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BUNDESTAG/3758: Heute im Bundestag Nr. 158 - 20.03.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 158
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 20. März 2013 Redaktionsschluss: 11:15 Uhr

1. Ausschuss macht Weg frei für Neuregelung der Bestandsdatenauskunft
2. Regierung: Städtebauförderung hilft bei der Bewältigung des Strukturwandels
3. Fragen zum Grundstückverkehrs- und Landpachtrecht
4. Immissionsschutz bei Schweine- und Geflügelhaltungsanlagen
5. SPD fragt nach unbesetzten Lehrstühlen für Toxikologie



1. Ausschuss macht Weg frei für Neuregelung der Bestandsdatenauskunft

Innenausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat grünes Licht für die geplante Neuregelung der Bestandsdatenauskunft gegeben. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP sowie der oppositionellen SPD-Fraktion verabschiedete das Gremium am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/12034) in modifizierter Fassung. Dagegen stimmten die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Mit dem Gesetzesvorhaben sollen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Das Gericht hatte mit seinem Beschluss vom 24. Januar vergangenen Jahres laut Bundesinnenministerium die bisherigen Regelungen für die Bestandsdatenauskunft nur noch übergangsweise bis längstens zum 30. Juni 2013 für anwendbar erklärt. Die Bestandsdatenauskunft stelle jedoch ein unverzichtbares Ermittlungsinstrument für Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden dar, weshalb eine gesetzliche Neuregelung erforderlich sei.

Die Bestandsdatenauskunft ist den Angaben zufolge bislang in Paragraph 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geregelt. Diese Vorschrift verpflichtet Telekommunikationsanbieter, den jeweils zuständigen Stellen Auskunft zu den bei ihnen gespeicherten Kundendaten zu geben, wenn dies für die Verfolgung von Straftaten, die Gefahrenabwehr oder die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes oder der Länder erforderlich ist. Bestandsdaten sind dabei laut Ministerium in erster Linie Name und Anschrift sowie weitere Kontaktdaten des Inhabers eines Telekommunikationsanschlusses. Es fallen den Angaben zufolge aber auch die Zugangsdaten wie die Handy-PIN-Nummer darunter. Nicht zu den Bestandsdaten zählten die sogenannten Verkehrsdaten, also die erst bei der eigentlichen Telekommunikation anfallenden Verbindungsdaten.

Die Neuregelungen beschränken sich laut Ministerium "auf die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, ohne dabei neue Befugnisse für Strafverfolgungs- oder Sicherheitsbehörden zu schaffen". Hierzu sollen in Paragraf 113 TKG künftig nur noch die datenschutzrechtliche Übermittlungsbefugnis für die Telekommunikationsanbieter sowie Verfahrensfragen geregelt werden. Die eigentlichen Erhebungsbefugnisse seien nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts abhängig vom Anfragezweck jeweils spezifisch zu regeln. Daher sollen in die Strafprozessordnung sowie in die Fachgesetze für die Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden des Bundes jeweils eigenständige Befugnisse zur Erhebung der Bestandsdaten bei den Diensteanbietern eingefügt werden.

Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP verabschiedete der Ausschuss einen gemeinsamen Änderungsantrag der Koalition und der Sozialdemokraten, mit dem unter anderem die Notwendigkeit einer richterlichen Zustimmung bei heimlichen Datenzugriffen sowie Benachrichtigungspflichten geregelt wird.

Die CDU/CSU-Fraktion sprach von einem Kompromiss, mit dem die Koalition und die SPD eine "bemerkenswert gute Lösung" gefunden hätten. So sei sichergestellt, dass kein heimlicher Zugriff auf Daten ohne richterlichen Beschluss erfolge.

Die SPD-Fraktion betonte, sie könne dem Gesetz zustimmen, weil der ursprüngliche Entwurf in den Verhandlungen wesentlich verbessert worden sei. Bei allen heimlichen Maßnahmen müsse es einen Richtervorbehalt geben.

Die FDP-Fraktion wertete die Vorlage als "guten Kompromiss". Dabei habe man mit dem Änderungsantrag "rechtsstaatliche Hürden eingezogen", die über den Regierungsentwurf hinausgingen.

Die Fraktion Die Linke bemängelte, bei der vorgesehenen Benachrichtigungspflicht gebe es viel Ermessensspielraum. Auch halte sie den Richtervorbehalt für nicht hinreichend geregelt.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte, das ursprüngliche Gesetz werde "verschlimmbessert" und das Ergebnis erneut vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Die geplante Benachrichtigungspflicht sei "löchrig wie ein Schweizer Käse".

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2. Regierung: Städtebauförderung hilft bei der Bewältigung des Strukturwandels

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Aus Sicht der Bundesregierung ist mit der Städtebauförderung ein notwendiges Instrument für die Sicherung der ländlichen Daseinsvorsorge vorhanden. Das geht aus einer Antwort (17/12609) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (17/12231) der Fraktion Die Linke hervor. In der Antwort heißt es dazu weiter, dass der Bund mit der Städtebauförderung Kommunen bei der Bewältigung des strukturellen Wandels erfolgreich helfe, indem im hohen Maße private und öffentliche Investitionen angestoßen werden.

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3. Fragen zum Grundstückverkehrs- und Landpachtrecht

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen interessiert eine Reform des Grundstückverkehrs- und des Landpachtrechts aufgrund der steigenden Anzahl landwirtschaftsfremder Investoren am Bodenmarkt. Deshalb fordern die Grünen die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage (17/12630) auf, unter anderem Angaben über Landverkäufe auf Grundlage des Grundstücksverkehrsrechts und des Landpachtgesetzes zu machen und diese zu bewerten.

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4. Immissionsschutz bei Schweine- und Geflügelhaltungsanlagen

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die Eignung von Abluftfilteranlagen zur Minimierung von Umwelt- und Gesundheitsbelastungen durch große Tierhaltungsanlagen interessiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einer Kleinen Anfrage (17/12642) will die Fraktion unter anderem von der Bundesregierung wissen, welche immissionsschutzrechtlichen Anforderungen aktuell bei Schweine- und Geflügelhaltungsanlagen gelten.

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5. SPD fragt nach unbesetzten Lehrstühlen für Toxikologie

Bildung und Forschung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) In den letzten Jahren wurden zahlreiche Lehrstühle für Toxikologie nicht neu besetzt oder durch Lehrstühle für Pharmakologie ersetzt. Dies habe über die Jahre zu einer Verengung des Spektrums der Fachdisziplin Toxikologie an deutschen Hochschulen geführt, was zunehmend auch Auswirkungen auf den wissenschaftlichen Nachwuchs in diesem Bereich und mittelbar auf die Nutzung toxikologischer Expertise haben werde, schreibt die SPD in ihrer Kleinen Anfrage "Stand der Toxikologie in Deutschland" (17/12759). Unabhängige toxikologische Kompetenz spiele jedoch nicht nur hinsichtlich der Medikamentensicherheit, sondern auch in Bereichen des Umwelt- und Verbraucherschutzes eine wichtige Rolle. Umso wichtiger sei es, dass zur Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Fach Toxikologie in Deutschland eine breite und unabhängige institutionelle Basis bestünde.

In ihrem 24-Punkte-Katalog fragt die SPD die Bundesregierung, wie sie sich die Aussage der Bundesregierung in ihrer Antwort vom 25. April 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9449, Frage 56) erklärt, dass sich das Institut für klinische Pharmakologie & Toxikologie der Freien Universität Berlin am Universitätsklinikum Benjamin Franklin befindet, angesichts der Tatsache, dass diese Einrichtung seit Jahren an der Charité-Universitätsmedizin residiere. Ferner möchte die Fraktion wissen, welchen Status nach Kenntnis der Bundesregierung die Abteilung für Toxikologie des Instituts für Pharmakologie und Toxikologie der Universität Göttingen habe, beziehungsweise in welcher Form es dort noch einen toxikologischen Forschungsschwerpunkt nach der Umstrukturierung im Jahr 2005 gebe. Ferner stellt die SPD Fragen zur Universität Greifswald, zur Fakultät für Klinische Medizin Mannheim und Marburg und der Universität Witten-Herdecke.

Ferner interessiert die SPD, ob die Bundesregierung die Ausbildungssituation der Toxikologie in Deutschland für hinreichend halte und fragt, an welchen Hochschulen nach Kenntnis der Bundesregierung Masterstudiengänge im Fach Toxikologie angeboten würden. Auch interessiert die Fraktion, wie viele Studenten und Absolventen es in dem Fach gebe und wie die Berufschancen nach Ansicht der Bundesregierung seien. Außerdem möchte die Fraktion wissen, wie sich die Zahl der Beschäftigten in der Industrie entwickelt habe.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 158 - 20. März 2013 - 11:15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. März 2013