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BUNDESTAG/3737: Heute im Bundestag Nr. 137 - 13.03.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 137
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 13. März 2013 Redaktionsschluss: 14:10 Uhr

1. Aufhebung des Branntweinmonopols beschlossen
2. Sozialausschuss beschließt Koalitionsantrag zur Förderung Behinderter im Arbeitsleben
3. Kirchen fordern restriktivere Rüstungsexportpolitik
4. Öffentliche Anhörung zu Vorlagen zu Beamtenrecht
5. SPD-Fraktion will Stromnetzausbau voranbringen



1. Aufhebung des Branntweinmonopols beschlossen

Finanzausschuss

Berlin: (hib/HLE) Nach rund einem Jahrhundert soll das deutsche Branntweinmonopol aufgehoben werden. Der Finanzausschuss billigte am Mittwoch mit den Stimmen aller Fraktionen den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Branntweinmonopols (17/12301). Danach sollen die letzten Vorschriften des Gesetzes zum 31. Dezember 2017 aufgehoben werden.

Die CDU/CSU-Fraktion verwies auf die Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes. Deshalb müssten das Monopol und die Beihilfen an die Erzeuger auslaufen. Es sei auf verträgliche Regelungen für die betroffenen Betriebe geachtet worden. Den Brennereien werde durch die langen Übergangsfristen das Überleben auf dem Markt gesichert. Die SPD-Fraktion schloss sich den Ausführungen der Union an und zeigte sich erfreut, dass der Prozess nun zum Abschluss gebracht werden könne. Für die FDP-Fraktion ist die Ersparnis von 80 Millionen Euro Zuschüssen erfreulich. Zudem könnten 100 Planstellen sinnvoll eingesetzt werden. Die Übergangsfristen böten den kleinen ländlichen Brennereien Schutz. Auch die Linksfraktion nannte das Ende des Monopols seit langem absehbar und zeigte sich erfreut, dass viele kleine Betriebe sich nun zu Genossenschaften zusammenschließen wollten. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen handelt es sich beim Branntweinmonopol um ein deutsches Alleinstellungsmerkmal in der EU, das nicht vernünftig gewesen sei. Es sei erfreulich, dass auch die Verbände der Brennereien mit dem Auslaufen des Monopols einverstanden seien.

Wie die Bundesregierung im der Begründung des Gesetzes schreibt, muss das Monopol abgeschafft werden, da Ende 2017 die letztmalige Verlängerung der EU-beihilferechtlichen Ausnahmeregelung zur Gewährung produktionsbezogener Beihilfen nach dem deutschen Branntweinmonopol auslaufe. Mit der Aufhebung des Branntweinmonopolgesetzes müssten die branntweinsteuerrechtlichen Vorschriften in einem Alkoholsteuergesetz geregelt werden, um der betroffenen Wirtschaft frühzeitig die nötige Rechts- und Planungssicherheit zu geben. In diesem Zusammenhang wird aus der bisherigen "Branntweinsteuer" eine "Alkoholsteuer". Auf Dauer will die Bundesregierung auch andere Steuervorschriften wie zum Beispiel das Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz, das Alkopopsteuergesetzes und gegebenenfalls das Biersteuergesetz in das neue Alkoholsteuergesetz integrieren.

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2. Sozialausschuss beschließt Koalitionsantrag zur Förderung Behinderter im Arbeitsleben

Ausschuss für Arbeit und Soziales

Berlin: (hib/VER) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner Sitzung am Mittwochvormittag einen Antrag der Regierungsfraktionen zur Förderung der Leistungspotenziale von Menschen mit Behinderungen (17/12180) verabschiedet. Er wurde mit der Koalitionsmehrheit bei Enthaltung der Grünen-Fraktion und gegen die Stimmen von SPD- und Linksfraktion angenommen. Letztere beiden Fraktionen hatten eigene Anträge in den Bundestag eingebracht, die der Ausschuss mit der Koalitionsmehrheit ablehnte. Die Sozialdemokraten hatten gefordert, die Ausgleichsabgabe für Unternehmen je unbesetzten Pflichtplatz für Menschen mit Behinderung zu erhöhen und diesen so einen fairen Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Linksfraktion wiederum wollte mit ihrem Antrag (17/9758) die Chancen am Arbeitsmarkt erhöhen. Deshalb solle die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen mit dem Ziel, die gesetzlichen Beschränkungen zu beseitigen, die die Teilhabe durch Arbeit für Behinderte erschweren.

Wie bereits im Antrag argumentierte auch ein Linke-Abgeordneter in der Ausschusssitzung, dass die Arbeitslosenzahlen Behinderter stagnieren oder sogar steigen würden, während insgesamt die Quote rückläufig sei. Außerdem würden die Betroffenen durchschnittlich nur etwa 130 Euro pro Monat verdienen. Das sei "weniger, als im Knast" gezahlt werde. Deshalb bestehe Handlungsbedarf.

Eine sozialdemokratische Abgeordnete erklärte, warum ihre Fraktion dem Koalitionsantrag nicht zustimmen könne: Inhaltlich sei er enttäuschend und der Titel, "Leistungspotenziale von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben ausschöpfen", würde die Betroffenen zu Objekten degradieren. "Diese Überschrift können wir nicht mittragen", sagte sie.

Ein Grünen-Abgeordneter forderte unter anderem "ein dauerhaftes Budget für Unterstützungsleistungen für Integrationsbetriebe". Es bedürfe eines "flexiblen Spektrums", sagte er. Mit beispielsweise Behinderten-Werkstätten, integrativer Unternehmerüberlassung und Integrationsbetrieben "müssen wir diskriminierungsfrei alle Wege offen halten", sagte er mit Blick auf einen inklusiven Arbeitsmarkt.

Eine liberale Abgeordnete argumentierte, dass Unternehmen, die beispielhaft vorangehen und die Anforderungen, insbesondere die Quote der Pflichtplätze für Menschen mit Behinderungen, übererfüllen, zusätzliche Unterstützung erhalten sollten. Diese Firmen zu belohnen, sei möglicherweise auch anderen Unternehmen eine Motivation, dem Beispiel zu folgen.

Eine Rednerin der Unionsfraktion betonte, dass die Entstehung eines inklusiven Arbeitsmarktes ein Prozess sei. Aktuell müssten dafür sowohl Arbeitgeber als auch die Belegschaften sensibilisiert werden. Deshalb sollten positive Beispiele publik gemacht werden. Den Koalitionsantrag sei ein "Appell an die Gesellschaft, das Thema als Daueraufgabe zu verstehen".

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3. Kirchen fordern restriktivere Rüstungsexportpolitik

Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Berlin: (hib/AHE) Die katholische und die evangelische Kirche in Deutschland üben Kritik an der Praxis der deutschen Rüstungsexportpolitik - insbesondere in Hinblick auf Entwicklungsländer und solche Staaten, denen Menschenrechtsverstöße vorgeworfen werden. Das wurde am Mittwoch im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung deutlich, der sich mit dem Rüstungsexportbericht der Bundesregierung (17/11785) für das Jahr 2011 und dem Rüstungsexportbericht der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) für den selben Zeitraum befasste.

Dem GKKE-Rüstungsexportbericht zufolge sind im Jahr 2011 21,2 Prozent aller Einzelausfuhrgenehmigungen für Staaten erteilt worden, die laut OECD als Entwicklungsempfänger eingestuft werden. 64 Länder, deren Menschenrechtssituation das Bonn International Center for Conversion (BICC) als "sehr bedenklich" bewertet, hätten 2011 Rüstungsgüter aus Deutschland erhalten. Der Rüstungsexportbericht der Bundesregierung hingegen beziffert die Einzelausfuhrgenehmigungen für Entwicklungsländer mit 9,3 Prozent aller Einzelausfuhrgenehmigungen im Jahre 2011. Die Differenz erkläre sich vor allem dadurch, dass die Bundesregierung hier weder Exporte an den Nato-Partner Türkei noch den Export von Minenräumgeräten in Konfliktgebiete einrechne, betonte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Gudrun Kopp (FDP).

Bernhard Felmberg, evangelischer Vorsitzender der GKKE, machte deutlich, dass Waffenexporte in vielen Fällen Gewalt eskalieren lasse, statt für Stabilität zu sorgen. Gewalt sei ein massives Entwicklungshemmnis. Es zeige sich, dass Staaten mit hohem Militärhaushalt dazu neigen, Gesundheit und Bildung zu vernachlässigen. Felmberg unterstrich zudem, dass die GKKE "großen Handlungsbedarf" für mehr Transparenz und parlamentarische Kontrolle bei Rüstungsexporten sehe. Er plädierte dafür, dass die Begründungspflicht für Rüstungsexporte in Entwicklungsländer bei den Befürwortern solcher Exporte liegen solle.

Karl Jüsten, katholischer Vorsitzender der GKKE, sprach vom "Eindruck einer Genehmigungspraxis, die sich nicht an die eigenen restriktiven Maßstäbe" halte und die Einhaltung von Menschenrechten in den Empfängerländern oftmals anderen Interessen unterordne. Es sei etwa ein "gefährlicher Trugschluss" zu glauben, dass Rüstungsexporte zur Stabilisierung in Konfliktregionen beitragen könnte: Eine Außenpolitik, die mit der Aufrüstung von Staaten "Stabilitätsanker" schaffen wolle, greife zu kurz, sagte Jüsten. Mögliche Pläne der Bundesregierung, Panzerlieferungen an Saudi-Arabien eine Genehmigung zu erteilen, nannte Jüsten in diesem Zusammenhang einen "entwicklungs- und rüstungspolitischen Sündenfall".

In einer kontroversen Diskussion kritisierten Vertreter der Oppositionsfraktionen die aus ihrer Sicht mangelnde Information des Parlaments und forderten eine wesentlich rigidere Genehmigungspraxis. Vertreter der Koalitionsfraktionen verwiesen hingegen darauf, dass sich aus den Zahlen der Rüstungsexportberichte keine massive Ausweitung der Exporte ableiten lasse.

Staatssekretärin Kopp warb für eine differenzierte Betrachtung. Natürlich hätten Staaten und eben auch Entwicklungsländer das Recht, eine Polizei oder eine Armee auszurüsten. Kopp stellte klar, dass die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern Anwendung finden würden: Anfragen zu Rüstungsexporten in Drittstaaten unterlägen einer "sorgfältigsten Prüfung".

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4. Öffentliche Anhörung zu Vorlagen zu Beamtenrecht

Innenausschuss

Berlin: (hib/STO) Mehrere Vorlagen zum Beamtenrecht sind am Montag, dem 18. März, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses. Zu der dreistündigen Veranstaltung, die um 13 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum 4.900 Uhr) beginnt, werden insgesamt sieben Experten erwartet, darunter die Vorsitzenden des DBB Beamtenbund und Tarifunion, Klaus Dauderstädt, des Deutschen Bundeswehrverbandes, Ulrich Kirsch, und der Gewerkschaft der Polizei, Bernhard Witthaut. Interessierte Besucher können sich bis zum 14. März unter Nennung des Namens und Geburtsdatums beim Innenausschuss (innenausschuss@bundestag.de) anmelden.

Bei den Vorlagen handelt es zum einen um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Professorenbesoldung des Bundes (17/12455). Bei der Neuregelung werden laut Bundesinnenministerium Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, das mit seinem Urteil vom 14. Februar 2012 "Handlungsbedarf für Bund und Länder aufgezeigt hat". Der Gesetzentwurf sieht vor, die Grundgehälter der Professoren der Besoldungsgruppen W 2 und W 3 anzuheben und zugleich "Erfahrungsstufen unter Beibehaltung der leistungsabhängigen Besoldungsbestandteile" einzuführen. Der Gesetzentwurf greift zudem "Änderungsbedarf auf, der sich aus der Rechtsprechung, organisatorischen Umstrukturierungen und Praxiserfordernissen ergeben hat". Dazu zählt unter anderem die rückwirkende Gewährung des Familienzuschlags zum 1. August 2001 an Beamte in eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Mit einem weiteren Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/12356) soll die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Familienpflegezeit auch im Beamtenbereich eingeführt werden. Die Familienpflegezeit fördert laut Bundesinnenministerium die häusliche Pflege naher Angehöriger, indem bis zu zwei Jahre lang ein rückzahlbarer Vorschuss auf die Besoldung gewährt wird. Diese Regelung, die für Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes und die Beschäftigten der gewerblichen Wirtschaft bereits gelte, werde mit dem Gesetzentwurf wirkungsgleich auf den Beamtenbereich übertragen. Der Gesetzentwurf sieht den Angaben zufolge für Beamte, "denen durch familienbedingte Teilzeit oder Beurlaubung Besoldungseinbußen entstehen, die sich auch nachteilig auf die Höhe der Versorgungsbezüge auswirken, außerdem die Möglichkeit vor, Lücken in der Versorgungsbiografie künftig besser ausgleichen zu können, indem sie einen Anspruch auf Verlängerung ihrer Dienstzeit erhalten".

Ferner geht es bei der Anhörung um einen Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion (17/12479), dem zufolge Beamte, Richter und Soldaten, die auf eigenes Verlangen hin vorzeitig aus dem Bundesdienst ausscheiden, ein Anspruch auf ein "Altersgeld" erhalten sollen. Nach geltendem Recht setzt ein Anspruch auf Ruhegehalt voraus, dass bis zum Eintritt in den Ruhestand ein Dienstverhältnis als Beamter, Richter oder Soldat bestanden hat. Wird das Dienstverhältnis vorzeitig aufgelöst, entfallen der Vorlage zufolge die darin begründeten versorgungsrechtlichen Ansprüche. Dafür ist eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgesehen.

Mit der ausschließlichen Nachversicherung sind den Angaben zufolge " wirtschaftliche Nachteile verbunden, die einem Wechsel zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft entgegenstehen". Daher sollen künftig vorzeitig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten anstelle der Nachversicherung gegenüber dem vormaligen Dienstherrn einen Anspruch auf Altersgeld geltend machen können. Die Höhe des Anspruchs bestimme sich nach den zuletzt erhaltenen Bezügen und der geleisteten Dienstzeit.

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5. SPD-Fraktion will Stromnetzausbau voranbringen

Wirtschaft und Technologie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die SPD-Fraktion will den Netzausbau bürgerfreundlich und zukunftssicher gestalten. In einem Antrag (17/12681), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht, wird die Bundesregierung aufgefordert, auf eine Zusammenfassung der vier großen Netzbetreiber in eine Deutsche Netz AG hinzuwirken. Bei dieser Aktiengesellschaft soll der Bund mitfinanzieren und mitgestalten, um für den Investitionsbedarf von 30 Milliarden Euro bis 2030 eine geplante Steuerung, Partizipation und solidarische Finanzierung sicherzustellen. Für den Netzausbau soll zunächst auf vorhandene Trassen zurückgegriffen werden. Die Option der Erdverkabelung soll bei allen Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Leitungen (HGÜ) vorgesehen werden.

Wie die SPD-Fraktion schreibt, bleibt der Ausbau der Übertragungsnetze hinter den Zeitplänen zurück. Weder das Energieleitungsausbaugesetz noch das Netzausbaubeschleunigungsgesetz hätten zu einer nennenswerten Beschleunigung der Verwaltungsverfahren geführt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 137 - 13. März 2013 - 14:10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2013