Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

BUNDESTAG/3953: Heute im Bundestag Nr. 353 - 25.06.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 353
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 25. Juni 2013 Redaktionsschluss: 14:40 Uhr

1. Bundesrat will eigenständigen Leistungsbereich für den Rettungsdienst
2. Antwort der Bundesregierung zu 3D-Druckern
3. Im Bundestag notiert: Belastung von Hebammen durch Haftpflichtprämien



1. Bundesrat will eigenständigen Leistungsbereich für den Rettungsdienst

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SUK) Der Bundesrat will den Rettungsdienst als eigenständigen Leistungsbereich im Fünften Buch Sozialgesetzbuch ausweisen. Die Länderkammer hat dazu einen Gesetzentwurf (17/13969) vorgelegt.

Zur Begründung heißt es, der Rettungsdienst, der insbesondere die Notfallrettung, aber auch den qualifizierten Krankentransport umfasse, habe sich in Deutschland "als eigenständiger medizinischer - vorklinischer - Leistungsbereich" entwickelt. Nach der bisherigen Rechtslage aber werde er lediglich als Bestandteil der "Fahrkosten" beziehungsweise der "Versorgung mit Krankentransportleistungen" angesehen. Kosten für einen Einsatz des Rettungsdienstes würden nur dann erstattet, wenn der Einsatz im Zusammenhang mit einer weiteren Leistung der Krankenkasse stehe. Dies führe dazu, dass insbesondere in der Notfallrettung in vielen Fällen "ein medizinisch nicht zwingend notweniger Transport des Patienten in ein Krankenhaus" vorgenommen werde, um präklinisch erbrachte Leistungen "überhaupt abrechnen" zu können. Die Folge seien unnötige Krankenhauseinweisungen mit unnötigen, eigentlich vermeidbaren Kosten.

Die Berücksichtigung der mit dem Rettungsdienst verbundenen Kosten als "Fahrkosten" werde der Bedeutung des Rettungsdienstes nicht gerecht: Die qualifizierte Versorgung von Notfallpatienten und der sach- und fachgerechte Krankentransport beinhalte "wesentlich mehr als die bloße Beförderungsleistung"; sie seien schwerpunktmäßig medizinische Leistungen, die von Notärzten und medizinischem Fachpersonal erbracht würden. Würde der Rettungsdienst als eigenständiger Leistungsbereich ausgewiesen, werde dies verdeutlicht, schreibt der Bundesrat.

die vorgeschlagene Neuregelung führe zu keiner Ausweitung der jetzigen Leistungsansprüche, Mehrkosten entstünden daher nicht.

Außerdem heißt es im Gesetzentwurf, dass durch "bestehende begriffliche Unklarheiten" die Aufgaben des "Notarztes im Rettungsdienst" mit der "vertragsärztlichen Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst)" vermischt oder sogar verwechselt würden. Dadurch komme es vor, dass in akuten medizinischen Notfällen nicht der Notarzt des Rettungsdienstes über den unmittelbaren Weg über die Rettungsleitstelle gewählt werde, sondern der Umweg über den Notdienst der vertragsärztlichen Versorgung. Auch der umgekehrte Fall sei möglich; dies führe "unweigerlich zu erheblichen Mehrkosten".

Die Bundesregierung hat den Vorschlag in ihrer Stellungnahme abgelehnt. Gegen eine Verankerung des Rettungsdienstes als eigenständiges Leistungssegment im Fünften Buch Sozialgesetzbuch spreche vor allem, "dass der Rettungsdienst und seine Finanzierung als Teil der Daseinsvorsorge von den Ländern geregelt" werde. Die Länder hätten hierzu Rettungsdienstgesetze erlassen, in denen Näheres zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports festgelegt werde. Nach Ansicht der Regierung sollten die bestehenden Gestaltungsspielräume der Länder hinsichtlich der Bereitschafts- und Rettungsdienste "nicht beschnitten" werden.

*

2. Antwort der Bundesregierung zu 3D-Druckern

Bildung und Forschung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Anwendung von 3D-Druckern kann neue Dimensionen in industriellen Produktionsverfahren eröffnen. Darunter werden im Wesentlichen generative Produktionsverfahren verstanden, die geeignet sind, nur eingeschränkt verwendbare Einzelstücke effizient herzustellen, wie etwa Design-Modelle oder Abgussformen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort "Stand und Perspektiven der Erforschung und des Einsatzes von 3D-Druckern" (17/13734) auf die Kleine Anfrage der SPD (17/13586).

Die Entwicklung von 3D-Druckern habe vor etwa 20 Jahren unter dem Oberbegriff "rapid protoyping" begonnen. Aufgrund hoher Kosten sei die Anwendung der 3D-Drucktechnik in der Fertigung bislang auf Nischenmärkte beschränkt gewesen, wie etwa der Medizintechnik oder dem Formenbau. Aus Sicht der Bundesregierung handele es sich bei den 3D-Druckern um eine vielversprechende Ergänzung der Produktionsverfahren. Sie müsste sich in den kommenden Jahren in der industriellen Praxis bewähren. Wenn das gelänge, dann sei in einigen Jahren mit einem soliden Wachstum auf diesem Gebiet zu rechnen, schreibt die Bundesregierung und könnte künftig auch in der Automobilindustrie, im Sondermaschinenbau bei kleinen Stückzahlen, hoher Komplexität und kurzen Innovationszyklen eingesetzt werden. Aber auch der Turbomaschinenbau von Flugtriebwerken könne davon profitieren. Der Bund habe in den vergangenen zehn Jahren Fördermittel in Höhe von rund 21,2 Millionen Euro für die Entwicklung dieser Technik vergeben.

Neben den universitären Forschungseinrichtungen wie etwa dem Forschungscampus Digital Photonic Production Aachen, dem Institut für Werkzeugmaschinen und Betriebswissenschaften der TU München, dem Sonderforschungsbereich Additive Fertigung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, dem Institut für Laser- und Anlagensystemtechnik an der TU Hamburg-Harburg, dem Institut für Produkt Engineering der Universität Duisburg-Essen, dem Laserinstitut der Hochschule Mittweida seien zahlreiche Institute wie die Fraunhofer Gesellschaft und der Helmholtz-Geeinschaft (HGF) auf dem Gebiet additiver Fertigungsverfahren tätig. Allein in der Fraunhofer-Allianz Generative Fertigung würden elf Institute ihre Kompetenzen auf diesem Gebiet bündeln. In der HGF nennt die Bundesregierung insbesondere das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt, das Forschungszentrum Jülich, das Karlsruher Institut für Technologie. Darüber hinaus würden sich auch das Bayerische Laserzentrum, das Laserzentrum Hannover, das Laserzentrum Nord Hamburg, das DMRC-Direct Manufacturing Research Center in Paderborn und das Günter-Köhler-Institut für Fügetechnik und Werkstoffprüfung in Jena mit dieser Thematik befassen.

*

3. Im Bundestag notiert: Belastung von Hebammen durch Haftpflichtprämien

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SUK) Die Belastung von Hebammen durch Haftpflichtprämien ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Bündnisgrünen (17/14040). Die Abgeordneten wollen wissen, ob die Bundesregierung "kurzfristig Lösungsnotwendigkeiten" angesichts steigender Prämien sieht und was gegen Vorschläge wie die direkte Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung an den Prämien freiberuflich tätiger Hebammen oder einen Haftungsfonds spricht.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 353 - 25. Juni 2013 - 14:40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juni 2013