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BUNDESTAG/3741: Heute im Bundestag Nr. 141 - 13.03.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 141
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 13. März 2013 Redaktionsschluss: 17:20 Uhr

1. Finanzbranche warnt vor Überregulierung bei Immobilienfonds
2. Bundesregierung: Niemand will an die Substanz der KfW
3. Oppositionsvorstöße für Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts
4. Antrag der Linksfraktion zur Verbesserung der Sportmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung abgelehnt



1. Finanzbranche warnt vor Überregulierung bei Immobilienfonds

Finanzausschuss (Öffentliche Anhörung)

Berlin: (hib/HLE) Banken und Investmentfonds haben sich in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch Nachmittag für eine bessere Handelbarkeit von Anteilen offener Immobilienfonds ausgesprochen und die von der Bundesregierung geplanten Einschränkungen kritisiert. So warnte die deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der Bankenverbände, in ihrer Stellungnahme vor erheblichen Nachteilen für Kleinanleger. Dies könne insbesondere vor dem Hintergrund, dass Anteilscheine von offenen Immobilienfonds im Rahmen von Sparplänen zur Altersvorsorge auch mit kleinen Beträgen erworben würden, nicht gewollt sein.

Die Einschränkungen für Investmentfonds sind in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz, 17/12294) enthalten. Damit reagiert die Regierung auf die Lage bei offenen Immobilienfonds, die zum Teil mit Schwierigkeiten zu kämpfen hatten und geschlossen werden mussten, weil zu viele Anleger ihre Anteile zurückgeben wollten. In Zukunft sollen Anteile an offenen Immobilienfonds nur noch einmal im Jahr zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgegeben werden können. Dem Anleger müsse bewusst sein, dass er in eine langfristige Anlage mit illiquiden Vermögensgegenständen investiere.

Die Kreditwirtschaft warf der Regierung vor, durch die Maßnahmen werde das Anlageprodukt offener Immobilienfonds wesentlich unattraktiver und gefährde den Bestand der Produkte mit einem Volumen von 62 Milliarden Euro und zwei Millionen Anlegern. Der Fondsverband BVI bewertete den Gesetzentwurf insgesamt positiv, nannte jedoch die Verschärfungen bei den Immobilienfonds "weder praxisgerecht noch berücksichtigen sie die Anlegerbelange". Die Neuregelungen würden "den offenen Immobilienfonds für viele Privatanleger endgültig unattraktiv machen". Auch die Fondsgesellschaften Union und Deka warnten davor, die Funktionsfähigkeit dieses Anlageprodukts zu gefährden. Bei derartigen Einschränkungen könne der Kleinanleger "kurzfristigen Liquididtätsbedarf nicht mehr aus dem offenen Immobilienfonds generieren", warnte der Bundesverband deutscher Vermögensberater. Auf einen anderen Aspekt machte der Bundesverband der Immobilien-Investment-Sachverständigen aufmerksam: Im sensiblen Bereich der Bewertung der offenen Immobilienfonds könnten "Haus- und Hofgutachtern" Tür und Tor geöffnet werden. Die Professoren Stephan Madaus und Steffen Sebastian (beide Regensburg) erklärten in einer gemeinsamen Stellungnahme, offene Immobilienfonds würden jetzt zwar unattraktiver. Das Problem des systemischen Risikos werde aber nicht gelöst.

Neben den offenen Fonds sieht der Gesetzentwurf auch Änderungen bei geschlossenen Fonds, die in Unternehmensbeteiligungen wie zum Beispiel Immobilien oder Schiffe investieren, vor. Wie bei offenen Fonds wird künftig auch bei den geschlossenen Fonds eine Risikomischung der Investitionen gefordert, und die Möglichkeit der Kreditaufnahme wird begrenzt. Durch die umfassende Regelung der geschlossenen Fonds werde der graue Kapitalmarkt weiter verengt, erwartet die Bundesregierung.

Die erweiterte Regulierung betrifft alternative Investmentfonds wie Private Equity Fonds, deren Verwalter einer Zulassungspflicht und einer dauerhaften Aufsicht unterworfen werden. Fondsverwalter müssen ein angemessenes Risiko- und Liquiditätsmanagement einrichten, über besondere Sachkenntnis, Erfahrung und Zuverlässigkeit verfügen. Sie haben außerdem umfangreiche Berichtspflichten gegenüber der Finanzaufsicht. Auch für Manager von Hedgefonds gelten besondere Transparenzpflichten. Der Verkauf dieser Fonds an Privatanleger soll verboten werden.

Die Deutsche Bundesbank begrüßte in ihrer Stellungnahme die Produktregulierung alternativer Fonds und besonders die der geschlossenen Publikums-AIF, "da in diesem Anlagesegment nicht unbeträchtliche Risiken für Privatanleger bestehen". Auch der Verband geschlossene Fonds (VGF) äußerte sich positiv: "Die umfangreiche Regulierung, die geschlossene Fonds nun erwarten dürfen, führt dazu, dass diese in Zukunft nicht mehr dem grauen Kapitalmarkt zuzurechnen sind." Für die Marktteilnehmer sei es eine zukunfts- und rechtssichernde Maßnahme, gesetzlich normiert zu sein, schrieb der VGF in seiner Stellungnahme, in der aber auch eine Reihe von Änderungswünschen aufgeführt werden.

Professor Julius Reiter (Kanzlei Baum, Reiter und Collegen) sah eine beträchtliche Schutzlücke für Anleger, falls kleinere Publikumsfonds unter 100 Millionen Euro pauschal aus den Vorschriften ausgeklammert würden. Er verwies auf eine Untersuchung, nach der den Bundesbürgern durch schlechte Beratung und mangelnden Anlegerschutz ein jährlicher Schaden von mindestens 50 Milliarden Euro entstehe: "Ein Großteil dieser Fehlinvestitionen entfällt auf Beteiligungen wie geschlossene oder offene Immobilienfonds. Dieses Geld wird also wegen unsachgemäßer Beratung vorwirtschaftlich 'verbrannt'." Peter Mattil (Rechtsanwälte Mattil & Kollegen) erklärte, geschlossene Fonds seien nicht weniger riskant als Hedgefonds, und daher "für Privatanleger eigentlich ungeeignet". "Mit Blick auf massive Probleme in Form von Falschberatungen bei geschlossenen Fonds und die damit seit Jahren verbundenen Rechtsstreitigkeiten fordern wir ein grundsätzliches Verbot des aktiven Vertriebs geschlossener Fonds an Privatkunden", erklärte die Verbraucherzentrale Bundesverband.

Nicola Liebert von Tax Justice Network erwartet nicht, dass Regulierungen bei Hedgefonds greifen. Die wenigsten dieser Fonds seien überhaupt in der EU registriert, die meisten hätten ihren Sitz in Steueroasen. Gegen ein Verbot des Verkaufs an Privatanleger wandte sich der Bundesverband alternative Investments: "Diese Anlegergruppe wird faktisch von modernen Anlagestrategien ausgeschlossen und dadurch bei der effektiven Streuung ihrer Vermögensanlagen behindert."

Dass die Neuregelungen auch Auswirkungen auf die Energiewende haben könnten, wurde in mehreren Stellungnahmen deutlich. Bürgerwind-, Bürgersolar- und Bürgerbioenergieparks würden zumeist als GmbH & Co. KG oder Genossenschaften organisiert. Bei der vorgesehenen Regulierung drohten "massive Einschnitte, die bis hin zu einer existenziellen Gefahr für die Branche insgesamt führen", warnte der Bundesverband Erneuerbare Energie. Auch Ines Zenke (Kanzlei Becker Büttner Held) bewertete die Energieerzeugung zum Beispiel durch eine Genossenschaft als eine unternehmerische Tätigkeit außerhalb des Finanzsektors.

Die Rechtsanwaltsgesellschaft Tilp nannte es nicht nachvollziehbar, "dass Zertifikate nach wie vor nicht reguliert werden. Am Zertifikatemarkt herrschten "mannigfache Missstände".

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2. Bundesregierung: Niemand will an die Substanz der KfW

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Berlin: (hib/HLE) Der Vorsitzende der staatlichen Förderbank KFW, Ulrich Schröder, hat seinen Widerstand gegen eine Ausschüttung der Gewinne seines Instituts an die Eigentümer Bund und Bundesländer bekräftigt. In einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am Mittwoch sagte der Chef der nach eigenen Angaben größten Förderbank der Welt auf Fragen von Abgeordneten, die Forderungen nach einer Aufhebung des gesetzlich festgelegten Ausschüttungsverbots hätten ihn überrascht. Die KfW müsse in der Lage sein, aus eigener Kraft die aufsichtsrechtlichen Bedingungen umzusetzen. Wenn man in schlechten Zeiten kein Geld vom Staat wolle, sei es in guten Zeiten sinnvoll, Geld anzusammeln. Um den Bund zu entlasten, gebe es andere Möglichkeiten. So könne zum Beispiel ein KfW-Fördertopf aus Mitteln des Instituts aufgestockt werden, erklärte Schröder, der sich zufrieden über die wirtschaftliche Lage seines Instituts äußerte. Man habe die selbst gesteckten Ziele übertroffen und besonders den Umweltbereich ausbauen können. Der Ausschussvorsitzende Ernst Hinsken (CDU/CSU) begrüßte in diesem Zusammenhang die sehr schnelle Bearbeitung von Förderanträgen.

Der Vertreter der Bundesregierung stellte klar, dass niemand die Absicht habe, an die Substanz der KfW zu gehen. Aber wenn die KfW Gewinne mache, müsse man auch daran denken, dass das Institut Haushaltsmittel erhalte.

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3. Oppositionsvorstöße für Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts

Innenausschuss (Anhörung)

Berlin: (hib/STO) Vorstöße der drei Oppositionsfraktionen für Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts sind bei Experten umstritten. Dies wurde am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses deutlich, bei der es um einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/542) und je einen Antrag der SPD-Fraktion (17/7654) und der Fraktion Die Linke (17/12185) ging.

Die Grünen-Fraktion dringt in einem Gesetzentwurf auf die Streichung der so genannten Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht, nach der sich hierzulande geborene Kinder ausländischer Eltern nach Erreichen der Volljährigkeit und spätestens bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden müssen. Diese Regelung sei "integrationspolitisch kontraproduktiv und verfassungsrechtlich zumindest bedenklich", argumentiert die Fraktion in der Vorlage. Überdies belaste sie die Behörden mit der "Durchführung unsinniger und aufwändiger Verwaltungsverfahren".

Die SPD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Optionsmodells vorzulegen. Danach soll ein Kind ausländischer Eltern neben deren Staatsbürgerschaft dauerhaft auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn es in der Bundesrepublik geboren wird und sich mindestens ein Elternteil mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel langjährig legal in Deutschland aufhält. Ferner soll dem Antrag zufolge bei einer Einbürgerung nicht mehr die alte Staatsbürgerschaft aufgegeben werden müssen. Vielmehr solle mehrfache beziehungsweise doppelte Staatsbürgerschaft auch bei der Einbürgerung ermöglicht werden. Zudem sollen die Einbürgerungsvoraussetzungen laut Vorlage erleichtert werden.

Nach dem Willen der Fraktion Die Linke soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes "mit dem Ziel umfassender Einbürgerungserleichterungen" vorlegen. Dabei solle der Einbürgerungsanspruch "grundsätzlich nach fünfjährigem Aufenthalt bestehen", fordert die Fraktion in ihrem Antrag. Auch sollen Mehrfachstaatsangehörigkeiten infolge einer Einbürgerung oder aufgrund der Geburt in Deutschland der Vorlage zufolge generell akzeptiert und der "Zwang zur Entscheidung für eine Staatsbürgerschaft nach Erreichen der Volljährigkeit" entfallen.

Professor Thomas Groß von der Universität Osnabrück äußerte mit Blick auf die Optionspflicht "gravierende verfassungsrechtliche Bedenken". Angesichts der weitreichenden Duldung von Mehrstaatigkeit in anderen Bereichen des Staatsangehörigkeitsrechts sei eine sachliche Rechtfertigung für die Optionsregelung nicht zu erkennen.

Keine verfassungsrechtlichen Probleme bei der Optionsregelung sah dagegen Professor Kay Hailbronner von der Universität Konstanz. Er mahnte, bei einer Aufgabe des Prinzips der Vermeidung der Mehrstaatigkeit müssten die Bedenken beachtet werden, die generell gegen Mehrstaatigkeit sprechen. Mit der Abschaffung der Wehrpflicht in Deutschland könne ein großer Teil der türkischen Optionspflichtigen zugleich zum türkischen Wehrdienst herangezogen werden, sagte Hailbronner und warf die Frage auf, "ob das integrationsfreundlich im Sinne der deutschen Integrationspolitik wäre".

Hubert Heinhold, Rechtsanwalt aus München, kritisierte, im Vergleich mit anderen Regelungen des Staatsangehörigkeitsrechts führe die Optionspflicht zu einer "Gerechtigkeitslücke". Die Oppositionsvorschläge seien daher von Grundsatz her begrüßenswert und ein "Schritt in die richtige Richtung".

Martin Jungnickel vom Regierungspräsidium Darmstadt verwies darauf, dass man es nach dem Jahr 2018 mit 40.000 bis 50.000 Optionsverfahren zu tun habe. Dies würde bedeuten, dass das derzeitig mit Einbürgerung beschäftigte Personal massiv aufgestockt werden müsste. Man müsse sich die Frage stellen, "ob dieser immense Aufwand zur Aufrechterhaltung eines Prinzips, das nach wie vor viele Löcher aufweist, wirklich noch angemessen ist".

Stefan Luft von der Universität Bremen betonte, der Zwang zur Entscheidung beim Optionsrecht sei kein Integrationshindernis. Der Grundsatz "Staatsangehörigkeit nach Integration" habe sich auch im internationalen Vergleich bewährt.

Professor Kyrill-Alexander Schwarz von der Julius-Maximilians-Universität Würzburg nannte die Vermeidung von Mehrstaatigkeit eine "völlig legitime gesetzgeberische Erwägung". Auch sei die "Optionsobliegenheit" verfassungsrechtlich unbedenklich.

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4. Antrag der Linksfraktion zur Verbesserung der Sportmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung abgelehnt

Sportausschuss

Berlin: (hib/HAU) Die in einem Antrag der Linksfraktion (17/9190) erhobene Forderung, eine umfassende Teilhabe am Sport für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, fand am Mittwochnachmittag im Sportausschuss keine Mehrheit. Während die Koalitionsfraktionen die Vorlage ablehnten, enthielten sich die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei der Abstimmung. Die Antragsteller hatten dafür plädiert, die UN-Behindertenrechtskonvention auch im Sportbereich "konsequent umzusetzen". Die Bundesregierung solle einen Bericht vorlegen, aus dem sich der Zustand der durch den Bund geförderten oder betriebenen Sportanlagen in Bezug auf Barrierefreiheit ergibt. Sportangebote, die von den Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern oder Unfallkassen finanziert werden, müssen nach Auffassung der Linksfraktion so ausgestaltet werden, dass "Menschen mit Behinderungen einbezogen werden".

Vor dem Ausschuss machte Ilja Seifert (Die Linke) deutlich, dass es eine große Einigkeit in der Feststellung gebe, dass die Unterstützung des Behindertensportes "in der Breite und in der Spitze wichtig ist". Andererseits müsse man verzeichnen, dass bislang lediglich 13 Sportler für die Winter-Paralympics 2014 in Sotchi qualifiziert seien. Auch wenn sich diese Zahl sicherlich noch erhöhen werde, so sei doch mit einer sehr kleinen Delegation an deutschen Teilnehmern zu rechnen, sagte Seifert. "Das kann uns nicht zufriedenstellen", betonte er. Gleiches gelte auch für die Frage der Barrierefreiheit bei den Sportstätten, die noch nicht ausreichend gelöst sei. "Daher", so Seifert, "würde es dem Ausschuss gut zu Gesicht stehen, wenn der Antrag angenommen wird."

Aus Sicht der beiden anderen Oppositionsfraktionen ist der Antrag "aus ordnungspolitischer Sicht nicht zustimmungsfähig", wie Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen) sagte. So sei etwa der Sportstättenbau Sache der Länder und Kommunen. Diese gelte es finanziell zu stärken, damit sie ihren Aufgaben gerecht werden könnten, sagte Klein-Schmeink. Ebenso wie Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) sah sie dennoch viele zustimmungsfähige und unterstützenswerte Ansätze in der Vorlage. Aus Sicht der SPD-Abgeordneten bleibt der Antrag jedoch an vielen Stellen "zu allgemein". In der Vergangenheit von der SPD vorgelegte Anträge seien weitergehender gewesen, sagte sie.

Dankenswerterweise habe die Linksfraktion das Thema aufgegriffen, sagte Lutz Knopek (FDP). "In der Intention sind wir uns einig", fügte er hinzu. Der "kunterbunten Reihe von Forderungen" könne seine Fraktion dennoch nicht zustimmen. "Da sind zu viele Sachen ohne bundespolitische Kompetenz aufgeführt", urteilte der FDP-Abgeordnete. Diese Kritik teilte auch Klaus Riegert (CDU). Zudem stelle der Antrag die Autonomie des Sports in Frage, sagte er. Es sei schließlich nicht Aufgabe des Bundes zu entscheiden, wie viele Sportler zu den Paralympics im kommenden Jahr fahren.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 141 - 13. März 2013 - 17:20 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2013