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BUNDESTAG/3803: Heute im Bundestag Nr. 203 - 16.04.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 203
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 16. April 2013 Redaktionsschluss: 14:10 Uhr

1. Bundestag soll am Donnerstag über Zypernhilfe entscheiden
2. Regierung beantragt Zustimmung für Zypernhilfe
3. Bundesregierung bringt Begleitgesetz zur Umsetzung der EU-Phosphatverordnung in den Bundestag ein
4. Bundesregierung bringt Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandels auf den Weg



1. Bundestag soll am Donnerstag über Zypernhilfe entscheiden

Haushaltsausschuss

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung will am Donnerstag die Zustimmung des Bundestages für das Hilfsprogramm für Zypern beantragen. Dies erklärte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Dienstagmorgen im Haushaltsausschuss.

Danach sollen Finanzmittel in Höhe von insgesamt zehn Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Davon will laut Schäuble der Internationale Währungsfonds (IWF) eine Milliarde Euro tragen. Die entsprechenden Gremien müssten jedoch darüber noch entscheiden. Die restlichen neun Milliarden Euro sollen aus dem ESM bereitgestellt werden.

Von den Programmmitteln von zehn Milliarden Euro sollen 7,5 Milliarden Euro für den Staatshaushalt Zyperns zur Verfügung gestellt werden und 2,5 Milliarden Euro zur weiteren Restrukturierung des Bankensektors. Schäuble wies darauf hin, dass die Verluste der beiden Großbanken Bank of Cyprus und Laiki Bank nicht durch das Hilfspaket, sondern ausschließlich durch die Eigentümer und Gläubiger der Banken zu tragen seien.

Der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion zeigte sich zufrieden mit dem Verhandlungsergebnis. Seine Fraktion habe sich schon immer dafür eingesetzt, dass der Bankensektor in Zypern restrukturiert werden müsste und dass es zu Steuererhöhungen dort kommen müsse. Außerdem gebe es konkrete Aussagen zur Bekämpfung der Geldwäsche und zur weiteren Strukturreformen. Insgesamt sei das Paket "rundum stimmig". Für den Sprecher der FDP-Fraktion war die Beteiligung der Gläubiger ein weiterer Schritt für die Durchführung von möglichen Insolvenzverfahren für Banken in Europa. "Geld ist in Europa nicht überall gleich sicher", sagte er.

Der Sprecher der SPD-Fraktion wies darauf hin, dass es zu einem Paradigmenwechsel gekommen sei. Die Verluste von Banken würden jetzt privatisiert und nicht mehr sozialisiert. Es sei ein Fehler gewesen, dass bei den ersten Verhandlungen die Finanzminister entschieden hätten, auch Guthaben unter 100.000 Euro zu beteiligen. Dies sei richtigerweise zurückgenommen worden. Zudem zweifelte er an, dass das Hilfspaket von zehn Milliarden Euro ausreichen würde. "Wir wissen nicht, wie die wirtschaftliche Entwicklung sein wird", betonte er.

Auch die Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bewertete das Hilfsprogramm "weitestgehend" positiv. Sie wies darauf hin, dass Zypern sich bewegt habe. Dafür gebühre dem Land Respekt. Die Linksfraktion betonte, dass Entscheidungen, die für Zypern gelten würden, bei Irland noch für völlig falsch gehandelt worden sei.

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2. Regierung beantragt Zustimmung für Zypernhilfe

Haushalt/Antrag

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Antrag (17/13060) für eine Zustimmung des Bundestages zum Hilfspaket für Zypern vorgelegt.

Danach ist geplant, Zypern ein Darlehen über insgesamt zehn Milliarden Euro zu gewähren. Davon soll der Beitrag des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) neun Milliarden Euro betragen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) soll eine Milliarde Euro zahlen. Mit einer Beschlussfassung des IWF dazu sei im Mai 2013 zu rechnen, heißt im Antrag.

Die Finanzhilfe ist laut Antrag so ausgelegt, dass 7,5 Milliarden Euro zur Abdeckung des Finanzbedarfes des Staatshaushaltes und rund 2,5 Milliarden Euro für die Rekapitalisierung und Umstrukturierung des Bankensektor verwendet werden. Zur Abwicklung beziehungsweise Restrukturierung der Bank of Cyprus und der Laiki Bank sollen jedoch keine Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Bei der Umsetzung des Hilfsprogramms soll sichergestellt werden, dass die Größe des inländischen zyprischen Bankensektors weiter verringert wird. Dies soll durch die weitgehende Reduzierung des verbleibenden internationalen Geschäfts zyprischer Banken und die Rückführung des einheimischen Geschäfts auf den zur Finanzierung der zyprischen Realwirtschaft notwendigen Umfang geschehen.

Weiter soll sich Zypern verpflichten, den Staatshaushalt zu konsolidieren. Dazu soll unter anderem eine Zinsertragssteuer angehoben werden und der Körperschaftssteuersatz von derzeit 10 auf 12,5 Prozent erhöht werden. Zudem sollen unter anderem Staatsbetriebe privatisiert und Goldreserven verkauft werden. Mit inländischen Gläubigern soll über das Überrollen von Darlehen im Umfang von rund einer Milliarde Euro verhandelt werden.

Weiter sollen in Zypern Strukturreform umgesetzt werden. Dazu gehört unter anderem ein Abschlag für Frühverrentung und die Begrenzung der monatlichen Renten auf maximal 50 Prozent des höchsten Einkommens. Alle Rentenmaßnahmen sollen auch auf Pensionen angewendet werden.

Das Hilfsprogramm sieht auch einen Bündel von Auflagen zur besseren Bekämpfung von Geldwäsche vor, heißt es weiter. Dazu soll Zypern bei der Geldwäscheprävention besser mit ausländischen Behörden kooperieren und die zyprische Zentralbank soll ihre Überwachung der Institute verstärken.

Die Schuldentragfähigkeitsanalyse der Troika (EZB, IWF, Europäische Kommission) zeige, dass der Schuldenstand bei Umsetzung des Programms zunächst auf rund 126 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2015 ansteigen würde. Danach könnte er bis zum Jahr 2020 auf rund 105 Prozent sinken. Die Troika bewerte diese Schuldenentwicklung als tragfähig und verweise gleichzeitig auf die Gefahr von Abwärtsrisiken bei der Wirtschaftsentwicklung, heißt es in dem Antrag.

Neben dem Hilfsprogramm für Zypern beantragt die Regierung auch die Zustimmung zur Verlängerung der Laufzeiten der EFSF-Darlehen an Irland und Portugal. Dadurch sollen die beiden Ländern vor Ansteckungseffekte geschützt werden, die den Programmerfolg gefährden könnten. Hierbei verweist die Regierung in ihrem Antrag besonders auf erhöhte Marktunsicherheiten im Umfeld des Programms für Zypern.

Über den Antrag wird der Bundestag wahrscheinlich am Donnerstag debattieren und abstimmen.

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3. Bundesregierung bringt Begleitgesetz zur Umsetzung der EU-Phosphatverordnung in den Bundestag ein

Umwelt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AS) Die Bundesregierung hat zur Umsetzung der seit 2012 bestehenden EU-Phosphatverordnung (EU) Nr. 259/2012 ein Begleitgesetz (17/13024) in den Bundestag eingebracht, das in dieser Woche in erster Lesung beraten werden soll. Mit der Änderung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der EU-Verordnung geschaffen werden, mit der der Phosphateintrag in europäischen Gewässern gesenkt werden soll. Mit dem vorliegenden Gesetz sollen sowohl Sanktionsvorschriften gegen die EU-Phosphatverordnung als auch die Befugnisse der zuständigen Behörden geregelt werden.

Wasch- und Reinigungsmittel gelten als Hauptquellen für die Belastung von Gewässern mit Phosphaten. Sie führen in großen Mengen zu einem Nährstoffüberangebot, das ein massives Algenwachstum und eine Minderung des Sauerstoffgehaltes zur Folge hat. Die EU-Verordnung selbst bedarf keiner Umsetzung in nationales Recht.

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4. Bundesregierung bringt Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandels auf den Weg

Umwelt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AS) Mit Beginn der dritten Handelsperiode des EU-Emissionshandelssystems sollen für die Erstellung von Emissionsberichten ab 2013 grundsätzlich nur noch Prüfstellen tätig sein dürfen, die von den Mitgliedstaaten selbst zugelassen wurden. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (17/13025) hervor, das in dieser Woche in erster Lesung beraten wird. Nach der neuen EU-Verifizierungsverordnung sollen in Zukunft auch Einzelsachverständige als Prüfer zugelassen werden. Dabei müssen die Mitgliedstaaten jedoch sicherstellen, dass diese mit akkreditierten Prüfstellen gleichwertig sind.

In den ersten beiden Handelsperioden des EU-Emissionshandels konnten die Mitgliedstaaten bislang weitgehend selbst entscheiden, wie sie die Prüfung von Emissionsberichten regelten. In Deutschland erfolgte die Prüfung des Emissionshandels bisher durch sogenannte sachverständige Stellen. Diese Stellen sind nach der neuen EU-Verifizierungsverordnung, mit der die Regelungen in Europa harmonisiert werden sollen, jedoch nicht mehr ausreichend legitimiert.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 203 - 16. April 2013 - 14:10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. April 2013