgerschaft aufgegeben werden müssen. Vielmehr solle mehrfache beziehungsweise doppelte Staatsbürgerschaft auch bei der Einbürgerung ermöglicht werden. Zudem sollen die Einbürgerungsvoraussetzungen laut Vorlage erleichtert werden.

Nach dem Willen der Fraktion Die Linke soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes "mit dem Ziel umfassender Einbürgerungserleichterungen" vorlegen. Dabei solle der Einbürgerungsanspruch "grundsätzlich nach fünfjährigem Aufenthalt bestehen", fordert die Fraktion in einem Antrag (17/12185). Auch sollen Mehrfachstaatsangehörigkeiten infolge einer Einbürgerung oder aufgrund der Geburt in Deutschland der Vorlage zufolge generell akzeptiert und der "Zwang zur Entscheidung für eine Staatsbürgerschaft nach Erreichen der Volljährigkeit" entfallen. Ferner sollen laut Antrag die Einbürgerungen unabhängig vom Einkommen erfolgen und die Fähigkeit zur einfachen mündlichen Verständigung in der deutschen Sprache dabei ausreichend sein. Auch soll den Antragsstellern zufolge unter anderem die Teilnahme an Staatsbürgerschaftskursen keine Einbürgerungsvoraussetzung sein.

Als Sachverständige sind geladen: Professor Thomas Groß (Universität Osnabrück), Professor Kay Hailbronner (Universität Konstanz), Hubert Heinhold (Rechtsanwalt), Martin Jungnickel (Regierungspräsidium Darmstadt), Stefan Luft (Universität Bremen) Kyrill-Alexander Schwarz (Julius-Maximilians-Universität Würzburg).

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3. Impulse für ein nachhaltiges Wirtschaften

Enquete-Kommission "Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität"

Berlin: (hib/KOS) "Wir wollen Nachhaltigkeit nicht nur in Sonntagsreden proklamieren, sondern konkrete Vorschläge zur Umsetzung dieses Prinzips präsentieren": Mit diesen Worten umriss am Montag zum Auftakt der Sitzung der Enquetekommission "Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität" die SPD-Abgeordnete Edelgard Bulmahn den Abschlussbericht der von ihr geleiteten Projektgruppe 4, die Konzepte für eine "nachhaltig gestaltende Ordnungspolitik" im Finanzsektor und im Umweltbereich entwerfen sollte. Bei der Debatte zu Beginn des Treffens unter Vorsitz von Daniela Kolbe (SPD) zeichnete sich ab, dass bei dem später am Nachmittag erwarteten Votum über diese Expertise besonders Forderungen nach einer effizienteren Regulierung der Finanzmärkte und nach einer stärkeren ökologischen Ausrichtung der Chemieindustrie fraktionsübergreifend eine breite Mehrheit finden dürften. Allerdings ist auch mit konträren Abstimmungen zwischen Koalition und Opposition zu rechnen, so etwa zur Frage höherer Staatseinnahmen oder zur Rolle Deutschlands in der internationalen Klimapolitik.

Laut Bulmahn herrscht in der Kommission Einigkeit, dass an die Finanzmärkte "deutlich höhere Stabilitätsanforderungen gerichtet werden müssen". Konkret plädiert die Projektgruppe 4 etwa für eine erheblich größere Eigenkapitalausstattung der Banken, die für systemrelevante Kreditinstitute noch zusätzlich angehoben werden müsse. Effizienter reguliert werden müssten Schattenbanken. Regulierungsoasen in der internationalen Finanzwelt müssten geschlossen werden. Erforderlich sei eine effiziente europäische Bankenaufsicht mit "echten Durchgriffsrechten" auf die Kreditinstitute.

Neben Übereinstimmungen wurden bei der Frage, wie eine nachhaltig ausgerichtete Finanzpolitik aussehen soll, zwischen Koalition und Opposition indes auch Differenzen deutlich. So machen sich SPD, Linke und Grüne für eine Erhöhung staatlicher Einnahmen beispielsweise durch eine Vermögenssteuer stark, was aber bei der Schlussabstimmung angesichts der Mehrheit von Union und FDP wohl nicht beschlossen werden dürfte. Auf den Widerstand der Opposition wiederum stößt der Vorschlag der Koalition, zur langfristigen Stabilisierung der Sozialversicherung das Renteneintrittsalter weiter anzuheben, und zwar auf 69 Jahre bis 2060.

Weithin Konsens herrscht über die Notwendigkeit, die Chemiebranche stärker als bisher dem Prinzip der Nachhaltigkeit zu unterwerfen. Konkret schlägt der Berichtsentwurf der Projektgruppe 4 unter anderem vor, fossile Kohlenstoffe als Ressourcenbasis dieses Wirtschaftssektors zurückzudrängen und stattdessen vermehrt Biomasse einzusetzen. Nötig seien biologisch abbaubare Verpackungsmaterialien, um so die Umweltbelastung etwa der Weltmeere durch Plastikmüll zu reduzieren. Hervorgehoben wird die Notwendigkeit, Betriebe in sogenannten Chemieparks anzusiedeln, um durch geschlossene Produktionsketten mit einer höheren Verwertungsquote bei den Rohstoffen den Anfall von Müll massiv einzuschränken.

Noch nicht abgestimmt werden soll am Montag angesichts tiefgreifender Meinungsunterschiede zwischen Koalition und Opposition über das Kapitel 1 des Berichts, in dem grundlegende Prinzipien einer nachhaltig ausgerichteten Ordnungspolitik definiert werden sollen. Beide Lager haben dazu eigene Papiere erarbeitet.

Mit Nachdruck plädierte Karl-Heinz Paqué dafür, weiterhin am Konzept der sozialen Marktwirtschaft festzuhalten, die schon bislang ihre "hohe Anpassungsfähigkeit" an neue Herausforderungen unter Beweis gestellt habe. Dies werde, so der von der FDP benannte Sachverständige, auch jetzt wieder der Fall sein, wenn unter der Leitlinie der Nachhaltigkeit die Innovationsfähigkeit der Wirtschaft, eine gerechte Verteilung des Wohlstands, die Ökologie sowie stabile Kapitalmärkte und Staatsfinanzen gesichert werden müssten. Paqué wandte sich gegen ein "radikales Herumreißen des Ruders" hin zu staatlicher Lenkung und warb für eine pragmatische Anpassung der sozialen Marktwirtschaft an die Erfordernisse der Nachhaltigkeit.

Für die Opposition konterte Bulmahn, angesichts der Dramatik von Krisen wie des Klimawandels oder der wachsenden Kluft zwischen Arm und Reich werde es nicht genügen, "kleinere pragmatische Anpassungen" vorzunehmen. Im Kern gehe es um eine "Neujustierung der sozialen Marktwirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit", sagte die SPD-Obfrau. Man müsse das gesamte System überprüfen, da man es angesichts der Krisen "nicht nur mit einem Betriebsunfall" zu tun habe. Aus Sicht der Opposition muss der Staat künftig eine stärkere Rolle spielen, etwa beim Auf- und Ausbau der öffentlichen Infrastruktur. Man könne nicht alles dem Markt überlassen.

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4. DDR-Finanzvermögen wird abschließend aufgeteilt

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Aufteilung von treuhänderisch vom Bund verwalteten Vermögen der DDR soll abschließend geregelt werden. Der Bund, die neuen Länder und das Land Berlin haben dazu den Finanzvermögen-Staatsvertrag geschlossen, den die Bundesregierung mit dem Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin und zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung (17/12639) eingebracht hat. Damit wird festgestellt, dass das Finanzvermögen mit Inkrafttreten des Staatsvertrages abschließend und vollständig aufgeteilt ist.

Zwar sieht der Einigungsvertrag die hälftige Aufteilung des Vermögens zwischen Bund und den neuen Ländern sowie Berlin vor, doch gebe es unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen Bund und Ländern, heißt es in der Präambel des Vertrages. Seit über zehn Jahren habe es keine Annäherung der Standpunkte gegeben. Während die Länder von einem Überschuss von 3,5 Milliarden Euro sprechen würden, vertrete der Bund die Auffassung, dass es einen Fehlbetrag von vier Milliarden Euro gebe. Ungeklärt geblieben seien etwa die Anrechnung der Sanierungsaufwendungen der Wismut GmbH und die Berücksichtigung von Bodenreformland sowie von Feriendienstliegenschaften, die früher in Rechtsträgerschaft des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) standen.

So heißt es zu dem dem Landesfiskus zufallenden Bodenreformvermögen, dieses verbleibe "endgültig und ohne Ausgleichverpflichtung gegenüber dem Bund und dem Finanzvermögen im Landeseigentum". Sanierungsaufwendungen und Kosten für Langzeitaufgaben bei der Wismut GmbH werden nach dem Vertrag vom Bund getragen. Auch aus der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR in Abwicklung (SinA) sollen den Ländern keine Finanzierungsverpflichtungen gegenüber dem Bund entstehen.

Der Bundesrat wendet sich in seiner Stellungnahme gegen die Regelung zum Umfang der Prüfungsrechte des Bundesrechnungshofes. Die Bundesregierung verteidigt in ihrer Gegenäußerung die Stärkung der externen Finanzkontrolle und versichert, eine Erweiterung der Rechte des Bundesrechnungshofes sei damit nicht verbunden.

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5. Im Bundestag notiert: Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes

Wirtschaft und Technologie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes (17/12640) vorgelegt. Damit sollen gestiegene Qualitätserfordernisse des EU-Rechts erfüllt werden. Daher sei es notwendig, das Erhebungsprogramm unter anderem im Bereich der Statistiken über die Schulden- und die finanziellen Transaktionen zu erweitern.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 129 - 11. März 2013 - 15:45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. März 2013